„...qui me unum atque unicum amicum habuit.“ (Catull, 73)
„non minus me bonum amicum habebis...“
(C.Nepos: Themistocles IX)
„quem amicum, quem inimicum habes?“ ((Pseudo-)Sallust: In Ciceronem IV)
„...eum, qui vos obpugnabat, inimicum quam amicum habere malui“ (Rhetorica ad Herennium IV, 49)
Bei all diesen Stellen steht das tatsächliche Verhältnis der Freundschaft/Feindschaft im Zentrum und nicht die Betrachtungsweise als solche ist maßgeblich.
Die Frage stellt sich somit, ob im formelhaften
„aliquem pro hoste habere“ nicht der semantische und nicht bloß stilistische Unterschied das Entscheidende ist,
der darin besteht, dass man nicht einfach konstatiert, jemanden zum Freund/Feind zu haben, sondern den Fokus auf das Dafürhalten/Ansehen/die Als-ob-Behandlung verschiebt.
(Entsprechend knapp vermerkt etwa Riddle „To с. a person one’s enemy, habere qm hostem (so far as he really is so) ; habere qm pro hoste, or, in hostium numero (so far as one looks upon and treats him as such)“)
cf. den Unterschied zwischen
„Si id facis, me inimicum/hostem habes“ versus „Si id facias, me pro hoste habeas“ oder noch deutlicher:
„Si id facias, te me pro hoste habere putem“
„Falls du das tust, hast du mich zum Feind.“ versus „Wenn du dies tun solltest, dürftest du mich als Feind betrachten.“
o.n.d.
„Wenn du dies tun solltest, dürfte ich wohl annehmen, dass du mich als Feind ansiehst.“
Da mir der Neue Menge gerade nicht vorliegt, kann ich nicht sagen, ob unter §351 4a nicht die seltene Ausnahme,
dass „pro aliquo habere“ in mit „habere“ + Akk. gleichbedeutender Verwendung behandelt wird. Das geht aus deiner
bruchstückhaften Mitteilung - für mich wenigstens -nicht hervor.