α β γ δ ε ζ η θ ι κ λ μ ν ξ ο π ρ ς σ τ υ φ χ ψ ω Α Β Γ Δ Ε Ζ Η Θ Ι Κ Λ Μ Ν Ξ Ο Π Ρ C Σ Τ Υ Φ Χ Ψ Ω Ἷ Schließen Bewegen ?
Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Der Weg zum attischen Bürgerrecht (303 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 23.06.2022 um 13:11 Uhr (Zitieren)
Aristoteles, Der Staat der Athener 42:
Die gegenwärtige Ordnung der Verfassung ist folgende. Das Bürgerrecht haben diejenigen, deren Eltern beide Bürger sind; sie werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres in die (Liste der) Gemeindemitglieder eingeschrieben. Wenn sie eingeschrieben werden, prüfen die Gemeindemitglieder sie unter Eid und auf dem Wege der Abstimmung in folgenden Punkten. Zunächst, ob es bestimmt ist, daß sie das gesetzlich vorgeschriebene Alter tatsächlich erreicht haben; falls sie anders entscheiden, kehren sie (die Kandidaten) wieder in die (Reihen der) Knaben zurück. Zweitens, ob er (der Kandidat) frei ist und seine Abstammung den Gesetzen entspricht. Wenn sie dann entscheiden, daß er nicht frei ist, verlangt er die Überweisung (seines Falles) an das Gericht, und die Gemeindemitglieder wählen als Ankläger fünf Männer aus ihren Reihen. Lautet das Urteil, er habe kein Recht eingeschrieben zu werden, verkauft ihn die Stadt (in die Sklaverei); gewinnt er aber den Prozeß, so müssen die Gemeindemitglieder (ihn) einschreiben.

Danach überprüft der Rat die Eingeschriebenen, und falls er entscheidet, daß jemand jünger als 18 Jahre ist, erlegt er den Gemeindemitgliedern, die ihn eingeschrieben haben, eine Geldstrafe auf. Wenn die Epheben (Jungmänner) überprüft worden sind, versammeln sich ihre Väter phylenweise und wählen unter Eid drei der über vierzigjährigen Phylenmitglieder, die sie als die besten und geeignetsten erachten, um die Aufsicht über die Epheben zu führen. Von diesen wählt das Volk durch Handzeichen je einen aus jeder Phyle als Aufseher und aus allen anderen Athenern einen Leiter für die ganze Gruppe (der Epheben).

Diese versammeln nun die Epheben und führen sie zunächst durch die Heiligtümer; dann ziehen sie (die Epheben) weiter nach Piräus und versehen den Wachdienst, teils in Munichia, teils in Akte. (Das Volk) wählt außerdem durch Handzeichen zwei Turnlehrer für sie und Ausbilder, die sie lehren, schwerbewaffnet zu kämpfen, den Bogen zu gebrauchen, den Speer zu werfen und den Katapult abzuschießen. Man zahlt den Aufsehern eine Drachme für den Unterhalt und den Epheben je vier Obolen; jeder Aufseher erhält das (Geld) für die Mitglieder seiner Phyle, kauft die Lebensmittel für alle gemeinsam – denn sie speisen phylenweise zusammen – und führt auch über alles übrige Aufsicht.

Ihr erstes Jahr verbringen sie also auf diese Art. Im zweiten (Jahr) zeigen sie dem im Theater versammelten Volke ihre Fähigkeit in Militärübungen und erhalten dann von der Stadt einen Schild und einen Speer; danach patrouillieren sie auf dem Lande und verbringen ihre Zeit in den Festungen. Sie tragen während dieses zweijährigen Garnisonsdienstes Kriegsmäntel und sind frei von allen Abgaben; außerdem dürfen sie weder verklagt werden noch selbst klagen, damit sie keinen Grund haben, ihre Garnison zu verlassen; Ausnahmen werden gemacht (bei Prozessen) wegen einer Erbschaft oder einer Erbtochter oder wenn jemandem nach der Tradition seines Geschlechtes ein Priesteramt zufällt. Nach Ablauf der zwei Jahre werden sie endlich unter die anderen (Bürger) eingereiht.

(Aristoteles: Der Staat der Athener. Hrsg. v. Mortimer Chambers. Darmstadt 1990, S. 46 f.)
 
Antwort
Titel:
Name:
E-Mail:
Eintrag:
Spamschutz - klicken Sie auf folgendes Bild: Küste

Aktivieren Sie JavaScript, falls Sie kein Bild auswählen können.