Gibt es nicht die Regel, nach der im Lateinischen entweder alle Glieder einer Aufzählung durch „et“ verbunden werden oder keines?
Im Original heißt es dementsprechend ja auch „veni, vidi, vici“ für „ich kam, sah und siegte“.
@arbiter: Danke für deinen Ergänzungsvorschlag, ich hatte den auch zur Auswahl, war mir aber nicht sicher und fühle mich jetzt bestätigt.
@Graeculus: Bei der Aufzählung habe ich das „et“ dazugenommen, weil da ein ganzer Satzteil dazukam; aber mehr gefühlsmäßig, als mit grammatikalischem Verstand.Nachdem arbiter keine Rüge ausgesprochen hat, wird es wohl nicht so schlimm sein.
Betrifft: Unverbundene Satzreihen und Satzteile
R & H § 223, 1 u. 2
Re: Ich kam, sah und vergaß was ich tun wollte
filix am 1.2.14 um 14:11 Uhr, überarbeitet am 1.2.14 um 14:11 Uhr (Zitieren)
„...oblitus/-a sum, quid facere voluissem“ cf. „... in scriptis obliviscebatur, quid paulo ante posuisset“ (Cicero: Brutus 60,218)
Re: Ich kam, sah und vergaß was ich tun wollte
filix am 1.2.14 um 14:20 Uhr, überarbeitet am 1.2.14 um 14:29 Uhr (Zitieren)
Eine Beobachtung zur von Graeculus aufgeworfenen Frage: Bei „O tempora, o mores! Senatus haec intellegit. Consul videt; hic tamen vivit. Vivit? immo vero etiam in senatum venit, fit publici consilii particeps, notat et designat oculis ad caedem unum quemque nostrum. “ (In Catilinam I, 2) verdankt sich das „et“, das die asyndetischen Reihung beschließt, wahrscheinlich der Nähe von „notare“ und „designare“, deren Paarung man als Hendiadyoin auffassen kann.
quid ist o.k. Die Vorzeitigkeit im Fragesatz kann man annehmen, wenn er es vorher bereits wollte oder war er im Begriff etwas zu wollen, dann gilt arbiters Vorschlag. Oder war es praktisch gleichzeitig, dann gilt Klaus´ Antwort.
Also nach der Diskussion korrigiere ich meinen Vorschlag und denke der TS meint , er habe vergessen zu tun, was er sich schon vorher vorgenommen hatte. Veni, vidi, oblitus/a sum, quid facere voluissem.