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Altgriechisch Wörterbuch - Forum
Zur Deutung einer Marginalie (1707 Aufrufe)
Γραικύλος schrieb am 29.11.2023 um 14:46 Uhr (Zitieren)
Opitz bezog sich in seiner Streitrede, die er im Winter 1617 in Beuthen an der Oder hielt, auf ein Büchlein oder eine Kladde von Ernst Schwabe von der Heyde. Der Erstdruck des "Aristarchus" enthält noch am Rand der entsprechenden Seite eine Marginalie mit den lateinischen Worten:
Francofur[ti] Marchic[orum] typis descripta.


Dazu:

file:///C:/Users/PC/Downloads/Aurnhammer_Neues_vom_alten-3.pdf

Die Sache mit dem märkischen Frankfurt ist klar: es muß um Frankfurt an der Oder in der Mark Brandenburg gehen.
Aber "typis descripta"? Muß das bedeuten: aus einem gedruckten Werk abgeschrieben? Oder gibt es dafür eine andere Deutungsmöglichkeit?
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Johannes schrieb am 29.11.2023 um 16:18 Uhr (Zitieren)
mit Typen = als Druckwerk niedergeschrieben / in Druckform
typis = ablativus instrumentalis

describo:
II) durch Zeichnung oder Schrift darstellen, A) eig., aufzeichnen, aufschreiben (zu Papier bringen),

Vlt. gab es auch eine handschriftliche Fassung.

Francoforti ist wohl ein Lokativ.
Der Link führt ins Leere.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Γραικύλος schrieb am 29.11.2023 um 18:01 Uhr (Zitieren)
"typi" müssen im 17. Jhdt. als Druckbuchstaben gedeutet werden, ja?
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 29.11.2023 um 18:28 Uhr (Zitieren)
typis describere bedeutet schlicht drucken. Zum Tode des Besagten habe ich nebenbei eine, soweit ich sehe, bisher nicht berücksichtigte Quelle aufgetan, die die Bestrafung von Fahnenflucht behandelt:

Genus autem mortis in Suecia est, quod palis transfigantur, ita ut lenta morte pereant, werden gespiest (quo diro supplicio affectus fuit Anno 1626, poesis Teutonicae Princeps E. S. V. D. H. transfugii insimulatus, qui an huic noxae obnoxius fuerit, non disputo).

In Schweden aber besteht die Todesart darin, dass sie mit Pfählen aufgespießt werden, sodass sie einen langsamen Tod sterben, werden gespiest (auf diese grausame Weise hingerichtet wurde im Jahre 1626 der Schöpfer/Fürst deutscher Dichtkunst E.S.V.D.H. (= Ernst Schwabe von der Heyde), der der Fahnenflucht bezichtigt worden war, ob er dieses Verbrechens schuldig gewesen ist, erörtere ich nicht).

(Christoph-Carolus Wölker : Dissertatio inauguralis De transfugis [ …] 1657, Cap. LXXVIII -
https://books.google.de/books?id=EsWvIWIkhsgC&pg=PP44)[/sub])


Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 29.11.2023 um 18:34 Uhr (Zitieren)
Besser gesagt: des Überläufertums, nicht bloß der Desertion.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Marcella schrieb am 29.11.2023 um 18:43 Uhr (Zitieren)
Woher kriegt filix bloß immer seine Quellen?
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 30.11.2023 um 16:50 Uhr (Zitieren)
Filix hat 20 Jahre nach Aurnhammer, dessen Darstellung m.E. bis heute den Stand der Erkenntnis abbildet, im Ozean der Digitalisate gefischt, in diesem Fall nach den vom poesis Teutonicae princeps selbst benutzen Initialen.

Der Fund (der Autor der Dissertatio heißt übrigens korrekt Wölcker) bestätigt Jahr und Art der Hinrichtung und gibt erstmals den Grund an.

Das gesuchte, angeblich 1616 erschienene Druckwerk bleibt, falls es je existierte, weiter verschollen.

Re: Zur Deutung einer Marginalie
FrankReich schrieb am 08.12.2023 um 02:42 Uhr (Zitieren)
Ein äußerst interessanter Fund, der die Marginalie von Woelckers Doktorvater (falls ich das letzte Drittel des Kapitels LXXI. seiner Dissertatio richtig deute) im Aristarchus als Anhang der "Teutschen Poemata zu Ernst Schwabe von der Heydes Tod zwar nicht verifiziert, aber immerhin Anlass zur Hoffnung gibt, dass Rittershausen in seinem Nürnberger Wirkungskreis noch weitere Informationen über Schwabe in Umlauf gebracht hat, die nun zudem den Anschein erwecken, als stammten sie aus unterschiedlichen Quellen, wobei das Kürzel "E. S. V. D. H." nicht unbedingt vom Dichter selbst gewählt sein muss.
Natürlich bleibt die Entdeckung der drei Kaiser/-innenkrönungssonette zur Relatio des anonymen Verfassers von 1612 die spektakulärste des 21. Jahrhunderts hinsichtlich Schwabe, Aurnhammers Schlussfolgerungen daraus und insgesamt sind mir jedoch zu vage.
Meine Recherchen haben bspw. ergeben, dass Schwabes Anagrammgedichte im Aristarchus dem 87. Danziger Bürgermeister Hans Rogge und seiner jüngsten Schwester Helene gewidmet sind. Helene war von 1608 - 1625 mit Jakob Schwabe (1575 ? - 1625) verheiratet, könnte also die Stiefmutter von Ernst Schwabe gewesen sein.
Die Gewissheit, mit der Aurnhammer postuliert, dass Schwabe adeliger Herkunft sei, wird allein schon durch die vorbeschriebene Möglichkeit in Zweifel gezogen, den Anthroponomastiker führt die Annahme der Präposition "von der" in Verbindung mit "Heyde/Haide oder Heide" als Namenszusatz von "Schwabe" am wahrscheinlichsten zu einem Freien auf der Leutkircher Heide im Allgäu als frühen Vorfahr Schwabes. Geburtsadel sollte somit ausgeschlossen sein, eine Briefadelung Schwabes hätte folglich vor 1612 stattgefunden haben müssen, dafür war Schwabe aber definitiv zu jung.
Außer Frage steht allerdings, dass das von Opitz erwähnte Werk Schwabes als Manuskript existierte, Fragmente, bzw. Einzeldrucke daraus ließen sich vll. Im Nachlass der Rogges finden, das Manuskript und evtl. sogar ein Druck könnte aber auch als Widmungsexemplar in die Hände des Kaiserkrönungsrelatioverfassers von 1612 gelangt sein, fraglich hingegen ist, ob das eine oder andere dieser Blattwerke denn auch die Zeit überdauern konnte.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 10.12.2023 um 02:25 Uhr (Zitieren)
Woelcker bezeichnet Rittershausen nicht nur als Praeceptor, sondern auch Patronus […] ac Affinis meus, i.e. als Gönner und wahrscheinlich (durch irgendeine Heiratsbeziehung) Verwandten. Das reflektiert auch der Eintrag im Nürnbergischen Gelehrten-Lexicon oder Beschreibung aller Nürnbergischen Gelehrten beyderley Geschlechtes nach Ihrem Leben, Verdiensten und Schrifften:

Er gieng also mit seinem Hn. Vatter nach Nürnberg und von dar im Nov. 1655 nach Altdorf, wo er bey Nic. Rittershausen den Tisch nahm und nach einer 1657 verteidiget Inaug. Disp.de transfugis sogleich die bestverdiente Doctorwürde in den Rechten erhielt.


Dass sein Lehrer und Förderer Nicolaus Rittershausen (vel Rittershusius) die Hinrichtung Schwabens von der Heide am 4. Juni 1626 in Danzig mit eigenen Augen gesehen haben könnte, lässt ein Brief desselben in Erwägung ziehen, der ein biographisches Detail enthüllt, welches in einschlägigen biographischen Lexika wie https://www.deutsche-biographie.de/sfz76681.html fehlt. In dem auf den 25. März 1639 datierten und an Hieronymus Frese gerichteten Schreiben heißt es:

Deus vos beet et sospitet cum liberis, si quos habetis, si nondum, Stabilinam et Levanam oro praesto sint. Ego quoque ante annos decem ex Prussia in patriam rediens, haereditatis et bibliothecae paternae dividendae causa, nihil minus quam matrimonium cogitans, nihil magis quam reditum Gedanum, inveni conditionem gamicam non aspernandam et anno 1630 duxi Laurentii Kaestelii ICti et Consiliarii Norici viduam, Hieronymi vero Besleri Reip. Nor. Medici filiam, quacum etiamnunc ὰπαις vivo.

Gott segne und schütze Euch mit euren Kindern, wenn ihr welche habt, wenn noch nicht, rufe ich Stabilina und Levana* an, dass sie (euch) beistehen. Auch ich entdeckte, als ich vor zehn Jahren aus Preußen in die Heimat zurückkehrte, der Aufteilung des Erbes und der väterlichen Bibliothek wegen, und an nichts weniger als an Heirat, an nichts mehr als an die Rückkehr nach Danzig dachte, dass man das eheliche Verhältnis nicht vernachlässigen darf und nahm im Jahre 1630 die Witwe des Rechtsgelehrten und Nürnberger Ratsherren Lorenz Kaestel, Tochter des Nürnberger Stadtarztes Hieronymus Besler, zur Frau, mit der ich auch jetzt noch kinderlos lebe.



Rittershausen, Konrad: Conradi, Georgi et Nicolai Rittershusiorum, patris et filiorum, et variorum ad eos datae Epistolae S.116 - https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10403786?page=128[/sub]



*Gemeint sind wahrscheinlich Stabilinus und Levana, römische Schutzgottheiten, die in Bezug zu Geburt und Entwicklung des Kindes stehen, ersterer zuständig für das Stehen auf eigenen Beinen, letztere für die Akzeptanz des Neugeborenen durch den Vater, deren freundlicher Einwirkung man es zuschrieb, wenn der er es vom Boden aufhob und somit in die Familie aufnahm
Re: Zur Deutung einer Marginalie
FrankReich schrieb am 11.12.2023 um 11:26 Uhr (Zitieren)
Schülern und Studenten während ihres Aufenthaltes an Gymnasien und Universitäten auch Kost und Logis zu stellen, war schließlich ein willkommenes Zubrot für Gelehrte im 17. Jahrhundert und um diesbzgl. eine Brücke zu Danzig zu schlagen: Schon Johannes Mochinger gewährte Christian Hoffmann von Hoffmannswaldau auf Fürsprache des Vaters die Aufnahme in seinem Haus, wodurch der Sohn sowohl Einblick in das Familienleben als auch die gesellschaftlichen Gepflogenheiten in Danzig erhielt.
Selbstredend wurden auch Besucher durch eine solche Gastfreundschaft in Danzig schnell integriert, auf raa.gf-franken.de unter den sigles 1607_Rittershausen und 1621_Rittershausen hat der Rechtsgelehrte und Hobbygenealoge besonders während seines etwa zweimonatigen Danziger Aufenthaltes von März bis Mai 1626 etliches an Stammbucheintragungen vorzuweisen, durch seine Sammelleidenschaft lässt sich allerdings auch dokumentieren, dass er sich spätestens ab dem 16.05.1626 über Greifswald, Rostock und Hamburg auf dem Weg nach Leiden befand, somit am 04.06.1626, auf keinen Fall bei der angeblichen Hinrichtung Schwabes noch in Danzig war.
Um einen Augenzeugenbericht Ritterhausens kann es sich bei der Marginalie in seinem Büchlein der 1624er Ausgabe "Teutsche Poemata" von Opitz also nicht handeln.
Zu denken geben sollte an Rittershausens Eintrag zudem, dass die angebliche Bluttat weder auf polnischer noch auf Danziger Seite historiologisch, aber auch gerüchtehalber keinen Niederschlag fand, einmal abgesehen davon, dass er es sich sicherlich nicht hätte nehmen lassen, Schwabe 1626 eine Stammbuchwidmung anzutragen, denn falls er bei Schwabes Tod zugegen gewesen wäre, hätte Rittershausen zuvor auch genügend Gelegenheit gehabt, den Dichter persönlich kennenzulernen.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 15.05.2024 um 21:47 Uhr (Zitieren)
Ein verspäteter Nachtrag: Nach Auskunft des polnischen Militärhistorikers Radosław Sikora, der u.a. zum schwedisch-polnischen Krieg der Jahre 1626 - 1629 publiziert hat und den ich im Dezember 2023 auf der Open-access-Plattform angeschrieben habe, ist die Anwesenheit Koniecpolskis um den 4. Juni 1626 in Danzig implausibel:

In that time Koniecpolski was responsible for a defence of south-eastern Poland from Tartar raids. He has mobilised a numerous army against the Tartars.
When Gustaw II Adolf invaded Prussia (July 1626), Polish king ordered Koniecpolski to move a part of this army to Prussia. On the 6th of August Koniecpolski informed a nobility that he must leave Ukraine (i.e. south-eastern Poland) and go to Prussia. But he expected a Tartar invasion, so he eventually left Ukraine in 1th of October 1626.
Koniecpolski arrived to Prussia in the begining of November 1626 and took a command from the king over the whole Polish army in Prussia.


Die Frage, ob sich Spuren des Ereignisses in der Danziger Stadtbibliothek, namentlich dem Diarium Gedanense de Anno 1185 usque 1676 finden, hat diese folgendermaßen beantwortet:

There is no mention of this event in Ms 1057 (Diarum Gedanense). This is difficult to point to another source that could contain this information. Most of the manuscripts on the history of Gdańsk, including chronicles, can be found in the "Katalog der Danziger Stadtbibliothek" vol. 1 (https://archive.org/details/katalogderhands01gdagoog/page/n10/mode/2up). Most of them still exist in our collection. But in my opinion it is more possible to find some mention about this event in court or city archives, eventually in some archives related to Stanislaw Koniecpolski (in the State Archive in Gdańsk or in the Central Archives of Historical Records in Warsaw).
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 15.05.2024 um 21:48 Uhr (Zitieren)
… der Open-access-Plattform Academia.edu
Re: Zur Deutung einer Marginalie
FrankReich schrieb am 16.09.2024 um 02:40 Uhr (Zitieren)
Leider habe ich den Nachtrag erst heute bemerkt, danke dafür, denn er bestätigt meine bisherigen Recherchen, dass die Quelle, aus der Rittershausen seine Infos bzgl. der Hinrichtung Schwabes bezog, in vielerlei Hinsicht unzuverlässig gewesen ist.
Da Rittershausen, wie bereits o. a., am 04. Juni 1626 schon nicht mehr in Danzig weilte, kann sowohl die Kenntnis darüber, als auch sein Eintrag in Opitzens Poemata frühestens nach Erwerb dieses Büchleins in Straßburg, also 1628, erfolgt sein, was aber ebenfalls unwahrscheinlich ist, da sich zu dem Zeitpunkt kein möglicher Zeuge (hier kämen höchstens Mochinger oder Zetzke in Frage, jedoch hielt sich keiner der beiden am 04. Juni in Danzig auf, und auch Lars Wivallius, ein schwedischer Dichter, der sich sowohl um den 04. Juni noch in Danzig aufhielt, dort aber mehr im Umkreis von Johannes Plavius, als auch im Oktober 1628 in Nürnberg inhaftiert war, kommt als Informant nicht in Betracht, da er in keinem von Rittershausens Stammbüchern vertreten ist) dort befand. Damit dürfte auch der Zeitpunkt von Rittershausen Eintragung des angeblichen Ereignisses vom 04. Juni 1626 ziemlich genau einzugrenzen sein, nämlich das Frühjahr 1629, in dem Rittershausen einen Abstecher nach Danzig machte, um Johann Mochinger zu besuchen, den er lt. Stammbucheintragung aus 1628 in Straßburg kennenlernte. Als mögliche Zeugen der angeblichen Hinrichtung Schwabes, bzw. als Verantwortliche für Rittershausens Randnotiz im Aristarchus der Opitzischen Poemata kommen demnach nur Johannes Plavius gemäß seiner Eintragung in Rittershausens Stammbuch im Frühjahr 1629 und Peter Krüger, den er bereits von seinen früheren Danziger Besuchen kannte, in Betracht.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 18.09.2024 um 13:04 Uhr (Zitieren)
Hat sich irgendjemand die Mühe gemacht, die, soweit ich sehe, kaum digitalisierten Bestände der Danziger Stadtbibliothek und besagter Archive zu durchforsten?
Re: Zur Deutung einer Marginalie
FrankReich schrieb am 05.11.2024 um 11:39 Uhr (Zitieren)
@filix
Schade, außer uns scheint sonst keinem an der Erforschung des Wahrheitsgehalts der Randnotiz gelegen zu sein, allerdings denke ich, dass die Mitteilung von Radosław Sikora über Stanislaw Koniecpolski Grund genug darstellt, um die Bestände der besagten Archive sowie der Danziger Stadtbibliothek nicht weiter zu durchforsten, zudem die Notiz als solche die Nachwelt schon stutzig machen sollte, da sie nicht nur von einem Augenzeugen stammen müsste, sondern auch von einem, der politisch in die gesamte Situation involviert war, die durch die offensichtliche Abwesenheit Koniecpolskis nun jedoch nicht mehr glaubwürdig ist und davon ausgehend, dass der Informant Rittershausens sowohl Ernst Schwabe von der Heyde persönlich gekannt haben, als auch politisch/diplomatisch versiert gewesen sein muss, kann es sich dabei eigentlich nur um Johannes Plavius gehandelt haben, der diese Schutzbehauptung? in Umlauf gebracht hat, da er und Schwabe im Abstand eines Semesters die Frankfurter Uni Viadrina besuchten und Plavius spätestens seit 1627 bis mindestens Herbst 1630 diplomatische Treffen in seinem Hause organisierte (zu letzterem s. Paul Hulsebooms Essay "Poets as Diplomats and Diplomats as Poets" (oder umgekehrt 🙃) und das Stammbuch von Andreas Naeranus auf raa.gf-franken.de, das neben der Eintragung von Johannes Plavius auch die von politisch interessierten Gelehrten wie Martin Ruarus und Diplomaten wie Otto Skeel aufweist, welcher sich 1630 zu einer leider erfolglosen Friedensverhandlung (sicher unter Plavius Leitung) in Danzig aufhielt.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 05.11.2024 um 13:43 Uhr (Zitieren)
Eine Schutzbehauptung wofür? Ich würde die Informationsebenen der Randnotiz auch getrennt betrachten, ihren Kern, den Tod durch Hinrichtung eines mehr oder minder persönlich bekannten Menschen, zu verfälschen, braucht es doch ein starkes Motiv in meinen Augen, mögen gewisse Details auch nicht stimmen. Dies und dass eine solche Hinrichtung in Diaria und Chroniken eher aufgezeichnet wird als ein natürliches Ende, lässt mich jedenfalls zweifeln, ob, nur weil Koniecpolski abwesend war, eine Nachschau in den besagten Beständen, die der bequemen Recherche vom heimischen Rechner aus entzogen sind, obsolet ist. Das gilt m.E. auch für die offenbar in ganz Europa verstreuten Reste der Korrespondenz dieser auch sonst sehr mobilen Gelehrtennetzwerke.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 06.11.2024 um 15:43 Uhr (Zitieren)
Was weitere Ungereimtheiten angeht - ordnet z.B. Woelcker die Hinrichtung über die Methode den Schweden zu, also der Gegenseite im Krieg, der im Mai 1626 beginnt, ohne dass Danzig in Folge eingenommen werden kann, oder ist das nicht zwingend?
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Frank Reich schrieb am 18.11.2024 um 13:12 Uhr (Zitieren)
Das Staatsarchiv in Wien verfügt über die Wappenbesserung des sich davor schon im Adelsstand befindlichen Danziger Rats namens Jacob Schwab vom 24.08.1598, beantragt und genehmigt in Prag, jedoch ohne die Verfügung eines Namenszusatzes.
Wappenbesserungen können alle möglichen Motive zugrunde liegen, bei dieser ist es augenscheinlich die Geburt eines Stammhalters, womit die Gerüchte im Netz, dass Schwabe von der Heyde um 1598 in Danzig geboren sein könnte, neue Nahrung finden. Den Ausführungen Achim Aurnhammers zufolge war E. S. V. D. H. schon während der Kaiserkrönung im Jahr 1612 einem Dienstherrn verpflichtet, offenbar waren beide während der Zeremonien anwesend, was aber eigentlich keine Rolle für den weiteren Verlauf spielt, zu berücksichtigen dabei ist allerdings, dass Jacob Schwab identisch mit dem Jakob Schwabe sein dürfte, der im Jahr 1608 Helena Rogge, die Schwester des damals noch ebenfalls als Ratsbediensteter fungierenden zukünftigen Bürgermeisters Johannes Rogge heiratet, allerdings auch zu diesem und auch nicht zum Zeitpunkt seines Todes 1625 einen Namenszusatz aufweist. Das wiederum lässt schlussfolgern, dass Ernst Schwabe die Namenserweiterung erst (sowohl zur besseren Unterscheidung als auch Pointierung seines Adelstitels) durch seinen Dienstherrn zugebilligt wurde, ohne diesen Umstand extra beantragen und genehmigen zu lassen.
Allem Anschein gemäß hat Schwabe von der Heyde nach seinem Aufenthalt in Danzig zwischen den Jahren 1612 und 1616 die Viadrina in Frankfurt an der Oder ab 1616 bis mindestens 1622 besucht, Opitz traf ihn im Sommer 1618 bei seiner Rückkehr in Frankfurt jedoch nicht mehr an, da er andernfalls sicherlich darüber berichtet hätte, dem Menschen, dem er seinen "Aristarchus de sive ..." größtenteils zu verdanken hat, welcher lt. Georg Wittkowskis als auch anderer Ausführungen in Beuthen entstanden und gedruckt worden ist, ein zweites Mal im märkischen Frankfurt begegnet zu sein. Hieraus resultiert auch, dass die Marginalie, die im Erstdruck des Aristarchus auf Frankfurt als Druckort des Manuskripts, der Kladde oder was auch immer Ernst Schwabe von der Heyde Martin Opitz zur Abschrift während ihres Kennenlernens 1616 in Frankfurt präsentiert hatte (dorthin muss Opitz den angehenden Thorner Prediger Andreas Lucae zunächst begleitet haben, bevor er nach Beuthen zurückreiste), im Zweitdruck des Aristarch 1624 entfiel.
Der Prager Fenstersturz 1618, bzw. der Ausbruch des 30jährigen Krieges dürfte dafür verantwortlich sein, dass Schwabe von der Heyde noch vor Rückkehr des Martin Opitz nach Frankfurt/Oder von seinem Dienstherrn zu militärischen Ausbildungszwecken abberufen wurde und erst kurz vor seiner Im- oder Eximmatrikulation aus dem Jahr 1622 an die Uni Frankfurt zurückzukehren, um seine akademische Ausbildung fortzuführen, bzw. abzuschließen.
Ein triftiges Motiv für die Schutzbehauptung, dass er 1626 vor Danzig hingerichtet wurde, besteht also darin, dass er bereits zu Beginn der 1620er Jahre desertiert ist, bzw. im Untergrund verschwand, denn dafür spricht, dass während der folgenden Jahre keinerlei Nachrichten über ihn existieren, weder in persönlicher noch beruflicher Hinsicht und um eine Verfolgung auch weiterhin zu verhindern, bot sich die Täuschung Rittershausens als Person des öffentlichen Lebens durch einen Mittelsmann geradezu an.
Im Allgemeinen ist gegen eine Vertiefung von Internetrecherchen vor Ort nichts einzuwenden, allerdings bin ich aus o. a. Schlussfolgerungen, für die das Mysteriöse an der Randnotiz und Koniecpolskys Abwesenheit zu besagtem Vorgang nur das Tüpfelchen auf dem i sind, der Überzeugung, dass sie in diesem Fall ergebnislos bliebe, zudem schon Aurnhammer im Danziger Staatsarchiv nicht fündig wurde.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 18.11.2024 um 17:00 Uhr (Zitieren)
Für diesen historischen Kriminalfall um einen Dichter des 17. Jahrhunderts sich in den Zug nach Polen zu setzen, geht gewiss zu weit. Dass, verstehe ich richtig, die Hinrichtung fingiert worden sein soll einschließlich des exakten Datums und der Verortung einmal im polnischen Lager, dann - Jahrzehnte später - nahegelegt über die Methode auf schwedischer Seite wegen Überläufertums, um im Untergrund als Deserteur unbehelligt zu bleiben, scheint mir als plot twist allerdings ziemlich spekulativ. Aurnhammer bleibt mit Blick auf Rubensohns Erörterungen zu den Gründen für das an sich nicht bezweifelte unrühmliche Ende aus dem 19. Jahrhundert jedenfalls vorsichtig, gerade was die Verwicklung in die Kriegsgeschehnisse angeht.

Noch ein (vielleicht unbekanntes) Fundstück zu einem gewissen Jakob Schwabe aus Danzig:


1625 - Jakob Schwabe verordnet, es solle aus 3/4 Part seiner Güter einem jeglichen Prediger, der evangelischen lutherischen Religion zugethanen, alle Jahre ein Fäßlein von 24 Stof Wein gegeben und zugeschicket werden, und diese Gabe und Zuschickung der Weine soll zu ewigen Tagen währen. Es sollen also von solchen 3/4 Part der Güter 15000 fl. genommen und auf liegende Gründe allhier in dieser Stadt zu Pfennigzinsern ausgethan werden, von welchen jährlichen Zinsern einem jeglichen Prediger, wie obgemeldet, alle Jahr zu ewigen Tagen ein Fäßlein Wein von 24 Stof entrichtet werden soll, und der Überrest der Zinsen soll unter den Armen, so dessen benöthigt, ausgetheilet werden.


(Beiträge zur Geschichte Danzigs und seiner Umgebungen. Meistens aus alten Manuscripten und selten gewordenen Druckschriften gesammelt von Dr. G. Löschin, Band 2, S.69 - https://books.google.de/books?id=wOB9PGZVa3cC&pg=PA69)

Ist das nun eine testamentarische Verfügung mit konfessioneller Schlagseite des betuchten Papas, der seinem Sohn zuvor die auffällig hohe Immatrikulationsgebühr (4 tal. vs. 9 Groschen, so Rubensohn) an der Viadrina, die seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts sich zuerst zu einer lutherischen Universität wandelte, ab 1614 calvinistisch ausgerichtet werden sollte, finanzieren konnte, und was bedeutet das gegebenenfalls am Vorabend des schwedisch-polnischen Konflikts?
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Frank Reich schrieb am 20.11.2024 um 16:35 Uhr (Zitieren)
Besagtes Fundstück kannte ich tatsächlich schon und ich gestehe, dass es mich anfänglich irritierte, doch erstens handelt es sich dabei nicht um eine Testamentseröffnung, sondern um eine Anordnung, d. h., dass das Jahr der Verfügung nicht unbedingt mit dem des Todes des Verfügenden übereinstimmen muss, zumal es hier nur um 3/4 der Güter geht, das Todesjahr, wie z. B. in einem Fundstück darunter nicht ausdrücklich ausgewiesen ist und zweitens lt. den genealogischen Danziger Tafeln der Dorothea Weichbrodt mindestens zwei weitere Danziger Kandidaten mit dem Namen Jakob Schwabe in Frage kämen und hätte Ernst Schwabes Vater ihm das Studium finanziert, wäre für ihn sowieso jeglicher Grund entfallen, sich nach dem Studium abzusetzen. Darauf deutet aber schon die Zeit zwischen Studium und angeblicher Hinrichtung hin, so dass ich meine These bestätigt sehe, dass Schwabe von der Heyde seit seiner Kindheit einem Dienstherrn verpflichtet war, zu welchem er wegen bevorstehender Einbindung in den 30jährigen Krieg nicht mehr zurückkehren wollte. Die Verbreitung seines frühen Todes sollte also dazu dienen, eine Suche nach ihm als sinnlos zu erklären, Rittershausen bot sich als Medium geradezu an, da zu der Zeit noch nicht abzusehen war, dass er sich kurz darauf dauerhaft sesshaft machen würde
Das Pfählen als Hinrichtungsmethode nur den Schweden zuzuschreiben, halte ich für falsch, denn selbst wenn sie diese erfunden hätten, wäre sie sicher schon von den Polen übernommen worden, ich frage mich vielmehr, wieso Woelcker, bzw. Rittershausen darauf verfiel, Schwabe von der Heyde als Dichterfürsten zu bezeichnen, da doch lt. Zincgref schon 1624 kein Exemplar des Schwabeschen Büchleins mehr verfügbar war, nach Rumpler nie eins in den Druck ging und Opitz viel zu wenig von Schwabe im Aristarch veröffentlicht hatte, dass jemand zu solch einer günstigen Schlussfolgerung hätte gelangen können. Nachdem Rittershausen Opitz 1628 in Breslau kennengelernt hatte, wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass er dem diesen Titel zugebilligt hätte, zumal das Buch von der deutschen Poeterey bei den Gelehrten, Poeten und Poetikern des 17. Jahrhunderts um einiges höher im Kurs stand als Zincgrefs Veröffentlichung der Opitzschen Poemata mit dem Aristarchus.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 20.11.2024 um 17:33 Uhr (Zitieren)
Erfunden haben das Pfählen gewiss andere, aber die Frage, ob in seinem historisch womöglich irrigen Schema Woelcker die Hinrichtung durch die Schweden allein wegen der Methode insinuiert oder er das aus anderen Gründen bzw. Kenntnissen annimmt, Schwabe von der Heyde also nur als prominentes Beispiel dient, scheint mir nicht so leicht zu beantworten.

Was den princeps angeht, schreibt Woelcker vom poesis Teutonicae princeps, während der geläufigere Ehrentitel, geht es um das Überragen der Kollegen dem qualitativen nicht bloß zeitlichen Rang nach, m.E. eher princeps poetarum lautet (vgl. u.a. von Stielers Lexicon Germanicum: Dichterfürst princeps Poetarum - qualis: Homerus er Vergilius nosterque Opitius) Kann also gut sein, dass hier das Schwergewicht auf der Pionierleistung liegt und die Bedeutung des Wortes i.S.v. Begründer, Stifter usf. aufzufassen ist.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 20.11.2024 um 17:37 Uhr (Zitieren)
Homerus et Vergilius …
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Frank Reich schrieb am 22.11.2024 um 16:45 Uhr (Zitieren)
Wenn Wölcker die Hinrichtungsmethode des Pfählens lediglich als Beispiel der Behandlung von Überläufern, bzw. Deserteuren verstanden wissen wollte, ihm es also nicht um die Form ihrer Bestrafung ging, sondern das Verfahren mit ihnen nach allgemeinem Kriegsrecht (als Vergleich stellt er dem schwedischen das holländische gegenüber), dann würde es sich eigentlich nicht um eine Ungereimtheit oder einen Widerspruch handeln, dass Schwabe auf schwedische Weise durch polnische Hand den Tod fand, da davon auszugehen ist, dass z. B. die Foltermethode des Schwedentrunks im 30jährigen Krieg auch nicht nur von schwedischer Seite angewandt wurde, nicht wahr?
Was die zeitgenössischen Erkenntnisse über Schwabe angeht, sind sie während des 17. Jahrhunderts durchweg vom "Aristarchus de sive ..." oder im Fall Romplers direkt von Opitz abhängig, die Randnotiz über Schwabes angebliche Hinrichtung, bzw. die Bemerkungen Wölckers dazu weichen jedoch davon ab, so dass ich auch wegen letzteren zu der Überzeugung gelangt bin, dass sie aus einer von Opitz unabhängigen Quelle stammt, die ebenfalls einen persönlichen Bezug zu Schwabe besaß und Rittershausen aus sicherlich triftigen Gründen mit einer Fehlinformation versah.

Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 23.11.2024 um 15:16 Uhr (Zitieren)
Nun ja, wenn der Verfasser eine (nicht notwendigerweise exklusive) aber eben bei den Schweden übliche Hinrichtungsmethode für Überläufertum erörtert und in Klammern mit anaphorischem Bezug (quo diro supplicio) ein namentliches Beispiel anführt, die Schuldfrage suspendiert und sonst keine gegenteiligen Informationen als Korrektiv bringt (wie das polnische läg[er] usf.), muss er damit rechnen, dass der Leser den Schluss zieht, dies sei eine von den Schweden nach ihrer Methode für besagtes Verbrechen verhängte Bestrafung. Dass er in der Klammer assoziativ abschweift, des Dichters Ende also nur noch ein Beispiel für die Methode ist, ist zwar denkbar, aber gewiss nicht die naheliegende Auffassung.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Frank Reich schrieb am 24.11.2024 um 06:42 Uhr (Zitieren)
Apropos Leser, ich bezweifle, dass der Druck von Woelckers Arbeit für die Öffentlichkeit bestimmt war, worauf schon die Abkürzung E. S. V. D. H. verweist und tippe auf einen juristischen Kniff des Lektors Rittershausen, der Bestrafung sowie ihre Methode in Ermangelung eines besseren Exempels homogen erscheinen lässt, denn m. E. bezieht sich speziell die These 78 auf einen internationalen Vergleich in der Handhabung des Kriegsrechts (Schließlich nahm augenscheinlich auch Dornau im Erstdruck des Aristarchus Korrekturen vor).
Aber selbst wenn Woelcker in seiner Dissertatio einem Irrtum aufgesessen sein sollte, ändert das doch nichts am Sachverhalt in Rittershausens Randnotiz im Anhang der Opitzschen Poemata, welcher wiederum offensichtlich nicht der Wahrheit entspricht, denn warum sollte sowohl ein Kalvinist als auch Ireniker wie Ernst Schwabe die sicheren Danziger Mauern verlassen, um zu den Schweden überzulaufen, zumal eine interne Konversion zum Luthertum, das spätestens ab Mitte der 1620er Jahre ohnehin die in Danzig tonangebende Konfession darstellen sollte, völlig ausreichend gewesen wäre?
Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 24.11.2024 um 13:13 Uhr (Zitieren)
Die Öffentlichkeit für eine juristische Dissertatio inauguralis im 17. Jahrhundert ist gewiss beschränkt gewesen, dass Woelckers Darstellung bis 1700 aber in Fachkreisen gar nicht rezipiert wurde, kann man nicht behaupten. So findet sie sich ausgewertet z.B. in Fortführungen von auf Besold oder Speidel beruhenden Überblickswerken - und da auch mit Blick auf die darin behandelten Bestrafungsarten: De poena transfugarum videnda Inauguralis Chr. Caroli Wolckeri A. 1657. Altorffii habita de Transfugis, ubi tam veteres, quia recentiores transfugarum pœnae recensentur.*


* https://www.google.de/books/edition/Orbis_novus_literatorum_praeprimis_iuris/UWZnAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=%22de+transfugis%22+1657%C2%A0&pg=PA277&printsec=frontcover


Re: Zur Deutung einer Marginalie
filix schrieb am 24.11.2024 um 14:04 Uhr (Zitieren)
...quam recentiores ...
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Frank Reich schrieb am 30.11.2024 um 06:00 Uhr (Zitieren)
Aus Woelckers These zur Bestrafung von Überläufern lässt sich allerdings weder die Erkenntnis darüber gewinnen, wer Rittershausen die Nachricht von Schwabes Tod überbracht hat, noch, ob sie der Wahrheit entspricht, auf jeden Fall aber, dass Rittershausen sie als glaubwürdig einstufte, da er sie andernfalls nicht an seinen Schüler Woelcker weitergegeben hätte, das aber nur nebenher, denn
weitaus interessanter sind ohnehin all diejenigen Informationen, die Woelcker beiläufig über Schwabe liefert, denn Opitz benutzte ebensowenig die Abkürzung "E. S. V. D. H." wie er Schwabe zum "poesis Teutonicae princeps" stilisierte, sodass ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die Quelle, aus der Rittershausen schöpfte, sowohl eine von Opitz unabhängige gewesen sein, als auch über Schwabes Engagement während der Kaiser*innenkrönung 1612 Kenntnis besessen haben muss.
Re: Zur Deutung einer Marginalie
Frank Reich schrieb am 30.11.2024 um 09:17 Uhr (Zitieren)
Zwischen Rittershausens Aufenthalt in Danzig und Woelckers Publikation liegen über 20 Jahre, somit besteht durchaus die Möglichkeit, dass nicht nur Woelcker, sondern auch andere Juristen im Umfeld Rittershausens mit Infos über Schwabe versorgt wurden, die nicht von Opitz stammen, ich denke da bspw. an Georg Philipp Harsdörffer, mit dem Rittershausen mindestens brieflichen Umgang pflegte.
 
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