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Rat zu Übersetzungsversuch (Text von 1709) — 771 Aufrufe
Michael am 15.8.13 um 14:34 Uhr (
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IVIch habe Probleme, folgenden Satz von 1709 zu übersetzen (mein letzter Lateinunterricht ist mehr als 15 Jahre her):
„Leges fundamentales haud dubie dictae sunt a fundamento, quod primo loco punitur et tota aedium structura innititur“.
Ich würde ihn frei wie folgt übersetzen:
„Die grundlegenden Gesetze werden ohne Zweifel deshalb vom ‚Grund‘ her bezeichnet, weil ihretwegen auch an höchster Stelle gestraft wird und der ganze Aufbau der Häuser auf sie gestützt ist“.
Ist die Übersetzung vertretbar? Wie könnte man besser übersetzen? Vielen Dank im Voraus für jede freundliche Hilfe!
Re: Rat zu Übersetzungsversuch (Text von 1709)
"1709 erläutert Wucherer diesen Gesichtspunkt folgendermaßen: „Leges fundamentales haud dubie dictae sunt a fundamento, quod primo loco ponitur, et cui
tota aedium structura innititur." (cf.
http://books.google.de/books?id=SYoly3GANu8C&pg=PA9)
„Ohne Zweifel haben die Grundgesetze ihren Namen vom Grund her, welcher an erster Stelle steht und auf den sich die gesamte Struktur des <Gesetzes>gebäudes stützt.“
Re: Rat zu Übersetzungsversuch (Text von 1709)
Michael am 15.8.13 um 15:13 Uhr (
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IIIDass es ponitur und nicht punitur heißt, macht es sinnvoller! Danke!