Latein Wörterbuch - Forum
Patronatsrecht — 1511 Aufrufe
Gerd am 28.11.13 um 11:06 Uhr (Zitieren) I
Mir liegt eine Urkunde - das Patronatsrecht über die Pfarrei Kastl (bei Kemnath) betreffend - vor. Das Patronatsrecht wurde 1292 dem Kloster Speinshart durch Gebhard von Leuchtenberg, Landgraf, gegeben.
Ich habe versucht den Text zu übertragen - verzweifle aber - da ich auch bei der Übersetzung nicht weiter komme.
Kann mir jemand bitte helfen? Im Staatsarchiv ist angeblich keine Übertragung vorhanden.

Mein Übertragungsversuch:
Ejos Gebhardus dei gra[tius] Lantgravus de Levbenberg notum pacimus omnibus praesentem
tranus [Ut am] inspectoris gd abremedum anime nostre ac progenuo_____ _____ qui monasterium
ste Marie semper virginus [virgina] in spanshart ordinus praemonstratens… Rat dyoc aliquo_____ens offen-
derunt de specialy licencia et praesitione reverdendy primus et secundi nrj H Rat epi ius patronat
ecclie in chasten quod ad nos pertine dinosatur a ansterimus nadim et donamus bre-
Marie in praedicto Monasterio in speinshart in perpetuu libere possidendum heredibus nostris
sub in terminacione maledictias parerne in Hibenres ne cont hanc liberam donaconem nostram
venire andeant verbo ut facto dolo ve mallo in ullo vmgm[virgini] rpe super eadem ecclesia iure
patronat ipsus is quaestione moveant praefacto monasterio ut gravam in curus(?) navus rei restmonius
praesentem Curam et dedimus sigilly ------munimine roboratam Datum anno domini M CC
L XXXX II

Die Chronik beschreibt in den ersten Seiten:
Auf die Pfarrei Kastl, deren Entstehung über das
12te Jahrhundert hinaufgeht, präsentierten die
Landgrafen von Leuchtenberg.
Im Jahre 1292 trat der Landgraf Geb-
hard von Leuchtenberg das Patronatsrecht auf
die Pfarrei Kastl freiwillig den Prämon-
stratenser Klosters Speinshart ab, um dem
Kloster Ersatz zu leisten für die vielen Unbilden,
welche von ihm und. seinen Vorfahren dem Kloster
zugefügt wurden. (Urkunden hierüber, respective Ab-
schrift liegt hier vor.) Da die Pf. Kastl einen
weit ausgedehnten Zehent besaß, so wurde
dem Kloster in der That Ersatz geleistet durch
eine Verleihung des Patronatsrechtes mit
allen Rechten in Zugehör von Kastl von Speins-
hart.
Das Kloster Speinshart übte somit von
1292 an stets das Patronatsrecht und
setzte nach Kastl „Pfarrvikare“ aus
dem Weltpriesterstande, welche Vikare
dem Kloster jährlichein Absent an Geld
und Getreide liefern mussten.
Ich bitte um Hilfe.
Gruß
Gerd
Re: Patronatsrecht, Urkunde
Gerd am 28.11.13 um 11:27 Uhr (Zitieren) I
Re: Patronatsrecht
filix am 28.11.13 um 13:31 Uhr (Zitieren) I
„Nos Gebhardus1 dei gratia Lantgravus de Levbenberg notum facimus omnibus praesentem literam inspecturis quod ob remedium anime nostre ac progenitorum nostrorum, qui monasterium sanctae Marie semper virginis in spanshart ordinis praemonstratensis Ratisbonensa dyocesi aliquociens offenderunt, de speciali licentia et permissione prioris et domini nostri H. Rat. episcopi ius patronatus Ecclesiae in Chasten, quod ad nos pertinens dinoscitur, transferimus, tradimus et donamus beate Mariae in praedicto monasterio in speinshart in perpetuum libere possidendum heredibus nostris sub interminacione maledictionis paterne inhibentes ne contra hanc liberam donacionem nostram venire audeant verbo [aut?] facto dolo ve mallo in ullo ipse super eadem ecclesia et iure patronatus ipsius quaestiones moveant praefato monaterio, velut gravamus (?) in cuius rei testimonium praesentem literam et dedimus sigilli nostri munimine roboratam / Datum anno Domini M°C°C° LXX°XX II°.“


„Wir Gebhard1, von Gottes Gnaden Landgraf von L., machen mit vorliegendem Schreiben allen bekannt, dass wir zu unserem Seelenheil und dem unserer Vorfahren, welche das Kloster der Hl. Maria immer Jungfrau des Prämonstratenserordens in Speinshart in der Diözese Regensburg mehr als einmal verletzt haben, mit besonderer Genehmigung und Erlaubnis unseres Herrn Bischof H., das Patronatsrecht der Kirche in Kastl, welches als uns zustehend erkannt wird, der <Bruderschaft/Kirche der?> seligen Maria in besagtem Kloster in Speinshart in immerwährenden freien Besitz übertragen, übergeben und schenken und unsere Erben unter Androhung des väterlichen Fluchs daran hindern, gegen diese unsere uneingeschränkte Schenkung zuwiderzuhandeln zu wagen sei es durch Wort oder listige Tat oder selbst vor irgendeinem Gericht gerichtliche Untersuchung gegen vorgenanntes Kloster in Betreff dieser Kirche oder derselben Patronatsrecht anzustrengen, gleich wie wir zum Zeugnis dieser Angelegenheit dieses Schreiben beschweren (durch das Siegel?) und es als durch das Schutzmittel unseres Siegels bekräftigtes überreicht haben. Gegeben im Jahres des Herrn 1292.“

1 vermutlich Gebhard der VII. Graf von Leuchtenberg - cf. „Den dritten Sohn Friedrich III., Namens Gebhard VII., haben wir oben schon kennen gelernt aus einigen Urkunden, in denen er ausdrücklich als Sohn desselben angegeben wird; da jedoch, wo dies nicht der Fall ist, dürfte es unmöglich seyn, ihn von den zwei anderen zu gleicher Zeit vorhandenen Söhnen Gebhard IV., Gebhard V. und VI., zu unterscheiden, ausser da, wo er als Besitzer von Gütern erscheint, von denen, ihrer Lage gemäss, vermuthet werden kann, dass sie im Besitze Friedrichs waren und die daher, wie sich von selbst versteht, auf dessen Sohn Gebhart tibergingen. Demgemäß glaube ich ihm folgende Urkunden zuschreiben zu dürfen: eine vom Jahr 1292, gemäss welcher er zum Seelenheile seiner Vorfordern dem Kloster Speinshart die Advocatie über die Kirche in Castel schenkt; ferner eine vom Jahre 1292, durch welche er dem Kloster Seligenpforten einige Güter in Polingen aignete; endlich eine vom Jahre 1292, zufolge welcher Ulrich von Pfreimt mit Gebhards Einwilligung dem Kloster Speinshart zwei Höfe in Hazzenberg schenkte. Er muss in dieser Zeit gestorben seyn, denn im nächsten Jahre schon tritt der Laudgraf Ulrich als alleiniger Herr auf. Die einzige Tochter Friedrich III., Namens Hedwig, war vermählt an Chunrad von Luppurch und starb wahrscheinlich im Jahre 1294. Sie wurde ihrem Wunsche gemäss in der Cathedrale zu Regensburg begraben.“ Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Band 1 von Franz Michael Wittman S.49 - books.google.de/books?id=fsFEAAAAcAAJ&pg=PA49[/sub]
Re: Patronatsrecht
egrot am 28.11.13 um 18:15 Uhr (Zitieren) I
eine kleine Anmerkung:
in der fünften Übertragungszeile muss noch ein Adjektiv hinzu: permissione reverendi prioris et domini nostri

und in der Übersetzung fehlt, wenn ich es richtig sah, noch das prioris und entsprechend reverendi: „Erlaubnis des ehrwürdigen Klostervorstehers/Abtes und unseres Herrn Bischof“
Re: Patronatsrecht
Gerd am 28.11.13 um 18:36 Uhr (Zitieren) I
Egrot, ich danke sehr für den Hinweis; damals war es ein Prior, der Klostervorsteher. Herzlichen Dank.
Re: Patronatsrecht
egrot am 28.11.13 um 18:42 Uhr (Zitieren) I
nichts zu danken dafür. mehr des Dankes gebührt filix;)
Re: Patronatsrecht
Klaus am 28.11.13 um 18:43 Uhr (Zitieren) I
@Gerd: Noli uni solo gratiam agere!
Re: Patronatsrecht
egrot am 28.11.13 um 19:11 Uhr (Zitieren) I
PS:

meiner Meinung nach muss in der lateinischen Übertragungszeile 9 [in der Urkunde Zeile 8 zu finden]
in ullo umquam ipse
stehen.
entsprechend in der Übersetzung „daran hindern, [...] jemals zuwiderzuhandeln zu wagen [...]“, so würde ich es machen. aber ich kann dir keine Garantie auf volle Richtigkeit geben.
Re: Patronatsrecht
Gerd am 28.11.13 um 19:29 Uhr (Zitieren) I
@Klaus - das ist schon lange geschehen.
Re: Patronatsrecht
Gerd am 28.11.13 um 19:31 Uhr (Zitieren) I
@egrot -
natürlich ist das umquam, mit seinem blöden quergestellten „a“ in der „Oberzeile“. Ich habe heute erst eine bessere Kopie erhalten und sie mir eben nochmals [trotz nachhaltiger Aufforderung zum Essen zu kommen] angesehen. Danke Dir und allen Mithelfern.
Re: Patronatsrecht
Gerd am 28.11.13 um 22:22 Uhr (Zitieren) I
Nun die m.E. endgültige Fassung:


„Nos Gebhardus dei gratia Lantgravus de Levbenberg notum facimus omnibus praesentem literam inspecturis quod ob remedium anime nostre ac progenitorum nostrorum, qui monasterium sanctae Marie semper virginis in spanshart ordinis praemonstratensis Ratisbonensa dyocesi aliquociens offenderunt, de speciali licentia et permissione reverendi prioris et domini nostri H. Rat. episcopi ius patronatus Ecclesiae in Chasten, quod ad nos pertinens dinoscitur, transferimus, tradimus et donamus beate Mariae in praedicto monasterio in speinshart in perpetuum libere possidendum heredibus nostris sub interminacione maledictionis paterne inhibentes ne contra hanc liberam donacionem nostram venire audeant verbo [aut?] facto dolo vel malo in ullo umquam ipse super eadem ecclesia et iure patronatus ipsius quaestiones moveant praefato monasterio, velut gravamus (?) in cuius rei testimonium praesentem literam et dedimus sigilli nostri munimine roboratam / Datum anno Domini M°C°C° LXX°XX II°.“


„Wir Gebhard, von Gottes Gnaden Landgraf von Leuchtenberg, machen wir allen, die das vorliegende Schreiben anschauen werden, kund, dass wir zu unserem Seelenheil und dem unserer Vorfahren, welche das Kloster der immerwährenden Jungfrau Maria des Prämonstratenserordens in Speinshart in der Diözese Regensburg mehr als einmal verletzt haben, mit besonderer Genehmigung und Erlaubnis des ehrwürdigen Priors und unseres Herrn Bischof H. [Heinrich II. von Rotteneck, 1277 - 1296], das Patronatsrecht der Kirche in Kastl, welches als uns zustehend erkannt wird, der Kirche der seeligen Maria in besagtem Kloster in Speinshart in immerwährenden freien Besitz übertragen, übergeben und schenken und unsere Erben unter Androhung des väterlichen Fluchs daran hindern, gegen diese unsere uneingeschränkte Schenkung jemals zuwiderzuhandeln zu wagen sei es durch Wort oder listige Tat oder in irgend einer bösen Handlung selbst vor irgendeinem Gericht gerichtliche Untersuchung gegen vorgenanntes Kloster betreffs derselben Kirche oder desselben Patronatsrecht anzustrengen, gleich wie wir zum Zeugnis dieser Angelegenheit dieses Schreiben beschweren [durch das Siegel] und es als durch das Schutzmittel unseres Siegels bekräftigtes überreicht haben. Gegeben im Jahres des Herrn 1292.“

Danke an alle Helfer, natürlich an filix, der mir in den letzten Monaten immer geholfen hat. Danke!

Gruß
Gerd
Re: Patronatsrecht
egrot am 28.11.13 um 22:59 Uhr (Zitieren) I
5. Zeile deiner Übertragung episcopi ius pat<r>onatus, im Original steht nur patonatus, also würde ich das kenntlich machen.

verbo [aut?] facto dolo vel - im Original steht nur ve.
das „vl“ im Original würde ich auch als „vel“ statt „aut“ auflösen.

malo in ullo umquam - im Original steht mallo, mallum ist die Gerichtsverhandlung/-sammlung

- für was machst du diese Bearbeitung eigentlich, wenn du es verraten magst?
Re: Patronatsrecht
egrot am 28.11.13 um 23:00 Uhr (Zitieren) I
also bei mir heißt es: verbo vel facto dolove mallo
Re: Patronatsrecht
filix am 29.11.13 um 1:38 Uhr (Zitieren) I
Danke für die Korrekturen. „reverendi“ und „umquam“ habe ich in der Eile einfach übersehen, es steht tatsächlich vl' = „vel“, wobei ich die Stelle nunmehr als „durch List (dolo) in/durch Wort (verbo) oder (vel) Tat (facto)“ übersetzen würde. Das „°“ in „pat°nat~“ enthält als Abbreviaturzeichen immer die zu ergänzenden Buchstaben, so steht z.B. „pa°“ für „passio“. Bei „monasterium sanctae Marie semper virginis“ hingegen eliminierte ich das zweite „a“ von „sanctae“, welches sich nicht in der Urkunde findet.
Re: Patronatsrecht
Gerd am 29.11.13 um 11:37 Uhr (Zitieren) I
@egrot, seit 2 Jahren bin ich über einer ca. 400 Seiten „starken“ Kirchenchronik, deren lateinischen Teil ich mit Hilfe von filix u.a. übersetzen konnte. Mein Latein hat ich mit dem Abitur 1968 „versenkt“ - es tauchte aber in dieser Zeit wieder auf! In dieser Chronik heißt es in den ersten drei Seiten:
Geschäftliche Notizen über die k. Pfarrei
Kastl.

Auf die Pfarrei Kastl, deren Entstehung über das
12te Jahrhundert hinaufgeht, präsentierten die
Landgrafen von Leuchtenberg.
Im Jahre 1292 trat der Landgraf Geb-
hard von Leuchtenberg das Patronatsrecht auf
die Pfarrei Kastl freiwillig den Prämon-
stratenser Klosters Speinshart ab, um dem
Kloster Ersatz zu leisten für die vielen Unbilden,
welche von ihm und. seinen Vorfahren dem Kloster
zugefügt wurden. (Urkunden hierüber, respective Ab-
schrift liegt hier vor.) Da die Pf. Kastl einen
weit ausgedehnten Zehent besaß, so wurde
dem Kloster in der That Ersatz geleistet durch
eine Verleihung des Patronatsrechtes mit
allen Rechten in Zugehör von Kastl von Speins-
hart.
Das Kloster Speinshart übte somit von
1292 an stets das Patronatsrecht und
setzte nach Kastl „Pfarrvikare“ aus
dem Weltpriesterstande, welche Vikare
dem Kloster jährlichein Absent an Geld
und Getreide liefern mussten.
Im Jahre 1560 wurde Speinshart un-
ter dem Kurfürst. Ottheinrich säkulari-
siert, hörte somit auch für das Kloster
das Patronatsrecht auf Kastl auf,
welche Pfarrei von den durch Kurfürst[lichen]
mit lutherischen Pastoren besetzt
wurde.
Als im Jahre 1626 Kurfürst Max die
[Seite -2-]
[erste Zeile unleserlich; Inhalt vermutlich: die katholische Religion wieder]
einführte, mithin auch Kastl wieder
kath. wurde, so präsentierte das bisch.
Ordinariat Regensburg den Thom[as]
Grosch (1626) als Pfarrer auf die Pfarrei Kastl,
weil das Kloster Speinshart noch nicht erricht[et]
war; volle 100 Jahre bis 1737 übte das
bischöfliche Ordinariat Regensburg das Patrona[ts]-
recht; im Jahre 1737 jedoch präsentierte bereits
das wiederhergestellte Kloster Speinshart
auf die Pfarrei Kastl.
Im Jahre 1773 erlangte der Abt von Speins-
hart vom Papst und dem Kurfürsten
von Bay., daß das Kloster ihre Pfarreien
auch mit Klostergeistlichen besetzen durft[e],
weshalb von nun an in Kloster Kastl
stets „Klostergeistliche“ Pfarrvikare[
waren, bis zum Jahre 1803, wo das Klos[ter]
Speinshart aufgehoben wurde.
Im Jahre 1808 den 19. Mai wurde Kast[l]
organisiert und ist nun S. Mag! der höchste
Patron –
Was die Baufälle betrifft, so werden
alle Bauten vom Kloster bestritten
da in den ältesten Rechnungen sich
auch keine Spur findet, daß die
Kirche oder die Parochianer
zu einem Baue annonciert.
Der Abt in Speinshart war Patron-
Decimator u. Pfarrer von Kas[tl],
mithin auch verpflichtet zu den Bauten.
Dasselbe Verhältnis besteht jetzt
bei Aerar. – Die ältesten
[Seite -3-]
Kirchenrechnung weisen nur sogenannte
„Flickarbeiten“ auf, die von dem Ver-
mögen der Kirche bestritten wurden.

Die genannte Urkunde war aber weder im Pfarrarchiv, noch im Klosterarchiv, noch im Bischöflichen Zentralarchiv, auch nicht im Hauptstaatsarchiv, bei den Leuchtenbergern auch nicht. Ich wollte aber die Urkunde als Bestandteil der Übertragung und wurde dann durch Zufall im Staatsarchiv fündig, habe sie vor wenigen Tagen erhalten und mit Hilfe dieses Forums nun übertragen.

Was wird aus der Chronik? Das Kloster Speinshart und seine Internationale Begegnungsstätte begleiten das Projekt sehr wohlwollend, die Gemeinde, eine Stiftung und die Pfarrei werden sich an den Druckkosten beteiligen und eine Projektgruppe junger Leute drehen zur Zeit einen Film über regionale Ereignisse, wie z.B. die Schlacht bei Kastl [ein sehr ausführlicher Bericht des damaligen Pfarrers ist in der Chronik], die Reformation und Gegenreformation - und heute eben auf Burg Kallmünz die Aushändigung des Patronatsrechtes durch Landgraf Gebhard an den Prior des Klosters.

Ich begleite die jungen Leute kostenfrei mit Rat und Tat - das ist nun meine Beschäftigung in Rente! - und will, dass das Verständnis für die Oberpfälzer Geschichte im Wechsel der pfälzischen und bayerischen Wittelsbachern, in der Spannung der Reformation und Gegenreformation das Heimatgefühl bei der Jugend weckt. Sehr erfolgreich in dieser Art war ich mit dem „Zoigl“ Projekt einer Klasse der FOS in Weiden. Sie erreichten durch eigenes Können und meinen Rat immerhin beim bundesweiten History Award den 5ten Platz.
Des ist der Link zu diesem Film:
http://www.history-award.de/alle-teilnehmer-2013/projekt-13-gustav-von-schloer-schule.html

Danke nochmals an alle die geholfen haben, Szenen aus dem Film - sobald fertig - stelle ich ins Netz und der Link erscheint hier.

Gruß in die Lande hinein: Gerd Reiß
 
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Danke für die Korrekturen. „reverendi“ und „umquam“ habe ich in der Eile einfach übersehen, es steht tatsächlich vl' = „vel“, wobei ich die Stelle nunmehr als „durch List (dolo) in/durch Wort (verbo) oder (vel) Tat (facto)“ übersetzen würde. Das „°“ in „pat°nat~“ enthält als Abbreviaturzeichen immer die zu ergänzenden Buchstaben, so steht z.B. „pa°“ für „passio“. Bei „monasterium sanctae Marie semper virginis“ hingegen eliminierte ich das zweite „a“ von „sanctae“, welches sich nicht in der Urkunde findet.
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    3. Bei Deutsch-Latein-Übersetzungen bitte kurz fassen. Für die Übersetzung eines Sinnspruchs wird sich immer ein Helfer finden.