Latein Wörterbuch - Forum
Cicero in Verrem Frage — 1166 Aufrufe
Daniel am 22.1.12 um 15:10 Uhr (Zitieren) I
Ich hab Schwierigkeiten bei diesem Satz:
1.quod, cum e provincia recens esset, invidiaque et infamia non recenti, sed vetere ac diuturna flagraret, tum, ad iudicium corrumpendum, tempus alienum offenderet.
2.Itaque, cum ego diem in Siciliam inquirendi perexiguam postulavissem, invenit iste, qui sibi in Achaiam biduo breviorem diem postularet --,....
Meine Übersetzung:
1.Weil die Zeit, nachdem er frisch aus der Provinz zurück war, und in nicht erst frischem Neid und Verruf, sondern schon im alten und langewährenden brannte, nicht günstig zur Bestechung des Gerichts war.
2.Deshalb, weil ich einen sehr kleinen Termin für das Suchen von Beweisen vor Gericht in Sizilien gefordert hatte, fand dieser da, der für sich einen ziemlich kurzen Termin von zwei Tagen in Achaia forderte, --
Kann mich da jemand verbessern??? ;D wäre nett, danke im Voraus
Re: Cicero in Verrem Frage
filix am 22.1.12 um 22:32 Uhr (Zitieren) I
1. Subjekt ist nicht „tempus alienum“ - „infamia flagrare“ heißt „einen schlechten Ruf haben“ „invidia flagrare“ ist analog zu übersetzen, wobei „inividia“ hier eher „Missgunst“, „Missfallen“ meint. „tum“ fehlt, wörtlich „...ferner stieß er auf Zeiten ungünstig zur Bestechung des Gerichts“
2. In etwa: „Als ich eine sehr kurze Frist für das Anstellen von Untersuchungen in Sizilien gefordert hatte, so trieb nun jener einen auf, der eine um zwei Tage kürzere Frist beanspruchte ([für Untersuchungen] in A. (= Griechenland)“ Hintergrund ist wohl eine juristische Verschleppungstaktik.
Re: Cicero in Verrem Frage
Daniel am 23.1.12 um 21:54 Uhr (Zitieren) I
Danke, war für die Schulz wichtig :D
 
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