Γραικίσκος schrieb am 09.12.2009 um 21:16 Uhr (Zitieren)
Der Eid des Hippokrates (Auszug)!
Re: ΟΡΚΟΣ
ανδρέας schrieb am 09.12.2009 um 21:30 Uhr (Zitieren)
Ja, das Verbot der Sterbehilfe auch auf Verlangen und das Verbot der Abtreibung ... wie gesagt, wohl nicht mehr zeitgemäß.
Re: ΟΡΚΟΣ
Βοηθὸς Ἑλληνικός schrieb am 10.12.2009 um 10:44 Uhr (Zitieren)
Aktive Sterbehilfe ist einem Arzt in Deutschland auch heute nicht erlaubt. Verbot der Abtreibung ist natürlich nicht mehr zeitgemäß.
Re: ΟΡΚΟΣ
Γραικίσκος schrieb am 10.12.2009 um 10:54 Uhr (Zitieren)
Wenn ich recht informiert bin, hat das Bundesverfassungsgericht lediglich die Strafbarkeit suspendiert, bei grundsätzlicher Anerkennung, daß es sich um menschliches Leben handelt usw.
Re: ΟΡΚΟΣ
Βοηθὸς Ἑλληνικός schrieb am 10.12.2009 um 11:10 Uhr (Zitieren)
Es müssen natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (§218), da der Abbruch an sich strafbar ist.
Der ärztliche Eingriff (Blutabnahme/Operation z.B.) ist eigentlich eine Körperverletzung und wird nur durch die Zustimmung des Patienten (Arzt-Patientenvertrag) legitimiert.
Re: ΟΡΚΟΣ
ανδρέας schrieb am 10.12.2009 um 18:25 Uhr (Zitieren)
Das ... ὑφηγήσομαι ... bedeutet anleiten, raten, den Weg zeigen, beraten (Med.) lt. Langenscheidt
>>> Gift geben ... werde auch niemanden dabei beraten <<<
Nach dt. Recht ist Beihilfe zum Suizid nicht strafbar - in Österreich schon. Schwierig ist die Abgrenzung.
Bemerkenswert ist m.E. , dass dieses schwierige Thema schon vor so langer Zeit im Hippokratischen Eid behandelt wurde.
Re: ΟΡΚΟΣ
Ὑληβάτης schrieb am 11.12.2009 um 08:27 Uhr (Zitieren)
Beachtet die Verneinungen! Drei Stück in einem Teilsatz!