Die Zusammenstellung des Senats war durch die
lex Ovinia de senatus lectione („Ovinisches Gesetz über das Verlesen der Senatsliste“, 2. Hälfte des 4. Jh. v., jedenfalls vor 312 v.) den Censoren, den römischen Sittenwächtern, übertragen worden. Diese konnten für ein
probrum, den Verstoß gegen die Sitten, eine Rüge (
nota censoria) erteilen, die für einen Senator mit dem Ausschluss aus dem Senat verbunden war. Was als
probrum gelten konnte, scheint in nicht geringem Maße der Willkür des Censors überlassen gewesen sein. Th. Mommsen hat eine Auflistung zusammengestellt:
https://archive.org/stream/handbuchderrmis10mommgoog#page/n398/mode/1up
Jedenfalls erstreckte sich das
regimen morum auch auf das Privatleben der Senatoren. So soll beispielsweise M. Cato Censorius nach Plutarch (Cato mai. 17) einen Senator namens Manilius aus dem Senat ausgeschlossen haben, weil dieser seine Frau „bei Tag und vor den Augen der Tochter“ geküsst habe.