Latein Wörterbuch - Forum
Abl.abs. oder vom Verb geforderter Dat.? — 1280 Aufrufe
Jutta am 12.5.20 um 11:10 Uhr (
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IDe bello gallico VI,13,7:
Quibus ita est interdictum, hi numero impiorum ac sceleratorum habentur, his omnes decedunt, aditum eorum sermonemque defugiunt, ne <ali>quid ex contagione incommodi accipiant, neque his petentibus ius redditur neque honor ullus communicatur.
Diejenigen, die auf diese Weise ausgeschlossen wurden, werden zu den Gottlosen und Frevlern gerechnet, alle gehen ihnen aus dem Weg, sie meiden den Umgang und das Gespräch mit ihnen, damit sie aus dem Kontakt nicht irgendeinen [= keinen] Nachteil erleiden. Weder wird <ihnen> ihr Recht zurückgegeben, auch wenn sie darum bitten, noch wird ihnen irgendeine Ehre zuteil.
Wir sind ein Grüppchen freiwillig Latein-Lernender (ältere Semester), denen wegen Corona grade der Lehrer abhanden gekommen ist. Jetzt schlagen wir uns v.a. grammatiktechnisch tapfer alleine durch, sind aber manchmal ganz einfach ratlos: Es geht um die Frage, ob ‚his petentibus‘ ein Abl. abs. (konzessiv oder konditional) ist, ein von ‚redditur‘ geforderter Dat. oder etwa beides (‚his‘ = Dat., ‚petentibus‘ = Abl.) ist. Könnt ihr uns da weiterhelfen?
Schon mal vorab ein herzliches Dankeschön.
Jutta
Re: Abl.abs. oder vom Verb geforderter Dat.?
adiutor am 12.5.20 um 11:42 Uhr (
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Iius reddere alicui = jemandem Recht sprechen, einen Rechtsbescheid geben
--> PC im Dat.
weder wird ihnen, auch wenn sie darum bitten (konzessiv), ein ... gegeben/erteilt
noch wird ihnen ...
Re: Abl.abs. oder vom Verb geforderter Dat.?
Das gibt beides Sinn und ist grammatisch korrekt aufgefasst. Cäsar brauchte sich num diese Frage also keinen Kopf zu machen.
Re: Abl.abs. oder vom Verb geforderter Dat.?
Gegen einen Abl. abs. spricht die hohe syntaktische Integration, der Ausdruck besitzt letztlich keinen Zirkumstantencharakter (das zeigt auch die Eliminationsprobe). Klärungsbedürftig ist überdies die Beziehung zu „communicatur“, das gewöhnlich mit „cum aliquo“ steht. Vgl. dazu die Parallelstelle bei Caesar „hisque omnium domus patent victusque communicatur“ (B. G. 6, 23).