Φιλομαθής schrieb am 12.04.2014 um 11:30 Uhr (Zitieren)
Nun beschreiben Aristoteles' Forderungen nach Eugenik und Geburtenkontrolle allerdings nicht den in seiner Zeit herrschenden Zustand, sondern das, was für den aristotelischen Idealstaat anzustreben wäre.
Gerade der Satz
lässt ja vermuten, dass Kindesaussetzung im Athen des 4. Jahrhunderts keine gebräuchliche Praxis war.
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*Im Text von Immisch, Lpz. ²1929 [διὰ δὲ πλῆθος τέκνων, (ἡ γὰρ τάξις τῶν ἐθῶν κωλύει μηθὲν ἀποτίθεσθαι τῶν γιγνομένων) ὡρίσθαι δὴ δεῖ τῆς τεκνοποιίας τὸ πλῆθος, ...] und der ihm folgenden Übersetzung von Gigon steht er als Einschub.
Re: Athenischekinder
Γραικίσκος schrieb am 12.04.2014 um 12:13 Uhr (Zitieren)
Man muß dann hinzufügen:
"[...] wegen Kinderreichtums ein Kind auszusetzen, verbietet die herkömmliche Ordnung".
Also nicht mit dieser Begründung; Behinderung (im weitesten Sinne, also auch Schwächlichkeit) war m.E. sehr wohl ein legaler Grund.
Re: Athenischekinder
Φιλομαθής schrieb am 12.04.2014 um 12:32 Uhr (Zitieren)
Darum meine Fußnote. "ἡ γὰρ τάξις τῶν ἐθῶν κωλύει μηθὲν ἀποτίθεσθαι τῶν γιγνομένων" ist wohl parenthetisch (und ohne direkten Bezug mit "διὰ δὲ πλῆθος τέκνων") aufzufassen. In Olof Gigons Übersetzung klingt das so:
"Was Aussetzung und Aufnahme der Kinder anlangt, so soll es Gesetz sein, daß nichts Verstümmeltes aufgezogen wird; wenn dagegen die Zahl der Kinder zu groß wird, so verbietet zwar die Ordnung der Sitten, irgendein Geborenes auszusetzen, aber dennoch soll die Zahl der Kinder eine Grenze haben, ..."
Re: Athenischekinder
Γραικίσκος schrieb am 12.04.2014 um 13:05 Uhr (Zitieren)