Naja, es sollte ein Gerundium mit Akk. Objekt sein. So weit ich weiß, gibt es die nur im Sg. Neutrum. Aber um dem aus dem Weg zu gehen, steigen wir um auf Gerundiv, was man aber bei „sollemne“ eh nicht mehr sieht :-D
delibero invitare ad sollemne clebrandum
also caeremonia ist arg religiös, es sollte eher in Richtung Party gehen. :-D
ok. :)
Allgemein kann man eine nd-Konstruktion + Objekt, die von einer Präposition abhängt, nicht mit Gerundium ausdrücken, sondern muss das Gerundivum wählen
Neenee, meine Dozenten wollen schon den Regelfall sehen. :-D Obgleich sie im Examen vielleicht ein Auge zudrücken würden, weil Cicero iiirgendwo mal soetwas konstruiert hat. Die Regel ist ja simpel: Präposition & Akk.Objekt --> Gerundiv
Da das oben relativ geklärt zu sein scheint, habe ich auch eine Frage dazu:
Ich weiß, dass man die gewöhnliche Konstruktion ad+Gerundivum verlangt und dieses mit dem Bezugswort kongruiert (festivitas z.B.) - aber „ad festivitatem celebrandam“ heißt ja eigentlich: „Ich lade zu dem zu feiernden Fest ein“. Denn festivitatem und celebrandam gehören ja zusammen...
Bei „Ich lade zum Feiern eines Festes ein“ ist ja das Feiern ganz offenbar ein Verbalsubstantiv und also „celebrare“, im Genitiv „celebrandi“ und „zum Feiern“ hieße dann ja „ad celebrandum“ und hat mit Kasus und Numerus der Festlichkeiten garnichts zu tun...
Kann dann ein Genitiv folgen? Wie es eben „zum Ansehen des Films“ heißt?
[ad spectandum] [invitavi eos] [spectaculi] => „Ich lud sie ein zum Ansehen der Aufführung“?
geht nicht.
Man darf nicht „deutsch“ denken, sondern muss von dem mit der Präposition verbundenem Substantiv die Gerundivform ableiten, also:
invitavi eos ad spectaculum spectandum
Nebenbei: Es gibt das Gerundiv im Deutschen durchaus; ich mutmaße, es handelt sich um eine Lehnbildung: der Auszubildende, der zu belehrende Vertragspartner usw.