1. Filius a patre de officio verbis matris parere monitus est. ( officium, i n, -Pflicht)
2. Troia Graecis deleta est
3. Socii ab Aeneas ad litus coactum est (sic!!)
Geübt werden soll Perfekt Passiv
Re: Aus den Vorbereitungsätzen einer Fachlehrerin für eine Klassenarbeit:
Natürlich kann Satz 3 jetzt übersetzt werden
in Satz müsste es doch sicherlich a Graecis heißen.
Satz 1 : macht nur in in etwa Sinn, wen man den Infinitiv parere als Attribut zu officium verstehen würde. (Der sohn wurde vom Vater an die Pflicht, den Worten der Mutter zu gehrochen, erinnert.) Nach meiner Kenntnis der lat. Grammatik ist jedoch ein Infinitiv als Attribut nicht möglich??
Sin diese Sätze als ein Vorbereitung auf eine Klassenarbeit sinnvoll?
Re: Aus den Vorbereitungsätzen einer Fachlehrerin für eine Klassenarbeit:
Diese Beispielsätze für monere+Infinitv fand ich :
Hor. – m. Infin., quae (pietas) erga patriam officium conservare moneat, Cic.: soror monet succurrere
Re: Aus den Vorbereitungsätzen einer Fachlehrerin für eine Klassenarbeit:
Wie soll denn dann der 1. Satz übersetzt werden:
Der Sohn ist erinnernt ist an die Pflicht erinnert worden, den Worten der Mutter zu gehorchen?
Oder: Der Sohn ist erinnert worden, den Worten des Mutter über die Pflicht (praepositionales Attribut?) zu gehorchen?
Dass ‚consilum capere‘ mit inf.oder Gen. des Gerundiums stehen kann, ist bekannt.(Menge 450)
Gibt es Belegstellen für officium mit INfinitiv-Erweiterung??
Re: Aus den Vorbereitungsätzen einer Fachlehrerin für eine Klassenarbeit:
Der Sohn ist vom Vater an die Pflicht erinnert worden, den Worten der Mutter zu gehorchen.
Re: Aus den Vorbereitungsätzen einer Fachlehrerin für eine Klassenarbeit:
filix am 22.6.17 um 13:55 Uhr, überarbeitet am 22.6.17 um 14:01 Uhr (Zitieren)
Einen Infinitiv bei „officium“ gibt es nur, wenn Letzteres Prädikatsnomen bei „esse“ und Ersterer Subjekt ist: „officium filii est verbis matris parere“. Folglich kommt als Ehrenrettung bestenfalls die Übersetzung: „Der Sohn ist vom Vater ermahnt worden, den Worten der Mutter über die Pflicht Folge zu leisten“ in Betracht, wobei man i.d.R. allerdings „de officio“ nachstellte. Sonst müsste es „de officio parendi“ lauten.
Der Dativus auctoris als Ausdruck einer tätigen Person "ist die Regel beim Gerundivum
und kommt sonst fast ausschließlich beim PPP in Verbindung mit esse vor, v.a. wenn die zusammengesetzte Form nicht den Vorgang, sondern einen erreichten Zustand bezeichnet.„ (MBS § 331). Dass das bei “Troia Graecis deleta est" der Fall ist, steht zu bezweifeln.