Nach welchen Kriterien ist in einem solchen Fall zu entscheiden, ob ein Konjunktiv bzw. ein Indikativ gewählt wird?
Könnte man diesem Relativsatz, wenn er im Konjunktiv steht, auch eine adverbiale Bedeutung zukommen lassen?
Hier also z. B. ein konzessive, also mit obwohl/auch wenn?
„... ut vos interrogem de aliqua re, quae ad Germanicae linguae usum attineat:“
Meines Wissens werden jetzt hier grade zwei Paar Schuhe durcheinander geworfen!
1. ist die eine Sache ein Relativsatz mit Sinnrichtung
2. ist die Modusangleichung „attractio modi“, die Prinzipiell in einer Konjuntiv-Umgebung in jedem Nebensatz stattfinden kann....
Ohne zu wissen, worum es scheinbar in einem anderen Posting ging....
Wenn ich vermittelnd auftreten darf und ich Marcus' Frage richtig verstanden habe, war seine Frage die, wie man wissen/entscheiden könne, ob der Konjunktiv zu verwenden sei, wenn dieser fakultativ ist.
Paeda hat es gesagt! Was auch immer an meiner Frage zu Unsicherheit geführt hat.
Die eine Frage ist nun von Arbiter beantwortet - mais ou menos.
Damit will ich mich zufrieden geben, und selbst ein bisschen meine Grammatiken durchblättern.
Die zweite Frage war die, ob ein Nebensatz im Konjuktiv, der wegen der Modusangleichung aufkommen muß, zugleich auch noch einen adverbialen Nebensinn haben kann.
(Dazu ist obiges Beispiel unter Umständen nicht geeignet.)
Marcus meint, ob der „angezogene“ Konjunktiv neben dem „Angezogen-sein“ auch noch einen Nebensinn haben kann. Im Lateinischen egal, aber bei der Übersetzung ggf. zu beachten.