Latein Wörterbuch - Forum
Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen. — 1028 Aufrufe
Chris am 13.5.17 um 19:59 Uhr (Zitieren)
Leider tun wir uns extrem schwer und schaffen nicht mal eine grobe Übersetzung.

- Ne bis idem

- Idem velle atque idem nolle, en demum firma amicitia est.

- Ama et quod vis fac

- Ducunt fata volentem, nolentem trahunt
Re: Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen.
viator am 13.5.17 um 20:07 Uhr (Zitieren)
Das kannst du alles leicht googlen.
Frag nach, wenn dabei etwas unklar bleiben sollte.

PS:
Nur das Erste ist ein jurist. Grundsatz.
Re: Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen.
Klaus am 13.5.17 um 20:25 Uhr (Zitieren)
1.Es heißt: Ne bis in idem

https://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem

2.„Dasselbe zu wollen und dasselbe nicht zu wollen, gerade darin liegt beständige Freundschaft.“ - Der Catilinarische Krieg, 20; Rede des Catilina
(Original lat.: „Idem velle atque idem nolle, ea demum firma amicitia est.“)

3.„Liebe und tu, was du willst.“ - In epistulam Ioannis ad Parthos, tractatus VII, 8
(Original lat.: „dilige et quod vis fac.“; fälschlich oft: „ama et fac quod vis.“)

4.Fata volentem ducunt, nolentem trahunt.
aus einem Brief von Seneca; „Den Willigen führt, den Unwilligen treibt das Schicksal“.
Re: Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen.
esox am 13.5.17 um 20:26 Uhr (Zitieren)
Ne bis i n idem: Nicht zweimal fürs Gleiche (verurteilt werden).
Dasselbe wollen und dasselbe ablehnen, das ist schließlich feste Freundschaft.
Liebe und mach, was du willst.
Die Geschicke leiten den Wollenden (den Willigen), den Nicht-Wollenden (den Unwilligen)
schleifen sie mit.

Das ist doch hoffentlich keine Hausaufgabe?
Re: Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen.
Graeculus am 14.5.17 um 0:17 Uhr (Zitieren)
Wirklich, nur der erste Satz ist ein juristisches Prinzip: daß man nicht zweimal für dieselbe Sache vor Gericht gestellt werden darf. Ist man einmal freigesprochen worden uns das Urteil rechtskräftig, dann war’s das.
Ich bin mir nicht so sicher, ob das heute noch gilt, wenn neues Beweise auftauchen.
Re: Wer kann uns diese juristischen Grundsätze übersetzen.
Miguel am 14.5.17 um 20:34 Uhr (Zitieren)
Ich bin mir nicht so sicher, ob das heute noch gilt, wenn neues Beweise auftauchen.


§ 362 Strafprozessordnung sieht unter recht engen Voraussetzungen die Wiederaufnahme zuungunsten eines verurteilten oder freigesprochenen Angeklagten vor.

https://dejure.org/gesetze/StPO/362.html
 
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Ne bis i n idem: Nicht zweimal fürs Gleiche (verurteilt werden).
Dasselbe wollen und dasselbe ablehnen, das ist schließlich feste Freundschaft.
Liebe und mach, was du willst.
Die Geschicke leiten den Wollenden (den Willigen), den Nicht-Wollenden (den Unwilligen)
schleifen sie mit.

Das ist doch hoffentlich keine Hausaufgabe?
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