vielleicht ist es ja irgendwie total einfach *schäm*, aber ich verstehe die Regeln der irrealen Periode in der Abhängigkeit nicht so ganz.
Wenn ich einen Irrealis in der Abhängigkeit mit einem konjunkt. Satz habe, dann nutze ich ja die coni. periphr.
also z.B.: es gibt keinen Zweifel, dass du, wenn du dies gesagt hättest, gelogen hättest.
dubium non est, quin, si dixisses, mentiturus fueris.
aber wenn man die coni. nicht bilden kann z.B.: es gibt keinen Zweifel, dass du dies, wenn du es gesagt hättest, bereut hättest.
dubium non est, quin, si hoc dixisses, te paenituisset.
bis hier ist mir das ganz klar.
Wie erklärt sich nun aber: Zweifelt ihr etwa, dass man ihm Gewalt angetan hätte, wenn er das abgelehnt hätte?
Hic si ille repudiavisset, dubitatis, quin ei vis esset allata.
Warum steht hier nicht allaturua fuerit? Man kann die Form doch bilden ?
Oder habe ich da was missverstanden?
Es gibt keine völlig analoge coniug. periphr. passiva.
Das Gerundivum mit esse, das ebenfalls in die Zukunft verweist und ausdrückt, dass eine Handlung noch getan werden muss, wird auch als coniugatio periphrastica passiva bezeichnet.
filix am 13.4.16 um 16:39 Uhr, überarbeitet am 13.4.16 um 16:46 Uhr (Zitieren) I
Der Irrealis der Vergangenheit bleibt im Passiv (und im Aktiv, sofern das Prädikat kein PFA ausbildet) unverändert, wenn er in die Abhängigkeit (indir. Fragesatz, konj. Nebensatz) tritt - cf. MBS § 564, 2b.