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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Gott und Beleidigung (399 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 26.07.2012 um 11:59 Uhr (Zitieren)
In der heutigen FAZ findet sich u.d.T. "Beleidigung Gottes oder der Gläubigen" ein Artikel von Robert Spaemann, in dem er für eine striktere Verfolgung von Gotteslästerung plädiert. Für mich einsichtig stellt Spaemann fest, daß Gotteslästerung keine Beleidigung Gottes ist (der unseres Schutzes nicht bedarf), sondern eine der Gläubigen. Ja, sage ich, und davor müssen Gläubige - wie jeder vor Beleidigung - geschützt werden. Auch darin, daß es sich hier nicht um ein Offizialdelikt handeln kann, stimme ich Spaemann zu.
Dann kommt ein Bruch in der Stringenz der Argumentation:
1. Spaemann möchte die Strafe einer Gottesbeleidigung doppelt so hoch ansetzen wie bei der Beleidigung eines Menschen. Begründung: Fehlanzeige.
2. Spaemann kommt zu keiner klaren Abgrenzung zwischen strafbarer Beleidigung und zulässiger Kritik - zumal ihm bewußt ist, daß es nicht Aufgabe des Staates sein dürfe, der Idiosynkrasie bestimmter Gläubiger zu dienen. Spaemann behilft sich hier mit eindeutigen Extrembeispielen, welche natürlich nicht für die Formulierung eines allgemein definierenden Gesetzes geeignet sind. Er will das letztlich den Richtern überlassen, ob jemand 'objektiv' beleidigt wurde.
3. Es gibt neben dem Straftatbestand der Beleidigung (ohne Tatsachengehalt) im StGB noch die Verleumdung (falsche, herabsetzende Tatsachenbehauptung wider besseres Wissen) und die üble Nachrede (herabsetzende Tatsachenbehauptung ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes). Ob Gotteslästerung auch diesen Bereich mit umfaßt, untersucht Spaemann nicht. Was aber, wenn ein Julius Streicher behauptet, im Talmud fänden sich Anweisungen zum Ritualmord? Das ist Verleumdung.
Re: Gott und Beleidigung
Γραικίσκος schrieb am 26.07.2012 um 12:30 Uhr (Zitieren)
Wenn nicht das 'Objekt' Gott das ist, was vor Beleidigung geschützt werden muß, sondern der Glaube des Gläubigen, liegt es dann nicht in der Konsequenz der Argumentation, daß auch Atheisten in ihrem Glauben vor Beleidigung geschützt werden müssen?
Re: Gott und Beleidigung
ανδρέας schrieb am 26.07.2012 um 17:53 Uhr (Zitieren)

Es geht in § 166 StGB um die Beschimpfung betreffend den "Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses". Es bleibt offen, wie das aussieht. Gott kann ja nicht klagen, nur Menschen, die da ein Ärgernis sehen. Der öffentliche Frieden soll geschützt werden. Also eine Frage des Stils und der Toleranz. Atheisten kann man ja direkt beleidigen. Die tragen allerdings auch die Beweislast, beleidigt worden zu sein. Bei übler Nachrede trägt diese übrigens der, der etwas verbreitet hat. Da muss man aufpassen, welchen Tatbestand man beklagt.
 
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