Bisher kannte ich den Begriff contumacia nur in dem Sinne, dass ein vor Gericht Geladener bei Nichterscheinen eine Strafe auferlegt bekam.
Jetzt lese ich im Zusammenhang mit der Erbleihe von einer Contumacialstrafe, wenn der Beliehene die Erbzinsen nicht rechtzeitig gezahlt hat. Das wäre ja dann ein Recht des Leiheherrn und nicht eines Gerichts.
contumacia heißt ja prinzipiell Trotz, Eigensinn, Widerspenstigkeit u. ä.
Das wären schon mal gute Möglichkeiten zur Übersetzung. Dankeschön!
Allerdings überlege ich inzwischen, ob der Verfasser des Textes nicht einen falschen Begriff verwendet hat. Von der Definition her würde ich eher denken, dass eine Konventional-/Vertragsstrafe gemeint ist (also von conventio). Klingt das einigermaßen logisch?
Wenn es rein um die Fristüberschreitung geht, würde das m.E. passen.
Oder geht es auch um eine hartnäckige Weigerung des Zahlungspflichtigen,
sodass die Zahlung erzwungen werden kann z.B. durch Pfändung oder
Beschlagnahmung von Vermögensgegenständen als Strafe?
Es geht wohl darum, dass irgendeine arme Sau im Mittelalter wegen schlechter Ernte und was da alles so vorkam, nicht dazu in der Lage war, die Zinsen zu zahlen. Von hartnäckiger Weigerung habe ich noch nie was gelesen. Die Gründe für die Nichtzahlung stehen da meist nicht. In einige Fällen sind andere Häuser als Unterpfand gesetzt, die sind dann auch gleich mit weg. Das waren harte Sinne im Mittelalter.
@ Klaus: Dort steht genau das, was ich oben schon schrieb: contumatia bezieht sich auf gerichtliche Verfahren
Re: contumacia
filix am 31.1.20 um 17:21 Uhr, überarbeitet am 31.1.20 um 17:26 Uhr (Zitieren)
Liegt wirklich kein Versäumnis einer gerichtlichen Ladung seitens der armen Sau vor, ist an eine Strafe wegen aktiver Zahlungsverweigerung zu denken. Vgl. dazu in Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte, Band 6, S. 61 im Unterkapitel Die Verweigerung von Diensten und Abgaben durch die Bauern und die Reaktion der Feudalherren: „Wer aus Nachlässigkeit (negligencia), Faulheit (desidia) oder Trotz (contumacia) seinen Zins zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zahlte, konnte auch zu einer Geldstrafe verurteilt werden.“
Aha! Hier wurde der Begriff contumacia tatsächlich in Verbindung mit Zinszahlungen verwendet. Das ist interessant, das habe ich vorher noch nicht gesehen. Da habe ich doch gleich mal das Buch in der Bibliothek bestellt. Vielen Dank!
Re: contumacia
filix am 31.1.20 um 17:50 Uhr, überarbeitet am 31.1.20 um 17:50 Uhr (Zitieren)
Das Pfändungswesen war im Mittelalter schon stark entwickelt, die Vorgangsweise dabei nicht zimperlich. In manchen Städten stehen heute noch Schuldtürme, ein weiteres Mittel, säumige Zahler unter Druck zu setzen.