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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Lateinische Rechtsregeln #28 (457 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 14.01.2022 um 00:12 Uhr (Zitieren)
104. Quod non est in actis, non est in mundo. – Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt. Ausdruck des Schriftlichkeitsgrundsatzes im Verfahrensrecht.

106. Quod non legitur, non creditur. – Was nicht gelesen wird, wird nicht geglaubt. Im Prozeß wird nur berücksichtigt, was schriftlich niedergelegt ist. Vor der französischen Revolution war Schriftlichkeit in Deutschland Verfahrensgrundsatz. Gilt seit Einführung der Öffentlichkeit nicht mehr.

107. Quod non rite factum est, pro infecto habetur. – Was nicht formgerecht geschehen ist, wird als ungeschehen behandelt. Unbeachtete Formvorschriften machen ein Rechtsgeschäft unwirksam.

113. Quod omnes tangit, debet ab omnibus approbari. – Was alle berührt, muß von allen gebilligt werden.

116. Quod principi placuit, legis habet vigorem. – Was der Fürst beschlossen hat, hat Gesetzeskraft. Grundsatz der absoluten Monarchie.

119. Quod quis ex culpa sua damnum sentit, non intellegitur damnum sentire. – Wenn jemand aus eigenem Verschulden einen Schaden leidet, so gilt das nicht als Schaden. Wer an einem erlittenen Schaden auch selbst schuld ist, kann keinen Ersatz verlangen.

121. Quod quisque juris in alterum statuerit, ipse eodem jure utatur. – Dem Recht, das jemand gegenüber anderen gesetzt hat, ist auch er selbst unterworfen.

122. Quod quisque ob tutelam corporis sui fecerit, jure fecisse existimetur. – Was jemand zum Schutz seines Körpers getan hat, ist als rechtmäßig anzusehen. Handlungen zum Schutz von Leib und Leben sind nicht rechtswidrig. [Heute §§ 32-35 StGB]


124. Quod raro fit, non observant legislatores. – Was selten geschieht, berücksichtigen Gesetzgeber nicht.

126. Quod semel placuit, amplius displicere non potest. – Was einmal bejaht worden ist, kann nicht mehr abgelehnt werden. Ist ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtssetzung einmal getan, so kann sie nicht mehr zurückgenommen werden.

127. Quod semel sumpsit, fiscus numquam reddit. – Was er einmal genommen hat, gibt der Staat niemals zurück. Neue Steuern pflegen auch nach dem Wegfall ihres Grundes beibehalten zu werden.

129. Quod tibi fiere non vis, alteri ne feceris. – Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg auch keinem andern zu. Die Goldene Regel.

130. Quod tibi non nocet et alteri prodest, facile concedendum est. – Was dir nicht schadet und einem andern nützt, ist bereitwillig zu gewähren. Man soll auf Rechte verzichten, wenn man daraus keinen Nachteil hat, andere aber einen Vorteil haben. [Heute dagegen § 226 BGB]

132. Quod universitatis est, non est singulorum. – Was einer Körperschaft gehört, gehört nicht den einzelnen Mitgliedern. Eigentümer ist die Körperschaft als solche, nicht (auch) sind es die einzelnen Mitglieder, etwa in schlichter Rechts-gemeinschaft.

133. Quod vanum et inutile est, lex non requirit. – Was sinn- und nutzlos ist, verlangt das Gesetz nicht.

136. Quot homines, tot sententiae. – Wie viele Menschen, so viele Stimmen.


R

1. Radius virorum coruscant mulieres. – Mit den Strahlen der Männer leuchten die Frauen. Ein Ehrenrecht eines Mannes erstreckt sich auch auf seine Ehefrau. Betrifft insbesondere Standesvorrechte wie Zugehörigkeit zum Adel.

4. Ratio legis est anima legis. – Der Sinn des Gesetzes ist die Seele des Gesetzes.

7. Rationi congruit, ut succedat in onere, qui substituitur in honere. – Es ist vernünftig, daß die Last übernimmt, wer in die Ehrenstelle einrückt. Mit einer Ehren- oder Amtsstellung verbundene Lasten gehen sinnvollerweise auf den Nachfolger über.

9. Rebus sic stantibus omnis promissio intellegitur. – Bei jedem Versprechen wird davon ausgegangen, daß die Dinge so bleiben.

(Detlef Liebs: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München/Darmstadt 61997)
 
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