Begriff aus Latein in englischer Rechtssprache — 312 Aufrufe
Kleeblatt2565 am 17.2.10 um 17:19 Uhr (Zitieren) I
Costs de officio. So steht es in einem Urteil des Zivilgerichts, das ich gerade übersetze. Sind hier die Gerichtskosten gemeint, die der Kläger dem Gericht zu bezahlen hat? Über eine Gebührenzahlung gibt es eine Bestätigung, die ebenfalls Teil der Urkunde ist. Wer kennt sich aus und kann weiterhelfen? Herzlichen Dank vorab!