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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit (571 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 22.09.2012 um 14:13 Uhr (Zitieren)
Der Art. 3 GG verbietet eine Diskriminierung bei einer ganzen Reihe von Unterschieden unter Menschen: Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexuelle Orientierung. Greift man nun einen dieser Unterschiede, den des Geschlechts, heraus und bekämpft eine hier stattfindende Diskriminierung durch Einführung einer Frauenquote, ist dies dann nicht eine ungerechte Bevorzugung gegenüber den anderen Diskriminierungsgründen?
Wollte man aber der Gleichbehandlung halber alle Diskriminierungen durch eine Quote ausgleichen, dann wird man Stellenangebote für eine ältere, schwarze, behinderte Lesbierin bekommen, d.h. die berufliche Qualifikation tritt völlig zurück.
Oder?
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
διψαλέος schrieb am 22.09.2012 um 16:40 Uhr (Zitieren)
Und zum guten Schluß muß jedes Orchester seinen Quoten-Eskimo als ersten Geiger anstellen.

Aus meiner Sicht sollte die fachliche Qualifikation das einzigste Kriterium sein.

Da wir aber Menschen sind,
urteilen, richten und wählen eben subjektiv,
u.U. auch hormonell gesteuert, aus.
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
Γραικίσκος schrieb am 22.09.2012 um 16:41 Uhr (Zitieren)
[Lachen]Und zum guten Schluß muß jedes Orchester seinen Quoten-Eskimo als ersten Geiger anstellen.[/Lachen]
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
διψαλέος schrieb am 22.09.2012 um 16:50 Uhr (Zitieren)
Wohlgemerkt:
Ich will nicht behaupten,
daß es keine Eskimos gibt,
die Geige spielen können!
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
Anastasia schrieb am 22.09.2012 um 22:55 Uhr (Zitieren)
Die berufliche Qualifikation ist doch die Voraussetzung. Das Diskriminierungsgesetz greift ja nur bei gleicher Qualifikation. Alles andere wäre geradezu lächerlich.
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
διψαλέος schrieb am 25.09.2012 um 04:48 Uhr (Zitieren)
Berichtigung:
Es geht nicht um geigende Eskimos,
sondern um Eskimos, die vorgeblich Cellisten sind.

_______________________________________________
@Anastasia,
ja, natürlich sollte die Qualifikation das einzigste Kriterium sein.

Aber,
wenn ich einen Chefsekretärinnenposten zu vergeben hätte,
wäre ich bei mir auch nicht sicher, ob ich auch nur nach rein
objektiven Maßstäben (fachliche Qualifikation) entscheiden würde.

Man hat mal versucht, um zum Musischen zurückzukommen,
Bewerber, die sich um eine Stelle in einem Orchester
bewarben, eben diese hinter einem Sichtschutz (Paravant)
vorspielen zu lassen, um weder Geschlecht noch sonstige
mögliche "Hindernisse" zu offenbaren.

Das Ergebnis war niederschmetternd:

KEIN Kandidat, der sozusagen "anonym" dem Orchester vorspielte,
wurde akzeptiert.

Die Kollegen, also die Orchestermusiker, wollten wissen,
mit wem sie es zukünftig möglicherweise zu tun haben werden.
(Ich meine Orchester, bei dem das Ensemble ein gewisses Mitspracherecht hat.)
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
Anastasia schrieb am 25.09.2012 um 10:56 Uhr (Zitieren)
Zu Qualifikation und Quoten:

Qualifikation sollte nicht das einzige, aber ein vorrangiges Kriterium sein. Quoten sind keine schlechte Idee innerhalb gleichwertiger Qualifikation.

Selektion nach Alter, Herkunft, Hautfarbe usw. ist menschenunwürdig!

Natürlich: Die Entscheider lassen ihr Präferenzen einfließen! Mehr oder weniger!!
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
arbiter schrieb am 25.09.2012 um 15:52 Uhr (Zitieren)
Selektion nach Alter, Herkunft, Hautfarbe usw. ist menschenunwürdig!

Hugh! Unsere PC-Groß-Inquisitorin hat gesprochen!

(ich zweifle nur noch, ob die drei Ausrufungszeichen ausreichen)
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
ανδρέας schrieb am 25.09.2012 um 18:37 Uhr (Zitieren)
Mal realistisch!
Jeder hat Präferenzen. Personalentscheider müssen belegen können, warum sie Bewerber abgelehnt haben, wenn die darauf klagen, sie seien diskriminiert worden. In der Praxis ist das umständlich , aber nicht wirklich wirksam, da es, wenn der Entscheider keine Fehler macht, kaum durchgesetzt werden kann. Allerdings wirkt es indirekt, weil sich die Einstellung insgesamt durchaus geändert hat. In einem großen, touristisch beliebten Anziehungspunkt Berlins ist z.B. kein einziger Wachmann dunkelweiß ... natürlich sage ich hier weiter nichts. In der Praxis muss man z.B. nur von 5 Bewerbern, die man zum Vorstellungsgespräch einlädt, die 2 Männer auswählen, die man nehmen möchte und dann 3 Frauen, die objektiv schlechtere Zeugnisse, Beurteilungen etc. haben. Dann kann man hinterher immer beweisen, dass der Mann, den man eingestellt hat, zumindest den Frauen vorzuziehen war. Zwischen den Männern hat man ohnehin "objektiv" ausgewählt. Also kein Problem. Man muss nur wissen, wie man es macht. Die Stellenausschreibung muss natürlich neutral gewesen sein. Die Methode ist auch auf andere Gruppen übertragbar. Allerdings funktioniert es bei Firmen mit Betriebsrat nur bei einem konspirativem Bündnis mit dem Personalmenschen.
Antidiskriminierungsbestimmungen entfalten ihre Wirksamkeit erst nach und nach.
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
Anastasia schrieb am 25.09.2012 um 21:05 Uhr (Zitieren)
@arbiter

Meinem Selbstbild entspricht "Inquisitorin" nicht, ganz im Gegenteil!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Auch hoffe ich, dass ich von der Mehrheit in diesem Forum nicht so erlebt werde!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zum letzten Beitrag:

Das ist die Krux, wenn Gesetze nur formal eingehalten werden, was nicht wirklich Sinn macht.
Der letzte Satz gibt Ansatz zur Hoffnung!!!!!!!!!!!!!!!

Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
ανδρέας schrieb am 25.09.2012 um 21:20 Uhr (Zitieren)

Nunja ....

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine Bewerbung in einem ghanaischen Betrieb oder in China oder in in Dubai oder in Indonesien ... trotz vorzüglicher Referenzen, Zeugnisse und landesadäquaten manierlichen Benehmens und Auftretens mit der unvoreingenommenen Offenheit bewertet würde, wie man sie idealer Weise voraussetzen darf.
Nicht jeder mag Weißbrot.
Re: Eine kleine Anfrage zum Thema Gerechtigkeit
Anastasia schrieb am 25.09.2012 um 21:35 Uhr (Zitieren)
Die Frage ist, ob man sich an guten oder schlechten Beispielen orientieren soll.
Für den Fall, dass es keine guten Beispiele gibt, ob man mit gutem Beispiel vorangehen soll, wie man es in meiner Kindheit noch postulierte, oder ob man resignieren soll, da die Menschen ja ohnehin eigennützig sind.
 
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