Latein Wörterbuch - Forum
Latein — 1406 Aufrufe
Lenaa am 23.6.13 um 18:52 Uhr (Zitieren) I
Semper specialia generalibus insunt.
Immer sind allgemein besonders.
Nulla peona sine lege.
Keine Strafen ohne Gesetzt.
Graviore culpa gravior poena.
Schwerer die Schuld schwerere die Strafe.
Ne bis in idem.
Nicht die gleiche Sache zweimal.
Pacta sunt servanda.
Vereinbarungen müssen eingehalten werden.
Omnes homines aequales sunt.
Alle Menschen sind gleich.
Audiatur et altera pars.
Gehört und der andere Teil.
Arma in armatos sumere iura sinunt.
Bewaffnete dürfen Waffen gerecht nehmen.
in dubio pro reo iudicandum est.
im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.
nemo tenetur se ipsum accusare
niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen.
cuius est commundum eius est periculum.
dessen gewohnheit ist dessen gefahr.
ignorantia legis non excusat.
Unkenntnis des gesetztes ist keine entschuldigung.
Stimmt das ?:) danke im vorraus:) Lena
Re: Latein
gabi am 23.6.13 um 19:03 Uhr (Zitieren) II
Semper specialia generalibus insunt.
Immer steckt das Besondere im Allgemeinen.
Nulla peona sine lege.
Keine Strafe ohne Gesetz.
Gravior culpa gravior poena.
Schwerere Schuld, schwerere Strafe.= Je schwerer...
Ne bis in idem.
Nicht zweimal gegen dasselbe.
Pacta sunt servanda.
Vereinbarungen müssen eingehalten werden.
Omnes homines aequales sunt.
Alle Menschen sind gleich.
Audiatur et altera pars.
Gehört werden soll auch die andere Seite .
Arma in armatos sumere iura sinunt.
Die Gesetze erlauben, Waffen gegen Bewaffnete zu ergreifen.
in dubio pro reo iudicandum est.
im Zweifel muss für den Angeklagten entschieden werden.
nemo tenetur se ipsum accusare
niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen.
cuius est commundum eius est periculum.
Wer den Nutzen/Vorteil hat , der hat auch das Risiko.
ignorantia legis non excusat.
Unkenntnis des Gesetzes ist kein Entschuldigung.
Re: Latein
Lenaa am 23.6.13 um 19:29 Uhr (Zitieren) I
vielen dank :)
Re: Latein
paeda am 23.6.13 um 21:12 Uhr (Zitieren)
Zitat von gabi am 23.6.13, 19:03ignorantia legis non excusat.
Unkenntnis des Gesetzes ist kein Entschuldigung.

Im Volksmund: Unwissen schützt vor Strafe nicht!
Re: Latein
filix am 23.6.13 um 21:21 Uhr (Zitieren) I
"Ne bis in idem.
Nicht zweimal gegen dasselbe wegen desselben."
Re: Latein
Lothar am 23.6.13 um 23:40 Uhr (Zitieren) I
ne bis in idem. wer das ohne background übersetzen lässt, will täuschen. juristendeutsch: in derselben sache kann man nicht zweimal verurteilt werden.
 
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"Ne bis in idem.
Nicht zweimal gegen dasselbe wegen desselben."
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