Wir hatten letztens den Satz:
Omnes urbes et oppida expugnata sunt.
Mit der Bergründung, daß bei mehreren Subst. das sich Prädikat entweder nach dem nächtsgelegenen richten, oder im Neutrum Prural stehen kann.
Wie wäre das denn im umgekehrten Fall, also bei:
Omnia oppida et urbes - capta sunt / oder captae sunt.
Interessant finde ich die Frage, nach welchem Nomen sich das Prädikat richtet, wenn das Subjekt aus mehreren Substantiven besteht, die unterschiedliche Genera haben. Diese Problem ist bei mir bisher noch nie in den Fokus geraten. Ich finde es keineswegs selbstverständlich, dass sich das Prädikat nur nach dem letztgenannten Nomen richtet.
Um die Faustregel anzuwenden, müsste es dann heißen:
Omnes urbes et oppida expugnatae sunt.
Begründung: Ein maskulines Nomen gibt es nicht, nach dem sich das Prädikat richten könnte. Urbs ist gewichtiger als oppidum, wenn ich es richtig verstehen.
Habe ich die Regel verstanden und richtig angewandt?
Die Regel hab ich noch nie gehört... ich hätte nicht daran gezweifelt, das PPP an OPPIDA anzugleichen. Das, was du geschrieben hast, sieht SEHR befremdlich aus.
Grundsätzlich muss zwischen personalen und sachlichen Subjekten unterschieden werden.
Bei adjektivischen und partizipialischen Prädikatsnomina bei mehreren Subjekten gilt:
bei personalen Subjekten:
1)das kopulative Prädikat steht bei mehreren personalen Subjekten i.d.R. im PLURAL. Bei Gleichgeschlechtlichkeit der Subjekte Kongruenz des Prädikats dazu. Bei Verschiedengeschlechtlichkeit, Prädikatsnomen im Mask.
1Ausnahme: Das kopulative Prädikatsnomen kann sich bei einer gewünschten Betonung einer Person, nach diesem Subjekt richten.
Sachsubjektive:
1)das kopulative Prädikat richtet sich nach dem NÄCHSTSTEHENDEN Subjekt
2) (weitaus seltener) steht das Prädikatsnomen absolut im NEUTR. PLURAL
3. Sonderregelungen bei femininem Sachsubjekten
bei Michsubjekten:
1) richtet sich das kopulative Prädikatsnomen nach dem Genus der Personen
2) (meistens) nach dem ihm NÄCHSTSTEHENDEN Subjekt
3) weitere Ausnahmen bei Partizipialkonstruktionen, s. NM § 257, Abs. 5
Wenn es um Dinge geht (oder Dinge und Personen) gilt entweder
- Kongruenz mit dem nächststehenden Wort,
oder:
- Plural (bei untersch. Geschlecht neutrum.)
*) Welche Besonderheit bei femininen Sachsubjekten besteht, verstehe ich nicht.
Die geposteten Regeln haben auf jeden Fall die gestellten Fragen beantwortet.
Falls bei den femininen Sachsubjekten das Prädikat nicht im Plural stehen und keine femininen Endungen haben sollte, wäre es auch noch mal interessant. Kann ich mir aber kaum vorstellen.