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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig? (883 Aufrufe)
Γραικίσκος schrieb am 02.07.2013 um 16:19 Uhr (Zitieren)
Edward Snowden (dem ein Strafverfahren droht) oder die NSA (der kein Strafverfahren droht)?
Barack Obama laviert lügend & leugnend durch seine zweite Amtszeit, und ich habe den Eindruck: Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
ανδρέας schrieb am 02.07.2013 um 16:30 Uhr (Zitieren)
Staaten haben keine Freunde. Staaten haben Interessen. Freunde von heute können Feinde von morgen sein, Feinde von heute, Freunde von morgen. Der Begriff "Freundschaft" hat in der Poltik den gleichen Status wie ein Leben ohne Mops (Loriot) - möglich aber sinnlos.
Snowden ist tot - sein Körper hat es nur noch nicht gemerkt. Keiner nach ihm wird noch Whistleblower werden wollen. Niemand wird ihn daher schützen können, da man sich nur selber schadet. Für Snowden ist überall Philippi.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
Γραικίσκος schrieb am 02.07.2013 um 17:03 Uhr (Zitieren)
Gut. Reden wir nicht mehr von der legendären deutsch-amerikanischen Freundschaft. Aber wenn man systematisch abgehört wird, stellt sich die Frage, ob es hier noch eine Interessengleichheit gibt.
Ich jedenfalls danke Edward Snowden und bin gerne bereit, ihm in meinem Keller Asyl zu gewähren. Doch vielleicht ist Ecuador die bessere Wahl für ihn.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
filix schrieb am 02.07.2013 um 17:42 Uhr (Zitieren)
Quizfrage für Spätaufsteher: Wann wurden folgende Zeilen in einer dt. Zeitschrift veröffentlicht?

"Im weltweiten Gewimmel der Funkwellen speichert die US-Regierung alle Signale, Befehle und Gespräche. Die National Security Agency (NSA), der geheimste aller Geheimdienste, lauscht rund um den Erdball und rund um die Uhr - auch in der Bundesrepublik."
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
Γραικίσκος schrieb am 02.07.2013 um 17:45 Uhr (Zitieren)
Das ist - Spätaufsteher auch ich! - sicher ein früher Bericht, da er nicht aufs Internet Bezug nimmt.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
ανδρέας schrieb am 02.07.2013 um 17:49 Uhr (Zitieren)
Das war 1989 - nicht 1984. Dennoch, George Orwell lässt grüßen.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13494509.html
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
filix schrieb am 02.07.2013 um 18:18 Uhr (Zitieren)
So ist es. Darin auch:

"Westdeutsche Geheimdienstler wissen längst, daß das Fernmeldegeheimnis, der gesetzliche Schutz des "nichtöffentlich gesprochenen Worts", nichts gilt. Wer immer zwischen Nordsee und Alpen zum Telephonhörer greift, muß gewärtig sein, daß auch die NSA in der Verbindung ist - Freund hört mit.

Das war schon so, bevor Computer die Nachrichtentechnik veränderten. Hermann Höcherl (CSU), Innenminister im letzten Kabinett Adenauer, wußte um die Praktiken der Amerikaner. Abhören? Wir, die Deutschen? "Das hatten wir gar nicht nötig", so Höcherl heute, "wenn wir was wissen wollten, haben wir's den Amerikanern gesagt."

Dass das heute mutatis mutandis anders ist, glaube wer will. Wer denkt, europäisches Herrschaftswissen halte sich bei derlei Entwicklungen züchtig zurück, der forsche beispielsweise nach INDECT, aus EU-Geldern finanziert, auf Hochschulen von Spanien bis Polen mitentwickelt, von einer Ethikkommission abgesegnet, vom BKA „aufgrund des umfassenden Überwachungsgedankens des Projektes" abgelehnt. An dieser Stelle Gelächter.


Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
διψαλέος schrieb am 02.07.2013 um 18:34 Uhr (Zitieren)
Nun, Geheimdienste machen das, wozu sie etabliert worden sind:
Sie spionieren.
Geheimdienste kennen weder Freund noch Feind, sondern nur "Objekte".

Wer glaubt, es wäre anders....

Einen der besten Geheimdienste der Geschichte hatte übrigens Hannibal.
Er war stets bestens unterrichtet darüber, was sich in Rom, im Senat,
auf dem Forum und in den Privatvillen der jeweils Mächtigen und Einflußreichen abspielte
und was so besprochen wurde...
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
ανδρέας schrieb am 02.07.2013 um 19:41 Uhr (Zitieren)
Hier eine kleine Zusammenfassung antiker Spionage:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-27163354.html

Hat etwa irgendjemand wirklich geglaubt, keiner liest mit? Also, die gute alte Post ist immer noch die geheimste aller Mitteilungs-möglichkeiten. Und wenn man sicher sein will, mache man es wie Graf Koks (Tucholsky):
Lieber Freund,
da ich weiß, daß das Postfräulein Emilie Dupont dauernd unsere Briefe öffnet und sie liest, weil sie vor lauter Neugier platzt, so sende ich Dir anliegend, um ihr einmal das Handwerk zu legen, einen lebendigen Floh.
Mit vielen schönen Grüßen
Graf Koks


Graf Koks verschließt den Brief in Gegenwart eines Gerichtsvollziehers, ohne einen Floh hineinzulegen. Als der Brief ankommt, ist einer drin.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
Γραικίσκος schrieb am 02.07.2013 um 19:57 Uhr (Zitieren)
Lustig. Heißt der Text so: "Graf Koks"?
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
ανδρέας schrieb am 02.07.2013 um 20:30 Uhr (Zitieren)
Ja, Graf Koks (eigentlich sehr bekannter Ausdruck). Hier noch ein link zu weiteren Kurzgeschichten Tucholskys:

http://www.textlog.de/tucholsky-der-floh.html
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
διψαλέος schrieb am 02.07.2013 um 20:43 Uhr (Zitieren)
übrigens, der Ausdruck "Koks" hatte im Berlin der 1920er-Jahre die Bedeutung, den er auch heute noch hat:
"Kokain".

"Graf Koks" war also kein Kohlenhändler...
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
ανδρέας schrieb am 02.07.2013 um 20:59 Uhr (Zitieren)
Graf Koks - Personen mit angeberischen Auftreten, die sich vornehm geben.
Der Ausdruck soll auf den Dandy William Coke zurückgehen, der besonders durch seinen Hut auffiel (Cokes Hat).
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
Γραικίσκος schrieb am 02.07.2013 um 21:30 Uhr (Zitieren)
Wenn mein Vater jemanden kennzeichnen will, der auf vornehm macht, dann sagt er: "Der führt sich auf wie Graf Koks von der Gasanstalt." Das ist anscheinend eine ältere Redensart; daß sie letztlich auf einen Dandy zurückgeht, wußte ich nicht.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
Hylebates schrieb am 02.07.2013 um 22:11 Uhr (Zitieren)
Mein Vater sagt das auch. Nur ohne die Gasanstalt.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
filix schrieb am 03.07.2013 um 09:38 Uhr (Zitieren)
Nun, Geheimdienste machen das, wozu sie etabliert worden sind:
Sie spionieren.
Geheimdienste kennen weder Freund noch Feind, sondern nur "Objekte".


Schon, aber die neue Qualität besteht darin, dass das Objekt sozusagen universal ist und mit der Vorstellung eines feindlichen Gegenübers, die das abgelaufene Jahrhundert dominiert hat, gebrochen wurde: nicht 'bloß' klassische Ziele feindlicher Souveränität wie militärische Anlagen, Regierungseinrichtungen, Großkonzerne und dgl. sondern auch dein Einkaufsverhalten, deine Krankengeschichte, dein Stromverbrauch, dein von deinem Mobiltelefon begleitendes Bewegungsverhalten, deine Nutzung von Kommunikationsmitteln rund um die Uhr usf. werden in Abermilliarden Datensätzen vorsorglich und ohne irgendeine wirksame rechtliche Kontrolle abgegriffen und ausgewertet und zwar unter mehr oder minder freiwilliger Mitwirkung von Anbietern solcher Dienste. Was da in der cloud haust, ist kein Gott mehr, will aber von dessen Attribut der Allwissenheit, der nicht die geringste 'Sünde' verborgen bleibt, nicht lassen.
Entsprechend auch die Figur, die das legitimieren soll: der Terrorist lebt im Verborgenen, ist heimtückisch, er kann überall auftauchen, er ist der Feind im Inneren, nicht der an der Grenze.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
filix schrieb am 03.07.2013 um 09:51 Uhr (Zitieren)
begleitendes begleitetes
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
Γραικίσκος schrieb am 03.07.2013 um 11:35 Uhr (Zitieren)
Vorzüglicher Gedanke, filix!
Mir fällt eine Analogie zum Stalinismus ein: ein (nach damaligen Möglichkeiten) ebenfalls omnipräsenter Geheimdienst und als dessen Legitimierung der Feind im Inneren: der Trotzkist, der Saboteur, der Agent.
Nur mit dem Unterschied, daß im Zentrum dieses Netzes eine Spinne saß.

Das Neue entsteht durch die technischen Möglichkeiten und den dadurch erreichbaren Umfang des Wissens.

Ich sollte kühl bleiben; aber wenn ich diese Fürchtet-nichts-Beschwichtigungen lese, werde ich zornig.
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
Φιλομαθής schrieb am 03.07.2013 um 11:47 Uhr (Zitieren)
Der behauptete gemeinsame Feind von Bürgern und ihren Schutzorganen, der bombenlegende Terrorist, dürfte sich ohnehin über Proxys (oder analoge Kommunikationswege) dem Zugriff der Spähprogramme entziehen. Welche Observations-Objekte bleiben also?

Die, bei aller Empörung, doch überwiegend sich breitmachende Gelassenheit und Trägheit der Bürger kann man nur darauf zurückführen, dass digitales Ausspähen komplett spurlos geschieht und "irgendwie virtuell" bleibt.

Man stelle sich vor, Briefsendungen kämen vielfach im aufgerissenen und mit Tesafilm wieder verschlossenen Umschlag beim Empfänger an, die eigene Wohnungstür fände man regelmäßig aufgebrochen und den Schreibtisch durchwühlt. (Das würde Proteste hervorrufen.) Das Bewusstsein dafür, dass das geheimdienstliche Mitlesen von E-Mails und das Eindringen in den heimischen PC qualitativ nichts anderes ist, muss sich anscheinend noch entwickeln.

An Blauäugigkeit kaum überbietbar zeigte sich am Sonntagabend der deutsche Bundespräsident in einem Interview. Die derzeitige geheimdiestliche Ausforschung lasse sich nicht mit der Überwachung durch Stasi und KGB vergleichen, denn dort wären Gesprächsinhalte abgeschrieben und in Aktenordnern abgeheftet worden. (Bleibt zu wünschen, dass wenigstens unsere Entscheidungsträger in der Gegenwart angekommen sind und wissen, dass die Cloud selbst das Aktenarchiv bildet, und zwar eines, von dem die Stasi nur hätte träumen können.)
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
διψαλέος schrieb am 03.07.2013 um 15:40 Uhr (Zitieren)
Es geht doch gar nicht mehr um den "Terrorismus".
Jede Gesellschaft, jedes politische und wirtschaftliche System gebirt ein "Beharrungsvermögen",
eine "Trägheit" im Sinne von, es soll alles so bleiben, wie es ist.
Unser System beruht auf Konsum und der ungleichen Verteilung der Güter,
und zwar der ungleichen Verteilung der Güter zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.
Damit das so bleibt, brauchen die "Entscheider" Mittel und Möglichkeiten,
die Wege und "Bedürfnisse" zu erkennen und zu lenken.

Aber, ich will hier keine sozialpolitische und ökonomische Vorlesung veranstalten...
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
arbiter schrieb am 03.07.2013 um 23:59 Uhr (Zitieren)
richtig so, das potentiell an Deinen diesbezüglichen Sottisen interessierte Auditorium (Hartzer etc.) wird sich kaum in dies Forum verirren...
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
διψαλέος schrieb am 04.07.2013 um 00:26 Uhr (Zitieren)
ach, @arbiter....
"ἐγγὺς δὲ ἡ πάντων περὶ σοῦ λήθη."
Re: Wer ist eigentlich eines Rechtsbruchs schuldig?
διψαλέος schrieb am 04.07.2013 um 13:14 Uhr (Zitieren)
Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken.

Meine Replik ist ein Teilzitat von Marcus Aurelius...
 
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