könnte mir vielleicht jemand die Syntax, bzw. die Abhängigkeiten im folgenden Konditionalsatz erklären?
Cic. De orat. 1, 7: Quis enim est qui,
si clarorum hominum scientiam rerum gestarum vel utilitate vel magnitudine metiri velit,
non anteponat oratori imperatorem?
Metiri müsste neben den zwei Ablativen des Maßstabs ein Akkusativobjekt haben: scientiam.
Allerdings weiß ich dann nicht, wie ich die beiden Genitive unterbringen soll, damit es Sinn ergibt.
Die Übersetzung nach Kühner hilft da auch nicht weiter:
Wer sollte, wenn er bei der Wissenschaft berühmter Männer den Nutzen oder die Größe ihrer Taten zum Maßstab nehmen will, nicht dem Feldherrn vor dem Redner den Vorzug geben.
Er macht die Ablative einfach zum Objekt und scheint den Akkusativ als Accusativus graecus anzusehen?
Eine etwas freiere Übersetzung eben, die du da zitiert hast! Wenn es dir hilft, übersetze eben „direkter“:
Denn wen gibt es, der, wenn er die Wissenschaft von berühmten Männern entweder anhand der Nützlichkeit oder der Größe ihrer Taten bemessen will, den Feldherrn nicht dem Redner vorzieht?
(Natürlich kann man diese erste Übersetzung noch schöner ausfeilen, aber der Zusammenhang der einzelnen Satzteile sollte auch so schon klarer werden: Es handelt sich um keinen acc. Graecus, sondern „scientiam“ ist das Objekt zu „metiri velit“.)
@paeda:Homo civilis (gutgesinnt) sum:
1.ONDIT hat in deinem Namen die immer wieder auftretenden Missverständnisse beklagt.
2. arbiter hat deinen Satz„dann sind wir uns einig“ bekräftigt, indem er erwiderte „völlige Einigkeit“