Latein Wörterbuch - Forum
Wer kann mir bitte bei Urkundenübersetzung helfen? — 1259 Aufrufe
Mitte am 31.1.12 um 19:24 Uhr (Zitieren) I
Meine Urkunde ist von Heinrich III., soviel habe ich herausgefunden. Ich bin einfach noch zu schlecht im übersetzen. Ich kann einzelnde Worte herausfinden, bringe aber nur solche ÜBersetzungen zustande: „Der Eifer habe die allmächtige Liebe Gottes und die unseres geliebten Vaters Konrad erkannt.“ Vielleicht handelt es sich hierbei um eine Redewendung, die mir nicht bekannt ist, überlicherweise aber damals in Urkunden geschrieben wurde.
Hier mal der gröbste Teil der Urkunde:
Noverit omnium Christi nostrique fidelium sollers industria tam presentium quam et futurorum qualiter nos ob dei omnipotentis amorem nostrique patris dilectissimi Chonradi videlicet imperatoris augusti nec non interventum ac petitionem nostre dilecte contectalis regine Agnetis iugeque Bernoldie Traiectenis ecclesie in honorem sancti Martini constructe venerabilis episcopi servicium fideliter nobis persepe adhibitum talem proprietatem eidem supra dicte ecclesie, qualem visi sumus manu sub potestativa tenere in loco Thaventre dicto, in moneta teloneis placitis cum omni regali districtu omnique utilitatis commonditate, que ullo modo inde poterit provenire, et cum comitatu in Hamalanda sito - termino ciusdem comitatus hic subtus notato: de Rathnon ad Hunne, de Hunne ad Weicgestapolon et inde ad Weserfle, de Westerfle ad Agastaldaburg, de Agastaldburg ad Stenhere per silvam; et in alia parte Isle de Louenen usque ad Erbeke, de Erbeke ad Suhtempe et item ex alia parte Isle ad Ascethe - in proprium tradidimus et stabilivimus, eo scilicet tenore ut nullus iudex aut exactor, maior aut minor persona ullam potestatem habeat inde aliquid exigendi absque licentia episcopi, sed ut predictus presul eiusque successores de his supra dictis regiis donis liberam dehine potestatem habeat obtinendi commutandi vel quicquid sibi placuerit ad usum prenominante ecclesie inde faciendi. Et ut hec regie nostre donationis auctoritas stabilis et inconvulsa per succedentium momenta temporum maneat, hanc paginam inde conscriptam manu propria corroborantes, ut infra poterit videri, sigilli nostrie iussimus impressione signari.
Signum domni Heinrici tercii regis invictissimi.

Wäre toll, wenn sich jemand findet, der Freude daran hat ein oder zwei Zeilen zu übersetzen. Vielen vielen herzlichen Dank! Mitte
Re: Wer kann mir bitte bei Urkundenübersetzung helfen?
Bibulus am 31.1.12 um 19:40 Uhr (Zitieren)
Bisschen viel verlangt für ein Freizeitforum.
Das ist ja fast schon das Format einer Diplomarbeit!
Re: Wer kann mir bitte bei Urkundenübersetzung helfen?
Mitte am 31.1.12 um 19:46 Uhr (Zitieren)
Ja du hast so kommt es mir auch vor, ich besuche allerdings nur ein Mittelalter Proseminar im dritten Semester. Bin eben erst dabei mein Latinum zu machen. mh.. naja vielleicht hat ja doch jemand Lust! Wäre toll!
Re: Wer kann mir bitte bei Urkundenübersetzung helfen?
Bibulus am 31.1.12 um 20:26 Uhr (Zitieren)
Inhalt:
Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Utrecht die Immunität sowie ihren
Wachszinsern und freien Schutzleuten die Rechte der kölnischen und erneuert zugunsten der Kirche den Verzicht auf den Nachlaß fremder Priester .

Zu finden bei dMGH (digitale Monumenta Germaniae Historica)
B-)
Re: Wer kann mir bitte bei Urkundenübersetzung helfen?
filix am 31.1.12 um 23:33 Uhr (Zitieren)
"Der kluge Eifer (sollers industria ) aller (omnium), der gegenwärtigen wie der künftigen (tam presentium quam et futurorum) Getreuen (fidelium) unserer selbst (nostri) und (-que) des (Herren) Christus (Christi ) soll erfahren (noverit) , auf welche Weise/dass (qualiter) wir um der Liebe (ob amorem) zu dem allmächtigen Gott (dei omnipotentis ) und (-que) unserem überaus teuren Vater Konrad (patris dilectissimi Chonradi) (II.), das heißt zu dem erhaben Kaiser (videlicet imperatoris augusti), willen und gewiss auch (nec non) wegen (fortführend: ob) der Vermittlung und der Fürsprache (interventum ac petitionem) unserer teuren Gemahlin und Königin Agnes (nostre dilecte contectalis regine Agnetis ) und (-que) wegen (immer noch fortgeführt: ob) des durch den ehrwürdigen Bischof (venerabilis episcopi ) der zu Ehren des heiligen Martin errichteten Kirche (in honorem sancti Martini constructe) Bertold von Utrecht (Bernoldi Traiectenis) uns sehr oft treu erwiesenen Dienstes ([ob] nobis fideliter persepe
fideliter adhibitum servicium) demselben (eidem) der zuvor genannten Kirche (supra dicte ecclesie), solchen Besitz (talem proprietatem), wie (qualem) wir ihn an dem Deventer genannten Orte ( in loco Thaventre dicto) in unser Verfügungsmacht zu halten (manu sub potestativa tenere) belieben/scheinen (visi sumus), zusammen mit dem ganzen königlichen Gebiet das Münzrecht (in moneta) , die Zollerhebung ([in] teloneis) und die Gerichtsbarkeit betreffend ([in[ placitis) [i]und dem gesamten Vorteil (omni commonditate) der Nutzung (utilitatis), die (que) auf irgendeine Weise (ullo modo) daraus (inde)
hervorgehen (provenire) wird können/könnte (poterit), und auch noch zusammen mit (et cum)
dem/der in Hamaland gelegenen(in Hamalanda sito) Komitat/Grafschaft (comitatu) in der hier unten aufgeführten (hic subtus notato) Begrenzung (termino) dieses/-r gewissen Komtitas/Grafschaft
(ciusdem comitatus ): von R. bis H., von H. nach W. und von da aus nach W., von W. nach A.bis nach S. durch den Wald, und auf der einen Seite (Isle? der Insel?) von L. bis nach E., von E. nach S. und desgleichen von der anderen Seite (Isle? der Insel?) aus nach A. (de Rathnon […] Isle ad Ascethe) ins Eigentum übergeben (in proprium tradidimus) und (et) bestätigt haben (stabilivimus): …
Re: Wer kann mir bitte bei Urkundenübersetzung helfen?
filix am 31.1.12 um 23:34 Uhr (Zitieren)
Selbstverständlich vorbehaltlich der Irrtümer in puncto historische Terminologie...
Re: Wer kann mir bitte bei Urkundenübersetzung helfen?
Mitte am 31.1.12 um 23:46 Uhr (Zitieren)
Hallo Filix, vielen herzlichen Dank, du hast mir wirklich weitergeholfen. Hatte mir auch schon ein paar „ähnliche“ Sachen zusammen gereimt, aber war weit von einer richtigen Übersetzung entfernt. Danke !!!
Re: Wer kann mir bitte bei Urkundenübersetzung helfen?
Bibulus am 1.2.12 um 4:42 Uhr (Zitieren)
fidelium -> ein Gut (Besitz), das treuhänderisch überlassen wird („Lehen“)
-
(Hier beißt sich das römische mit dem germanischen Recht:
Im germanischen Recht: Besitz = Eigentum
Im römischen Recht: Besitz, der nicht als Eigentum überlassen worden ist, bleibt Eigentum des Überlassers, der „Gebraucher“ hat nur den „Nutzen“, muß aber eine Abgabe zahlen
Am einfachsten:
Ich miete eine Wohnung:
den Nutzen der Wohnung,
das „Wohnen“ steht mir voll zu,
aber die „Wohnung“, das Gebäude, die Wände, Türen etc.. „gehören“ mir nicht,
ich „besitze“ sie nicht.

Das germanische Recht kannte diese Form nicht:
„Besitz“ war „Eigentum“:
Ein Grundherr, auf dessen Grund und Boden z.B.
eine Kirche errichtet wurde, war auch „Besitzer“
dieser Kirche und konnte voll darüber verfügen,
über die Form des Gottesdienstes,
wer Priester sein soll,
usw...

Daher konnten die mittelalterlichen Kaiser, wenn sie denn die Macht hatten, so einfach über die Kirche verfügen.

Gerade Heinrich III. war der Exponent dieser Politik, legte aber auch den Grundstein für die nachfolgenden Auseinandersetzungen.

 
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