Hallo!!! Ich übersetze gerade den Scholienkommentar zu pro Archia. Das Latein ist für mich ziemlich schwierig und ich wollte Fragen, ob jemand bei meiner Übersetzung Verbesserungsvorschläge geben kann. Es ist ziemlich viel Text. Für Hilfe wäre ich dankbar!
Am Anfang steht immer das Lemma aus dem original von Cicero, dann folgt der Kommentar des Scholiasten.
Cum res agatur aput praetorem p. R., lectissimum virum.
Hanc enim causam lege Papia de civitate Romana aput Q. Ciceronem dixit Archias, huius M. Tulli fratrem. Quiapropter nititur, ne minus civiliter loqui existimetur, recedens videlicet aliquantum a forensi genere dicendi. Quod ipsum ne pro inepto accipiatur, iam praeloquitur a modo praesentis causae non abhorrere et personae vel maxime, pro qua dicendum esset, convenire.
Meine Übersetzung:
Dadurch dass die Sache (Rechtsangelegenheit) vor dem Prätor des römischen Volkes, eines höchst vortrefflichen Mannes, verhandelt wird.
Denn Archias verantwortete sich gegen diese Anklage der Lex Papia über das römische Bürgerrecht vor Quintus Cicero, den Bruder des Marcus Tullius Cicero. Daher ist er bemüht, sodass er nicht für weniger politisch zu reden gehalten wird, sich öffentlich von der gerichtlichen Art und Weise der Redekunst zurückzunehmen. Da es selbst nicht für unpassend vernommen wird, spricht er schon vorher von der Art und Weise des gegenwärtigen Prozesses nicht im Widerspruch zu stehen und der Persönlichkeiten sogar am meisten, für diese sollte er sagen, zusammen zukommen.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
ist eine Partikel in der Bedeutung ‚natürlich, offenbar,sicherlich‘
‚viel, ziemlich viel‘ Hast du ausgelassen.
‚von der üblichen Redeweise vor Gericht‘
ist ein etwas verzwickter rel. Satzanschluss, dennoch leitet ne den Nebensatz final ein: ‚damit gerade dies nicht als unpassend aufgenommen wird...‘
Von praeloquitur ist abhorrere und zugleich convenire abhängig:
‚...sprach er vorher davon, dass dies nicht der Art des gegenwärtigen Prozesses zuwiderläuft und besonders der Person, für die es zu sprechen gelte, angemessen ist‘
abhorrere und convenire sind in übertragener Bedeutung verwendet.
Ich hoffe, ich habe nichts übersehen.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Das mit dem cum ist doch explikativ, da es in gewissen Wendungen mit Konjunktiv steht:
Also heißt es: ‚(Es geht) darum, dass ... ‘
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
filix am 20.8.11 um 18:45 Uhr, überarbeitet am 15.2.16 um 21:16 Uhr (Zitieren)
„Cum res agatur aput praetorem p. R., lectissimum virum “ ist kein Teil des Kommentars, sondern ein zitierter Teilsatz aus Cic. Arch. 3 („wenn/da diese Sache vor einem Prätor des römischen Volkes verhandelt wird, einem höchst vortrefflichen Mann “), eingeflochten in eine Passage, in der Cicero seine von der üblichen Redeweise vor Gericht abweichende rhetorische Strategie zu begründen bzw. schmackhaft zu machen versucht.
Diesem Abschnitt gilt die explanatio: Der in der Rede namenlose Prätor ist niemand anderer als Ciceros Bruder Quintus Tullius Cicero. „Hanc enim causam lege Papia de civitate Romana aput Q. Ciceronem dixit Archias, huius M. Tulli fratrem.“ - „ Archias freilich verantwortete sich gegen diese Anklage nach der Lex Papia das römische Bürgerrecht betreffend vor Quintus Cicero, dem Bruder des Marcus Tullius (einem Gesetz, das die Verleihung der civitas an Freie regelt bzw. den Entzug derselben bei fehlenden Voraussetzungen vorsieht - darum geht es vordergründig in der Klage gegen Archias) “.
„Quapropter nititur, ne minus civiliter loqui existimetur, recedens videlicet aliquantum a forensi genere dicendi“ - „Deswegen ist er (Cicero nämlich), der wie leicht ersichtlich ein gutes Stück von der (sonst) üblichen Weise, vor Gericht zu sprechen, abweicht, bestrebt, nicht allzu sehr für einen, der nach der Art, wie sie unter Bürgern üblich ist, spricht, gehalten zu werden.“
„quod ipsum ne pro inepto accipiatur, iam praeloquitur a modo praesentis causae non abhorrere et personae vel maxime, pro qua dicendum esset, convenire.“ - „Damit eben dies nicht als unschicklich aufgefasst wird/werde, schickt er sogleich voraus, dass dies mit der Art des vorliegenden Falls nicht im Widerspruch stünde und gar sehr zur Person passe, zu deren Verteidigung es zu sprechen gälte.“
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
filix am 20.8.11 um 18:46 Uhr, überarbeitet am 15.2.16 um 21:14 Uhr (Zitieren)
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Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
filix am 20.8.11 um 18:52 Uhr, überarbeitet am 15.2.16 um 21:15 Uhr (Zitieren)
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Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Danke für die super Hilfe. Ergibt so natürlich mehr Sinn. Darf ich noch weitere Übersetzungen eintellen? Oder würde das den Rahmen sprengen? Wenn ja in einem neuen Thema oder einfach hier mit rein?
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
LEMMA: Hoc denique praetore exercente iudicium.
KOMMENTAR: Non vacat, quod mentionem facit praetoris ipsius, id est fratris sui Q. Ciceronis, qui iudicio praeerat. Opportunissimum quippe ait de laudibus poetae boni aput eum dicere, qui studiis huiusmodi delectetur. Fuit enim Q. Tullius non solum epici, verum etiam tragici carminis scribtor.
ÜBERSETZUNG: Und schließlich wegen dieses ausübenden Prätors von den Richtern.
Er verschweigt, wenn er die Erwähnung des Prätors selbst macht, dass es sein Bruder Quintus Cicero ist, der dem Gerichtshof vorsteht. Von den Verdiensten des tüchtigen Dichters vor ihm zu reden, beschreibt er als sehr günstig, der mit derartigen literarischen Werken unterhalten werden würde. Denn Quintus Tullius war nicht nur ein Schreiber des epischen, sondern auch des tragischen Gedichtes.
§ 5 LEMMA: Itaque hunc et Tarentini et Regini et Neapolitani civitate ceterisque praemiis donarunt.
KOMMENTAR: Utiliter praeparavit ad causam: iam pridem hunc Archiam poeticae facilitatis gratia celebrem a plurimis Italiae nobilissimis populis in numerum civium cooptatum. Quod nimirum argumento esse debeat etiam Heracliensibus nuper adscribtum, robustiorem iam fama et ingenii dignitate maiore. Fuerunt autem urbes istae, de quibus loquitur quibusdam Graecis tribubus conditae.
ÜBERSETZUNG: Und daher beschenkten ihn Tarent, Regium und neapel mit dem Bürgerrecht und mit anderen Vorrechten.
Da dieser Archias von ehr vielen und bekannten Völkern von italien unter die Zahl der Bürger aufgenommen wurde, bereitete er den Prozess bereits vorteilhaft um der dichterischen Fähigkeit willen vor. Sodass ohne Zweifel dieses als Argument gelten muss, nachdem es auch vor Zeiten den Heraclieden zugeschrieben worden war, schön stärker durch den guten Ruf und durch das größere Ansehen der Begabung. Jedoch waren diese Städte, von denen er spricht, etliche in griechischen Bezirken gegründet.
LEMMA: Quorum alter res ad scribendum maximas, alter cum res gestas, tum etiam studium atque auris adhibere posset.
KOMMENTAR: C. Marium Iugurthinum, qui ad consulatum septimum provectus est, non ignoramus in doctrinae studiis alienum et sola rei militaris scientia floruisse, Quintum vero Catulum non mediocriter litteris liberalibus informatum. Sed eleganter utrique Archiam placere potuisse in hac parte narrationis ostendit: cui praebuit Marius eas res quae satis uberem materiam scribentibus darent: Catulus autem et rebus gerendis floruerat et habilis auditor.
ÜBERSETZUNG: Von denen der eine die großartigsten Taten, der andere sowohl Taten, als auch Bemühungen und Gehör (Interesse) als Stoff zum Schreiben entgegenbringen konnte.
Gaius Marius aus Iugurthinum , der zum siebenten Mal ins Konsulat vorgedrungen war, fremd in den Bemühungen der Gelehrsamkeit und bloß mit dem Wissen des Kriegswesen glänzend ausgestattet, kennen wir gut. Und Quintus Catulus, der wirklich nicht mäßig in freien Schriften unterrichtet worden war. Aber geschickter erklärt er in diesem Punkt der Narratio, dass Archias in der Lage war den beiden zu gefallen, weil Marius derartige Taten lieferte, die recht ausführlichen Stoff für die Schreiberei gäben. Aber auch Catulus hatte gestrotzt vor Taten und war ein fähiger Zuhörer.
DANKE FÜR DIE HILFE!!!
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
filix am 22.8.11 um 11:29 Uhr, überarbeitet am 15.2.16 um 21:13 Uhr (Zitieren)
„... endlich vor einem solchen den Vorsitz bei Gericht führenden Prätor....(Cicero, Pro Arch. 3) Nicht umsonst tut er Erwähnung jenes Prätors, d.h. seines Bruders Quintus Cicero, der dem Gericht vorstand. Er nennt es allerdings (zu Recht) eine äußerst günstige Sache, vor demjenigen das Lob auf einen guten Dichter anzustimmen, der Gefallen an Beschäftigungen dieser Art findet. Quintus Tullius war nämlich nicht nur der Verfasser epischer sondern auch tragischer Dichtung.“
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"Daher beschenkten die Einwohner von Tarent, Regium und Neapel diesen mit dem Bürgerrecht und anderen Vorrechten... (Cicero, Pro Arch. 5)
Nützlicherweise hat er diesen schon vor langer Zeit wegen seiner dichterischen Fähigkeit berühmten Archias in der Rechtssache als einen von vielen vornehmen Gemeinden Italiens in die Reihen ihrer Bürger als neues Mitglied Gewählten hergerichtet/präpariert/eingeführt.Weil es allerdings als Argument/Beweis gelten dürfte unlängst sogar von den Herakliensern (als Neubürger) eingeschrieben worden zu sein, stärker noch als der gute Ruf und das recht bedeutende Ansehen des (dichterischen) Talents.
Jene Städte aber, von denen er spricht, waren von gewissen (niederen) griechischen Bevölkerungsschichten gegründet worden."
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Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
„von denen einer (ihm) außerordentliche Leistungen als Stoff für die Dichtung, der andere nicht nur Taten sondern sogar begeisterte Teilnahme und Gehör entgegenbringen konnte....(Cicero P.A. 5)“
Es ist uns bekannt, dass der jugurthinische Gaius Marius, der zum siebenten Mal zum Konsul befördert worden ist, den Bemühungen der Gelehrsamkeit fremd (geblieben ist) und einzig in der Militärkunde
eine bedeutende Rolle gespielt hat und dass Quintus Catulus in nicht geringem Maße in den freien Wissenschaften unterrichtet gewesen ist...."
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Danke Felox, vielen Dank!!! Ich habe noch ein paar Paragrafen :-(
LEMMA: Erat temporibus illis iucundus Q. Metello illi Numidico.
KOMMENTAR: Qui de Iugurtha triumfavit.
ÜBERSETZUNG: In jenen Jahren war er bei dem bekannten Quintus Metellus Numidicus beliebt.
Der über Iugurtha triumphiert hat.
LEMMA: Et eius Pio filio.
KOMMENTAR: Hic Metellum exolantem cum Caecilio Nepote accersebat.
ÜBERSETZUNG: Und bei seinem Sohn Pius. Dieser holte den verbannten metellus herbei (zurück) mit Caecilius Nepos.
LEMMA: Audiebatur a M. Aemilio.
KOMMENTAR: M. Aemiliiun Scaurum hac in parte significat et ipsum multae eruditionis, ut et historia fides se habet.
ÜBERSETZUNG: Er wurde gern gehört von Marcus Aemilius. An dieser Stelle meint er Marcus Aemilius Scaurus und seiner vielen Bildung, wie er sich auch durch den Bericht Glauben schenkt.
LEMMA: Cum Catulo [et] patre et filio.
KOMMENTAR: Ambo Cinnana dominatione proscripti sunt odiose.
ÜBERSETZUNG: Mit Quintus Catulus, dem Vater und dem Sohn. Beide sind geachtet worden verhasst durch Cinnas Gewaltherrschaft.
LEMMA: A L. Crasso colebatur.
KOMMENTAR: Ea aetate hic etiam cummaxime in studiis eloquentiae floruit.
ÜBERSETZUNG: Und wurde von Lucius Crassus verehrt. In dieser Zeit tat sich dieser sogar mit dem Allergrößten in den Bestrebungen der Redsamkeit hervor.
LEMMA: Lucullos vero.
KOMMENTAR: Significat Marcum et Lucium, quorum alter de Macedonia, alter de bello Mithridatico triumfarunt.
ÜBERSETZUNG: Sowohl die Familie der Luculli. Er meint Marcus und Lucius, von denen der eine über Macedonien und der andere im mithridatischen Krieg triumphierte.
LEMMA: Et Drusum.
KOMMENTAR: Hic nobilissimus tribunus pl. fuit et defensor senatus contra plebem: qui postea intra secreta domus suae interfectus est.
ÜBERSETZUNG: Als auch Drusus. Dieser vortreffliche Mann war Volkstribun und Verteidiger des Senates gegen das Volk. Der später getötet wurde beschränkt auf die Geheimnisse seines Hauses.
LEMMA: Et Octavios.
KOMMENTAR: {Unus} eius Octavii filius quem post bellum civile, nuper collegam suum, L. Cinna victor occidit, alter vero Cn. Octavius M.Octavio patre, qui consulatum cum Scribonio Curione gessit.
ÜBERSETZUNG: Und die Familie der Octavii. Einer war der Sohn eines Octavius, den nach dem Bürgerkrieg einst der siegreiche Cinna als seinen Mitkonsul getötet hat. Der andere ist gewiss Gnaeus Octavius, Sohn des Marcus Octavius, der mit Gaius Scribonius Curio das Konsulat führte.
LEMMA: Et Catonem et totam Hortensiorum domum.
KOMMENTAR: Patrem Catonis significat eius qui se post civile bellum Uticae interfecit, Hortensiorum autem Q. Hortensium, qui temporibus M. Tulli, quamvis aetate provectior, tamen famosi oratoris nomen obtinuit. Densitas igitur haec exemplorum, quae ad personas nobilitis trasfertur, multum praesenti negotio patrocinatur: ut Archias tot amicis et tam inlustribus nixus perquam facile {ad} honorem civitatis Romanae potuerit pervenire.
ÜBERSETZUNG: Und den Cato und das ganze Haus der Hortensier. Er meint den Vater des Cato, der sich nach dem uticaischen Bürgerkrieg selbst getötet hat. Aus der Familie der Hortensier (meint er) Quintus Hortius, der zu Zeiten des Marcus Tullius (tätig war), auch noch so im vorgerückteren Alter. Doch der ruhmreichere (Cicero) hat den Titel des Redners gehabt. Diese Häufigkeit der Beispiele, die an berühmte Persönlichkeiten (Männer) überliefert ist, verteidigt die gegenwärtige Aufgabe, sodass Archias in der Lage ist überaus leicht zur Ehrung des römischen Bürgerrechts zu gelangen.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Lemma: Felox
Kommentar: recte filix
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Welche Ausgabe benutzt du? Im Netz gibt es eine Kompilation aus mehreren Ausgaben http://www.attalus.org/latin/bobiensia4.html, die in einigen Passagen sinnfälliger scheint, außerdem gibt es da und dort offensichtlich Abschreibfehler.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Es ist so extrem schwierig, weil ich einfach nicht hinter den Sinn des Scholiasten komme, was er damit meint. Zudem ist der kritische Apparat von Stangl auch nicht hilfreich. Dort sind aber die anderen Varianten, auch die vom Attalus-Link angegeben.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
LEMMA: Et Catonem... Und den Cato und das ganze Haus der Hortensier...
Er meint den Vater desjenigen Cato, der sich nach dem uticensischen Bürgerkrieg(Bürgeraufstand)
selbst getötet hat, aus dem Haus der Hortensier aber den Quintus Hortensius, der zu Zeiten des Marcus Tullius, obwohl schon in vorgerücktem Alter, dennoch den Ruf eines berühmten Redners erlangt hat. Diese Dichte der Beispiele, die
....*, bietet folglich (in) dem vorliegenden Rechtsfall viel Beistand: sodass Archias, auf
so viele und so berühmte Freunde gestützt, überaus leicht zur Ehre des römischen
Bürgerrechts gelangen könnte.
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*Schwierig.Deine Vorgabe lautet: „quae ad personas nobilitis trasfertur“ - steht da tatsächlich „nobilitis“?
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
„nobilis“ ist Nominativ oder Genitiv Sg., gehört also nicht zu „personas“. Vermutlich ist die Stelle einfach korrupt.
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„Ambo Cinnana dominatione proscripti sunt odiose.“
„Beide sind unter der/durch die Gewaltherrschaft Cinnas in hasserfüllter Weise in die Acht erklärt worden.“
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„qui postea intra secreta domus suae interfectus est“
„Dieser ist später in der Abgeschiedenheit seines Hauses getötet worden.“
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Auch weiter oben gibt es noch einigen Klärungsbedarf. Aber vielleicht wollen sich ja auch andere beteiligen...
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Kann es nicht auch sein, dass nobilis Akkusativ Plural feminin ist und die Endung -is eigentlich -es sein sollte. Dann würde nobilis personae doch zusammengehören.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
ich meinte nobilis personas (Akk.Pl.fem.) In der Grammatik steht, dass die Endung -is eine alte Form ist und später durch -es ersetzt wurde. Würde das Sinn ergeben?
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Das ist nicht ausgeschlossen, ob aber für diesen Scholiasten sprachentwicklungsgeschichtlich betrachtet zutreffend, m.E. nicht so einfach zu beantworten. cf. zur Entwicklung der -es/-is Endungen: http://tinyurl.com/3ocg87t. Vielleicht kann dir auch Jane Crawford an der University of Virginia, http://www.virginia.edu/classics/crawford.html, weiterhelfen.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Danke Felix, für die Hinweise!!!
Falls noch jemand Lust hat, wäre ich dankbar, wenn ihr über meinen Übersetzungteil noch einmal schauen könnt.
LEMMA: § 25 Epigramma in eum fecisset, tantum modo alternis versibus.
KOMMENTAR: Ab exemplo iudicando, non sine differentia tamen personarum, haec argumentatio impletur: L. Syllam praeter ceteros Archiae daturum civitatem Romanam fuisse, poetae nobilissimo, qui etiam malos plerosque existimaverit honorandos. Alternos igitur versus dicit elegiacos, metris scilicet dissentientibus varios. Primus autem videtur elegiacum carmen scribsisse Callinos. Adicit Aristoteles praeterea hoc genus poetas Antimachum Colofonium, Archilochum Parium, Mimnermum Colofonium, quorum numero additur etiam Solon, Atheniensium legum scribtor nobilissimus.
ÜBERSETZUNG: Nach dem Beispiel zu urteilen, wird dieses Beweisführung trotzdem nicht ohne Verschiedenheit der Person erfüllt (vollkommen erreicht). Licius Sulla würde vor allen anderen Griechen das römische Bürgerrecht gegeben werden, dem allerbekanntesten Dichter, der auch entschieden habe die meisten Schlechten zu ehren. Daher nennt er verschiedene abwechselnde elegische Verse, wohlgemerkt mit in widerspruchstehenden Versmaßen. Nämlich scheint Kallinos als erster ein elegisches Gedicht verfasst zu haben. Aristoteles fügte außerdem dieser Reihe die Dichter Antimachos Colofonios, Archilochos Parios, Mimnernos Colofonios hinzu, unter denen auch Solon, einen sehr bekannten Verfasser der athischen Gesetze, der Reihe hinzugefügt worden ist.
LEMMA: Ex iis rebus quas vendebat iussit ei tum pretium tribui, sed ea condicione, ne quid postea scriberet.
KOMMENTAR:Non potuit expressius vitia poetae declarare quam dicendo datum illi non praemium laudis, sed mercedem silentii.
ÜBERSETZUNG: Von diesen Gegenständen, die er versteigerte, befahl er ihm eine Prämie zuzuweisen, aber unter der Bedingung, dass er später nichts mehr schreiben würde. Er konnte die Fehler der Dichter nicht deutlicher erklären, wie durch das Gesagte, nachdem nicht die Belohnung des Verdienstes jenem (ihm) gegeben worden war, aber der Lohn des Schweigens.
LEMMA: § 31 Qui vos, qui vestros imperatores, qui p. R. res gestas semper ornavit.
KOMMENTAR: Epilogus valde conveniens personae rei: quo devotionem Licinii Archiae commendat in rebus p. R. . . .am omnesque ingenii vires . . . occupatas.
ÜBERSETZUNG: Der euch, der eure Feldherren, der die Taten des römischen Volkes immer verteidigt hat. Der Epilog passt sehr mit der Sachlage der Person zusammen, weshalb er die Verehrung des Licinius Archias befürwortet, nachdem … und die ganzen Möglichkeiten der Begabung … erfasst worden waren in den Taten des römischen Volkes.
LEMMA: § 28 Hunc ad perficiendum adornavi.
KOMMENTAR: Hoc verbum ‚adornavi‘ significat: cohortatus sum; adorare autem orare et petere significat.
ÜBERSETZUNG: Ich habe ihn zur Vollendung angetrieben.
Er meint das Verb adornavi, ich werde angefeuert; adorare aber meint bitten und wünschen.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Lemma: Felix
Kommentar: recte filix
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„LEMMA: § 25 Epigramma in eum fecisset, ......“
„…der Epigramme auf ihn verfertigt hatte bloß mit abwechselnden Versen….“
„KOMMENTAR:Ab exemplo iudicando...“
„Durch das zur Beurteilung vorliegendene Beispiel, freilich nicht ohne Unterscheidung der Personen, wird diese Beweisführung erreicht: dass Lucius Sulla, der sogar die allermeisten schlechten (Dichter) für wert hielt, ausgezeichnet zu werden, dem Archias, dem namhaftesten Dichter, vor den übrigen das römische Bürgerrecht geben wollte. Mit den abwechselnden meint er daher Verse im elegischen Versmaß, das heißt in den Versmaßen nicht übereinstimmende (einander) (ab)wechselnde..... “
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„KOMMENTAR:Non potuit expressius....“
„Er konnte die Fehler des Dichters nicht deutlicher kennzeichnen als durch die Mitteilung, dass diesem nicht ein Ehrenpreis sondern ein Lohn für das Schweigen gegeben worden sei.“
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„LEMMA: § 31 Qui vos, qui vestros....exornavit“
„...hervorgehoben/verherrlicht hat.“
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Hallo! Ich zum allerletzten Mal!!! Das sind die letzen Paragrafen, bei denen ich noch einmal eure Hilfe gebrauchen könnte!
§ 8 LEMMA: Hic tu tabulas desideres Heracliensium, quas interisse scimus omnes!
KOMMENTAR: Id quod derivat in aliam causam, qua effectum sit ne exhiberi litterae possent, id est, propter incendium, quod evenerat bello sociali.
ÜBERSETZUNG: Jetzt verlangst du die Listen von Heraclea, die, wie wir alle wissen, verschwunden sind (vernichtet wurden)!
Das, was er aus einem anderen Grund ableitet, das hätte Erfolg, sodass die Schriften nicht vorgelegt werden konnten. Es heißt, wegen dem Brand, der sich im Bundesgenossenkrieg zugetragen hatte.
§ 11 LEMMA: Census nostros requiris.
KOMMENTAR: Etiam hoc argumento deficiebatur Archias, nec poterat is probare cum ceteris civibus Romanis aput praecedentium temporum censores bona sua professum. Et hoc coloratur absentiae adlegatione, quod eum constet illis censoribus et Romae non fuisse ac propterea censum non detulisse.
ÜBERSETZUNG: Du vermisst unsere Vermögenseinschätzungen.
Durch dieses Argument allerdings wurde Archias im Stich gelassen. Er konnte sein Vermögen nicht mit den anderen römischen Bürgern vor den Zensoren der vorausgehenden Zeiten öffentlich bekennend nachweisen. Und durch diese Geltendmachung der Abwesenheit wird es beschönigt, weil über ihn bei den Zensoren bekannt ist, dass er nicht dagewesen ist und deswegen er das Vermögen nicht angemeldet hat.
§ 31
KOMMENTAR: Epilogus valde conveniens personae rei: quo devotionem Licinii Archiae commendat in rebus p. R. . . .am omnesque ingenii vires . . . occupatas.
ÜBERSETZUNG: Der Epilog passt sehr mit der Sachlage der Person zusammen, weshalb er die Verehrung des Licinius Archias befürwortet, nachdem … und die ganzen Möglichkeiten der Begabung … in den Taten des römischen Volkes erfasst worden waren.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
„KOMMENTAR: Id quod derivat ...“
„Das, was (die Aufmerksamkeit) auf eine andere Ursache lenkt , durch welche es geschehen sein könnte, dass die Schriftstücke nicht vorgezeigt werden können, das heißt: wegen des Brandes, der sich im Bundesgenossenkrieg zugetragen hatte.“ (Anmerkung: und nicht weil Archias keinen Eintrag vorzuweisen hatte in der Liste)
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„KOMMENTAR: Etiam hoc argumento...“
"Sogar an diesem Beweismittel mangelte es dem Archias und dieser war nicht in der Lage gewesen, den Nachweis zu erbringen, dass er zusammen mit anderen römischen Bürgern seinVermögen bei den Zensoren vergangener Zeiten zu Versteuerung angemeldet hatte.Und das soll verdeckt werden
durch die Geltendmachung/denEntschuldigungsgrund der Abwesenheit, weil allgemein bekannt ist/sein dürfte, dass dieser unter jenen Zensoren überhaupt nicht in Rom gewesen ist und deshalb auch sein Vermögen nicht zur Versteuerung angemeldet hat."
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Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
Hallo, ich brauche noch einmal Hilfe. Der Kommentar zeigt Lücken und ich würde gerne wissen, ob meine Übersetzung grammtisch und inhaltlich ok ist.
Epilogus valde conveniens personae rei: quo devotionem Licinii Archiae commendat in rebus p. R. … am omnesque ingenii vires … occupatas.
Der Epilog passt sehr mit der Sachlage der Person zusammen, weshalb er die Verehrung des Licinius Archias für die Taten des römischen Volkes befürwortet, nachdem … die ganzen Möglichkeiten der Begabung … erfasst (aufgezeigt) worden waren.
Re: Kommentar Bobiensier Ciceroscholien zu Pro Archia Poeta
„Der Epilog, in welchem er die große Hingabe(Ergebenheit) des Licinius Archias an(gegen) die Angelegenheiten des römischen Volkes preist, ist ganz gewiss der Rechtssache der Person angemessen...(so das der Rest eines AcI ist: ...und dass alle Kräfte des Scharfsinns in Anspruch genommen worden sind.)“