Latein Wörterbuch - Forum
Deutsch-Latein — 784 Aufrufe
Alexandra am 11.5.16 um 20:03 Uhr (Zitieren)
Guten Abend :),

ich beschäftige mich gerade mit der Übersetzung vom Deutsch ins Lateinische und bin gerade bei längeren Sätzen oft unsicher. Vllt. könnte sich ja meine Ergebnisse ansehen und sie verbessern oder mir sagen, an welcher Stelle ich besser aufpassen muss :) ?!

1. Die Soldaten kämpften in derselben Nacht so tapfer, dass ihr Feldherr sie an Tapferkeit kaum übertraf, und dass die römischen Legionen nicht besiegt wurden, der Feldherr aber drohte den Soldaten wenig später, aus Angst, man halte ihn für einen Feigling, und [aus Angst], man fürchte ihn nicht, nicht nur, dass er sie bestrafen werde, wenn sie nach Rom zurückgekehrt seien, sondern zwang sie auch auf irgendeine Art und Weise gegen ihren Willen zum Aufbrechen.

2. Atticus schrieb an Cicero, dass er Antonius nicht zürnen solle. Nachdem Cicero den Brief zweimal gelesen hatte, fragte er, ob Atticus ihn hasse oder verspotte.

3. Ich kenne den Grund nicht, der Caesar zur Belagerung Massilias (Massilia) bewegt hat, aber nicht einmal Cato zweifelte daran, dass Massilia in kurzer Zeit erobert werden würde, es wäre folglich die Pflicht der Magistrate gewesen, sich Caesar auszuliefern.

1. Milites eadem nocte tam fortiter pugnaverunt, ut imperator se virtute vix superaret neque legiones Romanae superarentur

sed imperator metu coactus ne ignavus putaretur ne non/neve timeretur militibus paulo post minatus est

non solum se eos punitum iri ubi Romam reversi fuerint sed etiam eos coegit eos suis invitis proficisci.

2. Atticus Ciceroni scripsit ne Antonio irasceretur. Epistula bis lecta Cicero interrogavit utrum Atticus eum condemnaret an irrideret.

3. Nescio causam quae Caesarem ad Massiliam obsidiendam commovit, sed ne Cato quidem dubitavit, quin Massilia brevi expugnaturum esset, igitur officium magistratum esset ut Caesar se traderent.


Vielen Dank :)
Re: Deutsch-Latein
Ailourofilos am 11.5.16 um 23:37 Uhr (Zitieren)
Zitat von Alexandra am 11.5.16, 20:03non solum se eos punitum iri
punitum iri ist Passiv und hier falsch
Zitat von Alexandra am 11.5.16, 20:03reversi fuerint
einfach mit PC, eine deutlichere Vorgabe für den Gebrauch eines vorzeitigen Partizip Aktivs im Lat., das ja nur bei Deponentien möglich ist, geht ja kaum
Zitat von Alexandra am 11.5.16, 20:03suis invitis
das wären dann irgendwelche anderen, wiederum PC
Zitat von Alexandra am 11.5.16, 20:03Atticus eum condemnaret an irrideret.
se, glaube ich
Zitat von Alexandra am 11.5.16, 20:03expugnaturum esset
das ist Aktiv. Massilia expugnatum iri.
Zitat von Alexandra am 11.5.16, 20:03officium magistratum esset
die Vorgabe ist im Irrealis der Vergangenheit, „esset“ geht also auf keinen Fall, auch nicht, wenn da „wäre“ stünde, da das Lateinische hier den Indikativ bevorzugt, wenn die Notwendigkeit oder Möglichkeit tatsächlich bestand. officium (oder auch bloßer Genetiv) magistratuum erat/fuit + Infinitiv. Ob se alicui tradere belegt ist, weiß ich nicht, se alicui dedere geht auf jeden Fall.

Zur anderen Frage: Offenbar hast Du Schwierigkeiten mit dem Gebrauch des PCs/Abl. abs., dem Infinitiv Futur Passiv und dem Partizip Futur Aktiv.
Re: Deutsch-Latein
Ailourofilos am 11.5.16 um 23:44 Uhr (Zitieren)
[quote=msg_33903_1]das ist Aktiv. Massilia expugnatum iri.[/quote]Das ist ebenso Unfug, hier steht ja kein AcI.

Da bei quin-Sätzen die Vorzeitigkeit eigentlich nicht durch bloßen gleichzeitigen Konjunktiv ausgedrückt wird, sondern durch coniugatio periphrastica activa, hier aber Passiv vorliegt, brauchst Du hier glaube ich eine Alternativlösung, etwas wie: quin fore posset, ut Massilia expugnaretur.
Re: Deutsch-Latein
Ailourofilos am 11.5.16 um 23:46 Uhr (Zitieren)
Nachzeitigkeit*
Re: Deutsch-Latein
gastmitkleinemg am 12.5.16 um 8:19 Uhr (Zitieren)
quin fore posset, ut Massilia expugnaretur.



fieri posset, ut ??

„fore posset“: Diese Konstruktion erschließt sich mir nicht.
Re: Deutsch-Latein
Ailourofilos am 12.5.16 um 9:36 Uhr (Zitieren)
Zitat von Ailourofilos am 11.5.16, 23:44fore posset,
fieri posset, ut
Re: Deutsch-Latein
gastmitkleinemg am 12.5.16 um 14:09 Uhr (Zitieren)
Da bei quin-Sätzen die Vorzeitigkeit eigentlich nicht durch bloßen gleichzeitigen Konjunktiv ausgedrückt wird, sondern durch coniugatio periphrastica activa, hier aber Passiv vorliegt, brauchst Du hier glaube ich eine Alternativlösung,



Nachtrag:

Nach BS 463,1d, kann auch Konj. Imperf. Pass,. stehen, wenn das Verb nach quin im Passiv steht. (lt. Info eines BS-Besitzers)
Re: Deutsch-Latein
filix am 12.5.16 um 16:01 Uhr, überarbeitet am 12.5.16 um 16:03 Uhr (Zitieren)
Von einer Möglichkeit ist in der Vorlage nicht die Rede, vielmehr davon, dass selbst für Cato das Ereignis in naher Zukunft zweifelsfrei eintreten wird - nach Schulgrammatiken also „... ne Cato quidem dubitabat, quin futurum esset, ut M. caperetur“. MBS § 463 1d und eine kursorische Durchsicht der quin-Sätze (insbesondere bei Cicero) legen aber nahe, dass Konjunktiv Präsens bzw. Imperfekt zum Ausdruck der Nachzeitigkeit beim Passiv nicht bloß eine Option, sondern die Regel ist - „.... quin M. caperetur“.
Re: Deutsch-Latein
Ailourofilos am 12.5.16 um 23:23 Uhr (Zitieren)
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Von einer Möglichkeit ist in der Vorlage nicht die Rede, vielmehr davon, dass selbst für Cato das Ereignis in naher Zukunft zweifelsfrei eintreten wird - nach Schulgrammatiken also „... ne Cato quidem dubitabat, quin futurum esset, ut M. caperetur“. MBS § 463 1d und eine kursorische Durchsicht der quin-Sätze (insbesondere bei Cicero) legen aber nahe, dass Konjunktiv Präsens bzw. Imperfekt zum Ausdruck der Nachzeitigkeit beim Passiv nicht bloß eine Option, sondern die Regel ist - „.... quin M. caperetur“.
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