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ex diserto und ex silentio (Bedeutung) — 908 Aufrufe
Gast2 am 10.9.13 um 9:46 Uhr (
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II„Ein Schluß ex silentio hat im ganzen nicht die gleiche Bündigkeit wie ein Schluß ex diserto, und auch gegen diesen hier ließe sich vielleicht einwenden: gewiß erwartet man in einem Zusammenhange wie dem hiesigen eine Berücksichtigung jenes Gabiniusprozesses, aber unbedingt verpflichten kann man den Verfasser zu seiner Erwähnung doch nicht.“ Günther Jachmann in „Die Invektive gegen Cicero“, S. 237.
Kann mir jemand erklären, was „ex diserto“ und „ex silentio“ hier bedeuten sollen?
„disertus“ heißt doch „beredt“ oder „wohlgeformt“ und „silentium“ = „Stille“?
Re: ex diserto und ex silentio (Bedeutung)
hanni am 10.9.13 um 10:05 Uhr (
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IIex disserto: aus dem Erörterten
Ich geht wohl darum, am Schluß noch ein Fazit zu ziehen, indem man das Gesagte kurz zusammenfasst.
Re: ex diserto und ex silentio (Bedeutung)
Als argumentum e(x) silentio bezeichnet man üblicherweise ein Argument, das sich auf dem gründet, was die gegnerische Seite nicht anspricht und von dem man annimmt bzw. behauptet, dass sie es bewusst verschweige.
Beim ex diserto vermute ich, dass hier im Gegensatz dazu eine auffallende Ausführlichkeit und Beredtheit (disertum), mit der sich der Gegner über einen Punkt auslässt, in der eigenen Argumentation thematisiert wird.