α β γ δ ε ζ η θ ι κ λ μ ν ξ ο π ρ ς σ τ υ φ χ ψ ω Α Β Γ Δ Ε Ζ Η Θ Ι Κ Λ Μ Ν Ξ Ο Π Ρ C Σ Τ Υ Φ Χ Ψ Ω Ἷ Schließen Bewegen ?
Altgriechisch Wörterbuch - Forum
princeps legibus solutus (407 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 09.06.2013 um 12:48 Uhr (Zitieren)
Ich kenne den alten Rechtsgrundsatz "princeps legibus solutus", welcher besagt, daß der Gesetzgeber (Souverän) nicht selbst unter dem Gesetz steht, weil er ja das Gesetz macht ... und auch nach seinem gusto ändern kann.
Ich dachte nicht, daß das in der Moderne noch eine Rolle spielt.
Nun habe ich gestern den Film "Against her will" angeschaut, der in den Jahren 1947/48 in den USA spielt. Dort geht es u.a. um das Problem, das ein Rechtsanwalt hat, den Staat Maryland zu verklagen wegen der Zustände in einer psychiatrischen Klinik in staatlicher Trägerschaft, also in Verantwortung dieses Staates Maryland. Der Staat genoß (genießt?) Immunität.
Der Rechtsanwalt muß innerhalb eines juristischen Systems, das mit Präzedenzfällen operiert, sehr lange suchen, bis er einen Streitfall des 12. Jahrhunderts in England findet, in dem Thomas Becket König Heinrich II. geradezu überlistet hat, eine Klage gegen ihn, den König, zu akzeptieren und die Strafe noch dazu. Ein einziger Präzedenzfall in Jahrhunderten!, und der Anwalt hat großes Glück, daß der Richter in Maryland ihn durchgehen läßt.

Hat dieser merkwürdige Grundsatz heute im Umgang mit Staaten noch eine Bedeutung? Im angelsächsischen Recht? Kann man die Königing von England auch heute noch nicht verklagen? Ich bin mir ziemlich sicher, daß das in der Bundesrepublik möglich ist.
Re: princeps legibus solutus
arbiter schrieb am 10.06.2013 um 20:18 Uhr (Zitieren)
Rechtlich gesehen, kann die Königin als Privatperson nichts Unrechtes tun: Sie genießt zivil- und strafrechtliche Immunität und kann nicht vor Gericht verklagt werden. Diese Immunität genießt nur sie allein und kein weiteres Mitglied der Königlichen Familie (wissen.de)

vermutlich kann aber in extremen Fällen das Parlament die I. aufheben, wie bei uns die der Immunitätsinhaber qua Amt
Re: princeps legibus solutus
Γραικίσκος schrieb am 10.06.2013 um 21:08 Uhr (Zitieren)
Soweit klar. Die britische Königin kann nicht verklagt werden - mit einer hypothetischen Ausnahme. Möglicherweise könnte man sich dann auch in GB auf den genannten Präzedenzfall berufen. Von dort stammt er schließlich.
Und wie steht es heute mit dem Staat Maryland, z.B.? 1947 zumindest war das offenbar ein Problem.
 
Antwort
Titel:
Name:
E-Mail:
Eintrag:
Spamschutz - klicken Sie auf folgendes Bild: kapitolinische Wölfin

Aktivieren Sie JavaScript, falls Sie kein Bild auswählen können.