Velim in tempus consuetudinem huius „fori“ in contrarium vertere, eo modo enim, ut vos interrogam de aliqua re, quae ad Germanicae linguae usum attinet:
a) ...stellen die zahlreichen [...] Unterschiede das eigentlich interessante / Interessante dar. => ?
b) ..., auch darüber lohnt sich nachzudenken vel auch darüber lohnt sich, nachzudenken. => Komma?
Kann man diesen dann als Optativ bezeichnen?
Ich habe ein Blatt vor mir mit Konjuktiv-Arten, ich nenne es mal so, und ich weiß nicht, zu welcher ich das velim einordenen soll.
1. zu b) Das Komma kann nach NRS weggelassen werden, muss aber nicht, da der Anschluss (Infinitv mit zu) sehr übersichtlich ist. Bei komplexeren Infinitiv-Konstruktionen soll ein Komma zur Orientierung gesetzt werden.
2. Konjunktiv von interrogare --> interrogem
3. in tempus? Nie gehört. Was heißt das? In tempore?
4. Dass der Konjunktiv im vom ut-Satz abhängigen Relativsatz nur fakultativ ist, liegt daran, dass er von Natur aus nicht nötig wäre. RS brauchen nicht zwingen den Konjunktiv. Der er aber von einem konjunktivischen Satz abhängt, zieht man gewöhnlich (nicht zwangsweise) den Modus mit in den RS hinein. Das nennt man „Attractio Modi“.
5. Das, was du als Optativ auslegen möchtest (velim) ist nicht notwendig. Das Wort „wollen“ an sich drückt schon einen Wunsch aus. Es genügt also vollkommen zu sagen:
„Volo ... vertere ...“
zu Paedas 1) Das Komma muss sogar stehen, wenn der Infinitiv abhängig von vorausweisenden Wörter oder Substantiven ist. Im o.g. Satz steht das Objekt vor dem Prädikat, nicht beim Infinitiv. Ich würde also ein Komma verbieten, weil das Objekt nicht drin steht. Und ein einzelnes Wort abzutrennen macht man nach der NRS äußerst selten.
Tatsächlich ist Wortstellung in dem Satz schräg. Bei richtiger Wortstellung dann natürlich mit Komma.
Ja, Arborius, ich denke auch: ohne Komma. NRS = Neue Rectschreibung. Dahingehend hat sich nämlcih etwas verändert. Deine Regeln, Paeda, sind die der ARS.
Die neue ist da sehr frei. Egal, wie lang der Satz ist, das Komma ist immer fakultativ, wober natürlich darauf geachtet werden sollte, dass er verständlich bleibt.
interrogam war natürlich ein Ausrutscher, in tempus gibt PONS an für „auf kurze Zeit“, „für den Augenblick“.
Klar hätte „volo“ gelangt, aber - vllt von den romanischen Sprachen geprägt? - finde ich immer, der Konj. hört sich recht freundlicher an, zumindest heutzutage ersetzt er ja in etwa das dt. „gern“. Und der Papst tut’s auch: ...etiam in futuro vita orationi dedicata Sanctae Ecclesiae Dei toto ex corde servire velim
Also IN TEMPUS kann ich gar nicht nachvollziehen. Ich kenne nur BREVI TEMPORE. Aber gut, der PONS wird nicht lügen :-D
Und der Papst ist nicht 2000 Jahre alt. Ich möchte ungern Mittelalterlatein als Quelle für klassische Wendungen heranziehen. Aber falsch ist VELIM natürlich auf keinen Fall.
Natürlich kann er sich irren - die Frage ist eigentlich überflüssig. Er war auch nur ein Mensch und nicht der Duden des klass. Lateins. Aber wir haben nun 'mal keine 100% festgelegte Regelung dieser Sprache. Wenn auch nur ein Autor ein Wort erwähnt, was nirgens widerlegt wird, gilt es für uns doch als korrekt. Daher gibt es „in tempus“ und auch „avare“ und sie gelten als richtig, weil wir es nicht besser wissen (können).
Dein „Cicero sogar“ - hebt es nicht Cicero als besonders maßgebend hervor? So deckt es sich auch mit meiner Kenntnis von altphilologischen Argumentationen.
Daß „in tempus“ falsch sei, kann ich natürlich nicht behaupten. Ich weiß überhaupt nicht, wie Römer früher richtig und falsch unterschieden haben - doch eine Verwendung bei Cicero steht anscheinend heute für ein „offenbar richtig“.
Na ja, wenn ich ehrlich bin, wird bei uns Cicero schon mehr Gewicht beigemessen. Aber eigentlich ist es unsinnig, da alle gleich bewertet werden müssten. Die Stilübungen an der Uni sind nach ihm ausgerichtet. Nichtsdestotrotz wäre „in tempus“ richtig, wenn Cic. es nicht, aber dafür Sil. Ital. erwähnt hätte.
Und nach welchen Kriterien ist in einem solchen Fall zu entscheiden, ob ein Konjunktiv bzw. ein Indikativ gewählt wird?
Könnte man diesem Relativsatz, wenn er im Konjunktiv steht, auch eine adverbiale Bedeutung zukommen lassen?
Hier also z. B. ein konzessive, also mit obwohl/auch wenn?
„... ut vos interrogam de aliqua re, quae ad Germanicae linguae usum attineat:“
Das letzte war insofern berechtigt, da ich es selbst vergessen hatte, zu korrigieren.
Und nach welchen Kriterien ist in einem solchen Fall zu entscheiden, ob ein Konjunktiv bzw. ein Indikativ gewählt wird?
Könnte man diesem Relativsatz, wenn er im Konjunktiv steht, auch eine adverbiale Bedeutung zukommen lassen?
Hier also z. B. ein konzessive, also mit obwohl/auch wenn?
„... ut vos interrogem de aliqua re, quae ad Germanicae linguae usum attineat:“
Deine Frage ist sehr speziell. Ich würde dir empfehlen, einen neuen Thread aufzumachen und dein Anliegen dann noch einmal möglichst unkompliziert zu formulieren. Die Wahrscheinlichkeit ist dann viel größer, dass jemand antwortet, als wenn du dich in einen längeren Thread einblendest, der sich bereits verzettelt hat.