Latein Wörterbuch - Forum
repellere — 1540 Aufrufe
gina am 30.5.13 um 18:30 Uhr (Zitieren)
iudice me fraus est concessa repellere fraudem

wie würdet ihr diesen satz ganz wörtlich übersetzen? meiner meinung nacht ist es zugestandener betrug, den betrug „heimzuzahlen“ ? vielen dank schon mal wieder :)
Re: repellere
ONDIT am 30.5.13 um 18:40 Uhr (Zitieren)
iudice me -> Abl.Abs.
Re: repellere
ONDIT am 30.5.13 um 18:51 Uhr (Zitieren)
bes. im Abl. absol., iudice Fortunā cadat alea, Petron. poët. 122. v. 174: lis ad forum deducta est vespā iudice, Phaedr. 3, 13, 3: me iudice, hāc iudice, Ov. met. 2, 428;
Re: repellere
Klaus am 30.5.13 um 19:08 Uhr (Zitieren)
Wie soll man denn draufkommen, dass hier „repellere“ mit „heimzahlen“ zu übersetzen ist. Ansich würde man „ zurückweisen“ übersetzen; aber dann ergibt der Satz keinen Sinn.
???
Re: repellere
paeda am 30.5.13 um 20:17 Uhr (Zitieren) I
iudice me = zu meiner Zeit als Richter?
Re: repellere
filix am 30.5.13 um 20:49 Uhr (Zitieren)
„me iudice“ = „Ich Richter“ = „Nach meinem Urteil“ = „Wenn es nach mir geht“. Irritierender ist das „concessa“ mit dem Infinitiv, man erwartete eher „concessum est“ mit einem solchen oder einen ut-Satz.
Re: repellere
paeda am 30.5.13 um 20:53 Uhr (Zitieren) I
Danke, filix!

Wenn es nach mir geht, ist es erlaubt, Betrug mit Betrug heimzuzahlen?
Re: repellere
filix am 30.5.13 um 21:02 Uhr (Zitieren)
Von „heimzahlen“ im Sinn einer Vergeltung steht hier eigentlich nichts, es geht um die legitimen Mittel der Abwehr, des Abhaltens von „fraus“, d.h. „Tücke, List, Arglist, Betrug ...“
Re: repellere
paeda am 30.5.13 um 21:08 Uhr (Zitieren)
..., Betrug durch Betrug abzuwehren?
Re: repellere
Klaus am 30.5.13 um 21:10 Uhr (Zitieren)
Jetzt ist mir der Satz klar. Das „concessa“ war das Problem:
Re: repellere
gast am 30.5.13 um 21:22 Uhr (Zitieren)
fraus concessa est ....repellere:
es ist dem Betrug erlaubt, .... (NCI-Konstruktion)
Re: repellere
Blobstar am 30.5.13 um 21:42 Uhr (Zitieren)
Wieso „es ist dem Betrug (Dativ) erlaubt“?
„fraus“ ist doch Nominativ;
„fraus est concessa“ = „Ein Betrug ist erlaubt“
Dann würde ich ergänzen
„fraudem repellere“ = „um einen Betrug abzuwehren“
Re: repellere
gast am 31.5.13 um 6:13 Uhr (Zitieren)
vgl.
vetor: mir wird verboten
Andererseits:
Ein finaler Infinitiv ist sehr ungewöhnlich, aber wohl v. a. (bei Dichtern) möglich.
Re: repellere
Kuli am 31.5.13 um 9:48 Uhr (Zitieren)
Das lat. Passiv führt doch hier nicht notwendig zu einer Wiedergabe des Subjekts durch einen Dativ im Deutschen.

Genausogut kann vetor ja durch „ich darf nicht“ übersetzt werden.
Re: repellere
filix am 31.5.13 um 13:24 Uhr (Zitieren)
Bei Vergil gibt es eine Parallele einer solchen persönl. Konstruktion im Passiv: „fatis numquam concessa moveri Camerina - dem es niemals durchs Schicksal vergönnt war umgewandelt zu werden, Verg. Aen. 3, 700 “ (Georges), (besser: C., dem durch Orakelsprüche es niemals gestattet war, seine Lage zu verändern - die Stadt wollte den See, an dem sie lag, trockenlegen und befragte zuvor das Orakel, welches davon abriet „Μὴ κίνει Καμάριναν ...“ ) wohingegen „haec ubi concedentur esse facta, ibi vis facta negabitur?“ Cic. Caecin. 44 - „Wo zugestanden wird, dass solche Dinge getan wurden, da ... ?“ bedeutet und nicht „Wo erlaubt wird, dass solche Dinge getan wurden ...“.
 
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Das lat. Passiv führt doch hier nicht notwendig zu einer Wiedergabe des Subjekts durch einen Dativ im Deutschen.

Genausogut kann vetor ja durch „ich darf nicht“ übersetzt werden.
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