2.„Dasselbe zu wollen und dasselbe nicht zu wollen, gerade darin liegt beständige Freundschaft.“ - Der Catilinarische Krieg, 20; Rede des Catilina
(Original lat.: „Idem velle atque idem nolle, ea demum firma amicitia est.“)
3.„Liebe und tu, was du willst.“ - In epistulam Ioannis ad Parthos, tractatus VII, 8
(Original lat.: „dilige et quod vis fac.“; fälschlich oft: „ama et fac quod vis.“)
4.Fata volentem ducunt, nolentem trahunt.
aus einem Brief von Seneca; „Den Willigen führt, den Unwilligen treibt das Schicksal“.
Re: Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen.
Ne bis i n idem: Nicht zweimal fürs Gleiche (verurteilt werden).
Dasselbe wollen und dasselbe ablehnen, das ist schließlich feste Freundschaft.
Liebe und mach, was du willst.
Die Geschicke leiten den Wollenden (den Willigen), den Nicht-Wollenden (den Unwilligen)
schleifen sie mit.
Das ist doch hoffentlich keine Hausaufgabe?
Re: Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen.
Wirklich, nur der erste Satz ist ein juristisches Prinzip: daß man nicht zweimal für dieselbe Sache vor Gericht gestellt werden darf. Ist man einmal freigesprochen worden uns das Urteil rechtskräftig, dann war’s das.
Ich bin mir nicht so sicher, ob das heute noch gilt, wenn neues Beweise auftauchen.
Re: Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen.
§ 362 Strafprozessordnung sieht unter recht engen Voraussetzungen die Wiederaufnahme zuungunsten eines verurteilten oder freigesprochenen Angeklagten vor.