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Reichsacht gegen Mecklenburger Herzöge — 391 Aufrufe
Lateinverlerner am 12.3.14 um 20:18 Uhr (
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He Leute, sitze an meiner Examensarbeit und bin gerade auf ein kleines Sätzchen gestoßen, das es unbedingt zu übersetzen gilt!!! Bitte helft mir...
Est autem bannum Imperii iudicialis censura, qua violatoribus pacis publicae aqua et igni interdicitur, ita ut a nemine in clientelam, fidem aut amicitiam recipi, ab omnibus vero impune tamen in persona quam in rebus offendi possint.
Re: Reichsacht gegen Mecklenburger Herzöge
arbiter am 12.3.14 um 21:25 Uhr (
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Die Reichsacht ist jedoch ein richterliches Urteil, durch das die Verletzer des öffentlichen Friedens für vogelfrei erklärt werden, so dass sie von niemandem in ein Freundschafts- oder Schutzverhältnis aufgenommen, von allen aber straflos an Person oder Vermögen gekränkt/beschädigt werden können.
censura iudicialis kenne ich nicht, ich habe eine
m.M.n. passende Formulierung gewählt. Der Rest ist sicher
Re: Reichsacht gegen Mecklenburger Herzöge
Für „censura“ fand ich den Ausdruck „ Besserungsstrafe“, denn man konnte ja auch wieder aus der Acht gelöst werden.
Re: Reichsacht gegen Mecklenburger Herzöge
Lateinverlerner am 13.3.14 um 0:19 Uhr (
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