zunächst: der 5. Fall wird mit -v gebildet -> Ablativ
wie die von Dir zitierten Regeln andeuten, ist es keineswegs egal.
Faustregel:
- als ständige Eigenschaft wie die Adjektive mit -i
- wenn Verbalform (z.B. im Abl. abs.), mit -e
Nimm z.B. das Part. Präs.
In adjektivischer Benutzung --> flagranti studio (mit glühendem Eifer).
Als Verbalform:
liberi ex domo flagrante servantur (die Kinder werden aus dem Haus, das in Flammen steht, gerettet).
oder:
Als Substantiv:
a sapiente (von einem Weisen)
Als Adjektiv:
sapienti consilio (mit weisem Rat)
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Beispiele aus RHH § 43, (4).
Bei prudens von Verbalform zu reden, ist schwierig.
Hier ist die Unterscheidung zwischen substantivischem und adjektivischem Gebrauch entscheidend, wie Lateinhelfer mit sapiens andeutete.
Klaus am 2.3.14 um 21:45 Uhr, überarbeitet am 2.3.14 um 21:57 Uhr (Zitieren)
@Jonathan:Der Satz von arbiter hatte mich verwirrt. Wie Lateinhelfer und du erklärten, ist mir jetzt alles klar, danke.
In der Anfrage ging es doch um den Ablativ bei
„prudens“. In diesem Zusammenhang hatte mich „Verbalform“ verwirrt. arbiter meinte den Ablativ bei Partizipien, der mit „e“ gebildet wird.
Re: Prudens -> Abl. Prudenti/ prudente?
Klaus am 2.3.14 um 22:06 Uhr, überarbeitet am 2.3.14 um 22:08 Uhr (Zitieren)
@arbiter: Du hast natürlich nicht „Verbalform bei prudens“ geschrieben, sondern unter der Überschrift „prudens“ eine allgemeine Faustregel geschrieben, die ich zunächst nicht einordnen konnte.