Von anzeygung der die mit zauberei, warzusagen vnderstehn
Item es soll auch auff der anzeygen, die auß zauberei oder andern künsten, warzusagen sich anmassen niemants zu gefencknuß oder peinlicher frag angenommen, Sonder die selben angemasten warsäger vnnd ankläger sollen darumb gestrafft werden. So auch der richter darüber auff solche der warsäger angeben, weither fürfüre, soll er dem gemarterten, kosten, schmertzen, iniurien, vnd schaden, wie inn nechst obgesatztem artickel gemelt, abzulegen schuldig sein.
Der Inhalt ist klar, aber eine grammatische Struktur erkenne ich überhaupt nicht. Hat jemand Erfahrung mit mittelalterlichem Deutsch? Ich hab versucht, den Artikel zu übersetzen, aber es gelingt mir nicht. :-(
Das erste Wort rechtfertigt meinen Thread in diesem Forum :-D
Das stammt aus der „Carolina“, der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (Art. 21).
Mittelhochdeutsch ist das schon nicht mehr.
Wo liegt Dein Problem?
Es soll niemand auf die Anzeige wegen Zauberei u.ä. gefangengenommen und der peinlichen Frage (Folter) unterzogen werden; vielmehr sollen die Anzeiger (Denunzianten) bestraft werden. Wenn ein Richter auf solche Anzeige hin das Verfahren dennoch fortsetzt, soll er dem Gemarterten sämtliche Schäden, inkl. Schmerzensgeld, erstatten, wie es im folgenden Artikel (22) präzisiert wird: Zur Anzeige müssen Indizien hinzukommen.
@Graeculus, das ist aber erfreulich, dass du dich da so gut auskennst. Also nach deiner Übersetzung muss ich feststellen, dass ich sie wohl doch nicht so recht verstanden hatte.
Ich brauche für einen Unterrichtseinstieg in Geschichte ein Zitat, indem sinngemäß steht: „Eine Hexe muss vor Gericht gestellt werden“ oder „Dem Verdacht der Zauberei muss durch einen Richter nachgegangen werden“ oder oder oder.
Jedenfalls muss am Ende die These stehen, dass Hexen vor Gericht kamen. Darauf folgen dann Schülervorstellungen eines Prozesses (in ihrem, heutigen Sinne) und der Vergleich mit den Verfahren von vor 500 Jahren. usw....
Graeculus, ist dir irgendeine Stelle bekannt, die in 30-50 Worten das aussagt? Der Hexenhammer ist so detailliert, dass sich kaum so ein „platter“ Satz finden lässt.
Die Bulle Innozenz VIII.? Hexenhammer? Carolina? Irgendetwas anderes? Verzweifel hier fast.
Wenn Du mir Deine E-Mail-Adresse schickst, lasse ich Dir gerne eine von mir für Unterrichtszwecke zusammengestellte Materialsammlung zur Hexenverfolgung zukommen. Meine Adresse sollte jetzt bei „Graeculus“ zu lesen sein.
Straff der zauberey
§ 109. Item so jemamdt den leuten durch zauberey schaden oder machtheyl zufügt,
soll man straffen vom lebem zum todt, vmnd man soll solche straff mit dem fewer
thun. W o aber jemandt zauberey gebraucht, vnnd damit niemant schaden gethan
hett, soll sunst gestrafft werden, nach gelegenheit der sach, darinnen die vrtheyler
radts gebrauchen sollen, wie vom radt suchen hernach geschriben steht.
…
Auch sehr schön, aber nimmt schon das Urteil vorweg. Ich möchten den Schülern schon die Illusion geben, die Hexen bekämen einen Prozess. Erst am Ende sollen sie zur Quintessenz von Spees kommen: „Die Folter macht die Hexe.“ Und (fast) jeder Prozess führt zum Tod.
Daher wäre ein Ausruf wie „Der Hexe muss man den Prozess machen“ sehr interessant.
Das akkadische Flussordal aus dem Kodes Hammurapi ist in dem Zusammenhang auch sehr interessant. Falls gewünscht, schicke ich es auch, habe aber heute keine Zeit, mich darum zu kümmern.