Ich habe eine Frage zum Abl. comp. beim Rubenbauer (§144, letzter Abschnitt).
Es steht dort, daß nach plus, minus, amplius et longius verglichene Maß- und Zahlangaben mit quam angefügt werden [...]
Dazu das Beispiel:
Zeuxis et Polygnotus non sunt usi plus quam quattour coloribus.
(Z. u. P. machten von nicht mehr als vier Farben Gebrauch.)
Meine Frage:
Ist das plus (bzw. minus usw.) ein Adverb oder ein adverbialer Akkusativ?
Und kann „anstelle“ des plus auch folgendes stehen?
Zeuxis et Polygnotus non sunt usi pluribus (coloribus) quam quattour coloribus.
oder auch:
Zeuxis et Polygnotus non sunt usi plus colorum quam quattour coloribus.
ich kann nach anklicken nur lesen, daß die anzahlseite überschritten sei. falls du die antwort aber weiß, könntest du sie auch einfach knapp beantworten, insbesondere ist dies auf meine zweitere frage bezogen.
danke erst einmal für den mengeparagraph.
ich habe mir im menge selbst das nun angesehen. daraus kann ich mir aber nicht (sicher) schließen, ob ich nun auch - wie oben gesagt - die sätze mit pluribus (coloribus) quam und plus colorum quam sagen darf oder sie schlicht und einfach nicht richtig sind.
zuerst sollte man auch klären, was eine kasusindiffernz ist.
daß solche kasusindifferenten wörter sich nicht beugen lassen
(wie tot - so viele)?