nachdem ich schon häufig mitgelesen habe, nun eine Frage zu einer eigenen Übersetzung:
Igitur Genovefa in Nymptoderinse parochia nata, quae septem ferme milibus a Parisius urbe est abest. Pater eius Severus, mater Geroncia vocitata est. Sed primum ab ineunte aetate eius devotionem, tum demum gratia Dei in ipsam conlatam fidelibus censui innotosci.
Mein Versuch:
Folglich ist Genovefa im Bistum Nemptudorus geboren, das ungefähr sieben tausend von der Stadt Paris entfernt ist. Ihr Vater wurde Severus, ihre Mutter Geroncia gerufen. Aber zunächst schätzte ich ihr Gelübde von dem beginnenden Zeitalter, dann erst zuliebe der Götter in ipsa conlatam bekannt zu werden.
Vor allem die Wendung „in ipsam conlatam“ bereitet mir Probleme. Habe bereits herausgefunden, dass conlatam von collatam abgewandelt sein könnte...
Danke schonmal für die schnelle Antwort. Nächster Versuch...
Aber zunächst schätzte ich ihr selbst zusammengetragenes (vllt besser selbst erbrachtes) Gelübde vor dem beginnenden Zeitalter, dann erst, dass es durch die Liebe Gottes durch Treue bekannt wurde.
Es heißt sehr wahrscheinlich „gratiam“, „ab ineunte aetate“ bedeutet „von Jugend an“. „censui fidelibus innotisci“ = „ich hielt es für angebracht, dass den Gläubigen bekannt werde“
„Ich hielt es für angebracht (censui), dass zunächst aber (sed primum) deren Gottergebenheit von Jugend an (ab ineunte aetate eius devotionem), dann erst (tum demum) die an ihr erwiesene Gnade Gottes (gratia<m> Dei in ipsam conlatam) den Gläubigen bekanntgemacht werde (fidelibus innotosci).“
Danke. So macht es Sinn.
Die Voranstellung eines Präpositionalsattributs ist ungewöhnlich. Oder gibt es das auch im klassischen Latein?
Vielen Dank und frohe Weihnachten.
Re: Kurze Übersetzungshilfe
filix am 23.12.16 um 18:58 Uhr, überarbeitet am 23.12.16 um 18:58 Uhr (Zitieren)
Klass. erwartete man wenigstens „eius ab ineunte aetate devotionem“ - grundsätzlich gilt „Das Lateinische vermeidet es i.d.R.,ein attributives Präpositionalgefüge unmittelbar mit einem Nomen zu verbinden (Typus cursus ad gloriam, sog. offenes Präpositionalgefüge).“ (MBS § 270)