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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Ein unechter, aber kluger Platon (590 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 27.02.2020 um 00:20 Uhr (Zitieren)
In einer unechten Schrift Platons, dem "Demodokos", wird immerhin das "audiatur et altera pars" vertreten:
Ich [Sokrates?] traf einen Mann, der seinen Freund zurechtwies, weil er dem Ankläger glaubte, ohne zuvor auch den Angeklagten gehört zu haben. Er [?] sagte also zu ihm, daß er ein großes Unrecht begehe, wenn er so den Mann verurteile, ohne doch selbst bei der Sache zugegen gewesen zu sein oder von Freunden darüber gehört zu haben, die bei ihr zugegen waren und deren Bericht er billigerweise Glauben schenken durfte, ja wenn er, ohne auch nur beide Teile gehört zu haben, so raschhin dem Ankläger glaube.
Denn die Gerechtigkeit verlange, daß man ebensowohl die Verteidigung höre, bevor man lobe oder tadle, als die Anklage. Denn wie könne man wohl einen Streit richtig entscheiden oder Menschen nach Gebühr beurteilen, ehe man beide Parteien gehört habe?

(Platon: Sämtliche Werke. Hrsg. v. Wolfgang Stahl. o.O. 1999; Bd. 7: Zweifelhafte Dialoge - Unechte Dialoge - Unechte Schriften - Briefe, S. 143 f.)
Re: Ein unechter, aber kluger Platon
filix schrieb am 27.02.2020 um 14:14 Uhr (Zitieren)
Die Formulierung des Prinzips findet sich schon verknappt bei Aischylos: δυοῖν παρόντοιν ἥμισυς λόγου πάρα ( "Obwohl zwei <Parteien> anwesend, <liegt> nur die halbe Sache vor" - Eum. 428). Aber eigentlich kommt ja schon z.B. das legendäre salomonische Urteil als Inbegriff richterlicher Weisheit nicht ohne aus.
Re: Ein unechter, aber kluger Platon
Γραικύλος schrieb am 27.02.2020 um 15:15 Uhr (Zitieren)
Danke für den Hinweis auf die Aischylos-Stelle.
Re: Ein unechter, aber kluger Platon
στρουθίον οἰκιακόν schrieb am 27.02.2020 um 16:44 Uhr (Zitieren)
Nicht ausdrücklich als Grundsatz, aber erkennbar zur Prozeßordnung gehörend, findet sich das Prinzip bereits im berühmten Codex Hammurapi, bspw.:


§ 9 Gesetzt, ein Mann, dem irgend etwas von seinem Eigentum verloren gegangen ist, hat sein verlorenes Gut in der Hand eines anderen gefunden, der Mann aber, in dessen Hand das verlorene Gut gefunden wurde, hat gesagt: „Jemand hat es mir verkauft. Vor Zeugen habe ich es gekauft“, und der Eigentümer des Verlorenen hat gesagt: „Zeugen, die mein verlorenes Gut kennen, will ich beibringen!“, (gesetzt) der Käufer hat den Verkäufer, der es ihm verkauft hat und die Zeugen, vor denen er es gekauft hat, herbeigebracht, und der Eigentümer des verlorenen Gutes hat die Zeugen, die sein verlorenes Gut kennen, herbeigebracht, so werden die Richter ihre Angelegenheit prüfen, die Zeugen, vor denen der Kauf vollzogen wurde und die Zeugen, die das verlorene Gut kennen, werden ihre Kenntnis vor einem Gotte bekunden, und dann gilt der Verkäufer als Dieb; er wird getötet. Der Eigentümer des verlorenen Gutes wird sein verlorenes Gut an sich nehmen, der Käufer (aber) darf aus dem Hause des Verkäufers das Geld, das er bezahlt hat, nehmen.

§ 10 Gesetzt, der Käufer hat den Verkäufer, der es ihm verkauft hat und die Zeugen, vor denen er (es) gekauft hat, nicht herbeigebracht, der Eigentümer des verlorenen Gutes (aber) hat die Zeugen, die sein verlorenes Gut kennen, herbeigebracht, so gilt der Käufer als Dieb, er wird getötet; der Eigentümer des verlorenen Gutes wird sein verlorenes Gut (an sich) nehmen.

§ 11 Gesetzt, der Eigentümer des verlorenen Gutes hat die Zeugen, die sein verlorenes Gut kennen, nicht beigebracht, so ist er ein Verbrecher; er hat Verleumdung ins Werk gesetzt und wird getötet.

Re: Ein unechter, aber kluger Platon
στρουθίον οἰκιακόν schrieb am 27.02.2020 um 16:50 Uhr (Zitieren)
Der Versuch, die Quelle anzugeben, zeitigt ungeahnte Verknäuelung der Formatierung ...

Daher scheibchenweise (fürs Aufrufen bitte die Leerzeichen entfernen):
https: // koeblergerhard.de / Fontes / CodexHammurapi_de.htm
Re: Ein unechter, aber kluger Platon
Γραικύλος schrieb am 27.02.2020 um 19:02 Uhr (Zitieren)
Danke auch für diesen Hinweis!
 
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