ich brauch mal wieder eure hilfe:)
aristo cerellio vitali respondit non putare se ex taberna caesaria fumum in superiora aedificia iure inmitti posse, nisi ei rei servitutem talem admittit. idemque ait: et ex superiore in inferiora non aquam, non quid aliud immittit licet.
schon im vorraus, das ist mir echt schwergefallen also nicht wundern:
A. antwortet C. er glaubt nicht, dass er aus dem Dampf der Käserei im besten Gebäude dem Recht hinleiten zu können wenn nicht der König ihn die gewaltige Sklaverei zurückschickt. Dergleiche sagt auch: und aus den tiefer gelegten Gebäuden weder Wasser noch die anderen geschichten gefällt.
das hört sich echt schlimm an, ich hoffe aus tipps :) danke im vorraus
Ich verstehe es so (das ist keine Übersetzung!): Der eine meint, dass die Dämpfe der Käserei nicht mit Recht in die oberen Gebäude geleitet werden dürfen, wenn die anderen Parteien einer solchen Belastung nicht zustimmen. Der andere entgegnet, dass es sich aber auch nicht gehöre, das (Ab)Wasser oder sonstiges nach unten laufen lassen.
Klassischer Nachbarschaftsstreit.
(So verstehe ich es jedenfalls – Korrekturen willkommen. Vokabeln wie taberna caesaria kenne ich nicht und habe sie auch auf die Schnelle nicht gefunden.)
Wie heißts denn richtig? casearia? Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass die Vokabel angegeben wurde und die Bedeutung im Übersetzungsversuch stimmt.
sorry..
hoffe das hier ist besser
Aristo Cerellio Vitali respondit non putare se ex taberna casearia fumum in superiora aedificia iure immitti posse, nisi ei rei servitutem talem admittit. Idemque ait: Et ex superiore in inferiora non aquam, non quid aliud immitti licet.
A antwortet C. dass er nicht glaubt, dass der Dampf der Käserei nicht mit Recht in die oberen Gebäude hineingeleitet werden dürfe, wennes nicht die Angeklagten der derartigen Sklaverei erlauben,
Derselbe sagt auch:und aus den tieferen gelegen Gebäuden ist es nicht erlaubt, Wasser und anderes hineinzuleiten.
sorry..
hoffe das hier ist besser
Aristo Cerellio Vitali respondit non putare se ex taberna casearia fumum in superiora aedificia iure immitti posse, nisi ei rei servitutem talem admittit. Idemque ait: Et ex superiore in inferiora non aquam, non quid aliud immitti licet.
A antwortet C. dass er nicht glaubt, dass der Dampf der Käserei nicht mit Recht in die oberen Gebäude hineingeleitet werden dürfe, wennes nicht die Angeklagten der derartigen Sklaverei erlauben,
Derselbe sagt auch:und aus den tieferen gelegen Gebäuden ist es nicht erlaubt, Wasser und anderes hineinzuleiten.
eins ist schomma klar: Lenaa hat einen leicht recherchierbaren betreff gewählt: Lateinn
wenn die ehrenamtlichen helfer nicht sofort erkennen, dass mit caesaria eigentlich casearia gemeint ist, zeigt das einen gewissen niveau-unterschied in der perzeption.
rauskopiert:
5. Aristo erteilte Cerellius Vitalis das Gutachten, er sei
nicht der Auffassung, dass es rechtlich zulässig sei, den
Rauch einer Käserei den darüberliegenden Gebäuden
zuzuführen, sofern nicht insoweit eine Dienstbarkeit
besteht; denn eine derartige Dienstbarkeit hält er für
zulässig. Und Aristo sagt ferner: Selbst aus einem
höhergelegenen Gebäude dürfe man kein Wasser oder
etwas anderes den unteren Gebäuden zuführen.
Oho – auf »Dienstbarkeit besteht« usw. wäre ich jetzt wirklich im Leben nicht nicht gekommen. Ich kenne mich allerdings auch mit juristischen Texten überhaupt nicht aus. Der Rest war ja mehr oder weniger klar. (Wobei ich beim drüberlesen eher dachte, dass derselbe, den er gerade angesprochen hatte, antwortete, aber geschenkt.)
Um ganz ehrlich zu sein, verstehe ich diesen Teil nichtmal in der Übersetzung. Aber warum sollte das anders sein als bei modernem Juristendeutsch. :)
Dann ists vielleicht gut, dass ich nichtmal verstehe, was Du sagen wolltest. :)
Was die casearia angeht: Ich für meinen Teil hab den Text einfach runtergelesen – eine Sache von ca. 5-10 Sekunden und das Wort, mit dem ich gar nichts anfangen konnte, nachgeschlagen und nicht gefunden. (Drum steht da auch: Keine Übersetzung.)
Die Sache mit der »Dienstbarkeit« bringt mich viel eher ins Grübeln, denn da war ich mir, von der nicht passenden Verbform abgesehen, auf die ich durch Paedas Post aufmerksam wurde, recht sicher, es wenigstens halbwegs getroffen zu haben. :)
Lena studiert wohl Rechtskunde, und der Text ist wirklich schwierig, zumal in dem obigen Link von einer grammatikalisch unstimmigen Textpassage gesprochen wird. Ich habe daraus gelernt, was eine Dienstbarkeit ist:
Dingliches Nutzungsrecht an einer Sache, durch das das Recht des Eigentümers an der Sache eingeschränkt wird