Latein Wörterbuch - Forum
Die ‚'Rechte‘' einer Ehefrau — 1592 Aufrufe
bieenchen am 6.3.13 um 16:29 Uhr (Zitieren) I
Hallo :) Kann mir vielleicht jemand beim Übersetzen des folgenden Textes helfen? Ich habe leider große Probleme dabei.

der Text:
M. Porcius Cato refert mulieres non solum reprehensas,sed etiam a iudice punitas esse,et si vinum bibissent et si adulterium admisissent.
Verba Catonis ex quadam oratione,in qua scriptum est maritis ius fuisse uxores in adulterio deprehensas necare,haec sunt.
''Vir mulieri iudex pro censore est et quasi imperium habet,sie quid perverse et turpiter factum est a muliere.
Punitur,si vinum bibit;si cum alieno viro quid probri fecit,damnatur.''

Übersetzungsversuche.. :

M. Porcius Cato berichtet,dass Frauen nicht nur getadelt,sondern auch von einem Richter bestraft worden sind,ganz besonders,wenn sie Wein getrunken und Ehebruch begangen haben.
Die Worte des Kato von dieser Rede,in der geschrieben wurde,dass der Ehemann das Recht hat seine Frau beim Ertappen zu töten,... (?). (komme hier leider nicht weiter..)

ab hier komme ich leider garnicht mehr weiter.
habe aber die vokabeln wenigstens rausgesucht,kann aber nicht den Satz ‚zusammenbasteln‘.
vir-Mann,mulieri-Frau,iudex-Richter,pro consore-anstelle eines Censors,est-ist,imperium-Regierung, habet-er/sie/es hat,si-wenn,perversus-schlecht/unrecht
(factum bezieht sich auf imperium.)
punitur,von punire-bestrafen,si-wenn,vinum-Wein,alienus-fremd,quid probri-etwas Anstößiges;fecit,von facere-tun/machen,damnatur(Prädikat)-verurteilt
Re: Die ‚'Rechte‘' einer Ehefrau
gabi am 6.3.13 um 16:58 Uhr (Zitieren) I
Verba Catonis ex quadam oratione,in qua scriptum est maritis ius fuisse uxores in adulterio deprehensas necare,haec sunt.
Die Worte Catos aus einer gewissen Rede, in der geschrieben steht, dass die Ehemänner das Recht hätten/haben, ihre beim Ehebruch ertappten Frauen zu töten, sind folgende:

''Vir mulieri iudex pro censore est et quasi imperium habet,sie quid perverse et turpiter factum est a muliere.
Der Ehemann ist für die Ehefrau anstelle eines Censors der Richter und hat gleichsam die Macht, wenn etwas von der Frau auf verkehrte und schändliche Weise getan wurde.

Punitur,si vinum bibit;si cum alieno viro quid probri fecit,damnatur.''
Sie wird bestraft, wenn sie Wein trinkt; wenn sie mit einem fremden Mann etwas Anstößiges getan hat, wird sie verurteilt.
Re: Die ‚'Rechte‘' einer Ehefrau
bieenchen am 6.3.13 um 17:02 Uhr (Zitieren) II
Vielen, vielen Dank!
Re: Die ‚'Rechte‘' einer Ehefrau
ONDIT am 6.3.13 um 17:41 Uhr (Zitieren) I
maritis ius fuisse--> ...die Ehemänner das Recht gehabt hätten,...
 
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maritis ius fuisse--> ...die Ehemänner das Recht gehabt hätten,...
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