Latein Wörterbuch - Forum
Futur/Imperativ — 1197 Aufrufe
max am 1.12.14 um 17:52 Uhr (Zitieren)
Kennt ihr eine Regel, die deutlich macht, wann eine Futurform imperativisch übersetzt wird.
Z.B. Das Sprichwort: Post cenam stabis aut mille meabis: Nach dem Essen sollst du ruhen oder tausend Schritte tun..
Re: Futur/Imperativ
Klaus am 1.12.14 um 18:24 Uhr, überarbeitet am 1.12.14 um 18:25 Uhr (Zitieren)
In deinem Zitat fehlt das Wort „passus= Schritte“.
Das Zitat stammt aus dem 17. Jahrhundert und wurde wohl wegen des Reimes im Futur geschrieben. Das ist nur meine Meinung, ich lasse mich gerne belehren.

Post cenam stabis aut mille passus meabis.

Nach dem Essen sollst du stehn,
Oder tausend Schritte gehn.
Johann Balthasar Schupp (1610-1661), Regentenspiegel
Re: Futur/Imperativ
rex am 1.12.14 um 19:31 Uhr (Zitieren) II
--> max

Ich zitiere aus dem „Neuen Menge“, § 119:

(4) Ein Befehl kann wie im Deutschen auch durch den Indikativ des Futurs ausgedrückt werden. Die Verneinung ist „non“. Je nach Kontext kann dies eine Abschwächung oder eine Verschärfung des Befehls sein. Dieser Gebrauch des Futurs findet sich besonders häufig in den Formeln am Briefende (Vgl. § 133,4).
Festinationi meae brevitatique litterarum ignosces.(Du wirst verzeihen, d.h. Verzeih!) (Caes. Att. 9,6a,1). Tu me diliges et valebis (fam. 9,22,4). Tu Lucceio nostrum librum dabis (Att. 4,11,2).

§133 … so bezeichnet das Futur I:

(5) in der zweiten und (seltener) dritten Person einen Befehl, einen Wunsch, eine Bitte usw. Das Futur übernimmt in diesem Fall die Funktion des Imperativs (Iussivs) (vgl. § 119,4).
Valebis meaque negotia videbis meque dis adiuvantibus ante brumam exspectabis (fam. 7,20,2)
Re: Futur/Imperativ
max am 1.12.14 um 20:01 Uhr (Zitieren)
Danke! Aber ob nun Futur oder imperativisch, lässt sich nur am Kontext entscheiden?
 
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Ich zitiere aus dem „Neuen Menge“, § 119:

(4) Ein Befehl kann wie im Deutschen auch durch den Indikativ des Futurs ausgedrückt werden. Die Verneinung ist „non“. Je nach Kontext kann dies eine Abschwächung oder eine Verschärfung des Befehls sein. Dieser Gebrauch des Futurs findet sich besonders häufig in den Formeln am Briefende (Vgl. § 133,4).
Festinationi meae brevitatique litterarum ignosces.(Du wirst verzeihen, d.h. Verzeih!) (Caes. Att. 9,6a,1). Tu me diliges et valebis (fam. 9,22,4). Tu Lucceio nostrum librum dabis (Att. 4,11,2).

§133 … so bezeichnet das Futur I:

(5) in der zweiten und (seltener) dritten Person einen Befehl, einen Wunsch, eine Bitte usw. Das Futur übernimmt in diesem Fall die Funktion des Imperativs (Iussivs) (vgl. § 119,4).
Valebis meaque negotia videbis meque dis adiuvantibus ante brumam exspectabis (fam. 7,20,2)
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