Mir liegt der Kauf- bzw. Verkaufsvertrag eines Lehens vor in dem zwar in wackeligem Deutsch geschrieben wird, zwischendurch aber einige Stücke in Latein einfließen.
1. „in optima forma Juris“
2. „ Beneficion et Privilegien in Specie ordinis Devisionis et excusionis“.
Den 1. Satz kann ich mir mit „in der besten Form des Rechts“ erklären, mit dem 2. komme ich nicht klar.
Könnt Ihr mit bitte helfen.
Danke im Voraus und liebe Grüße Heinz
Danke für dein Vertrauen,aber ich kann nicht helfen.
Re: Kaufvertrag 1748
filix am 9.2.16 um 13:04 Uhr, überarbeitet am 9.2.16 um 13:08 Uhr (Zitieren)
1. „in optima forma juris“ = „in rechtlich korrekter/einwandfreier Weise“
2. Bei „Beneficien (oder -a) et Privilegien in specie ordinis, divisionis et excussionis“ handelt es sich sehr wahrscheinlich um „Rechtswohltaten“ (d. h. „gewisse Rechtsbehelfe, die jemand zu seinem Vorteil anwenden oder in Anspruch nehmen kann“) aus dem Schuldrecht, die die Verhältnisse von Schuldnern, Gläubigern und Bürgen betreffen. Siehe http://peterhug.ch/lexikon/beneficiumexcussionis