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berechtigter Vorwurf?! — 517 Aufrufe
Volker am 2.6.12 um 10:53 Uhr (
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In Aeneis 4, 267 macht Merkur Aeneas den Vorwurf: Heu regni rerumque oblite tuarum! also in etwa „oh du, der du dein Königreich und deine Aufträge vergessen hast“.
Aber weiß denn Aeneas zu dem Zeitpunkt schon wirklich, was sein Auftrag ist. Er weiß bisher doch nur aus den Vorhersuhungen aus Buch 3, dass er nach Hesperien soll, oder? Kann ihm da dann schon bewusst sein, dass er das Königreich gründen soll etc?
Re: berechtigter Vorwurf?!
Nun, aus der Ankündigung (III: 158 ff.):
"idem venturos tollemus in astra nepotes
imperiumque urbi dabimus. tu moenia magnis
magna para longumque fugae ne linque laborem."
geht wohl eindeutig hervor, dass Aeneas Bestimmung
nicht einfach eine Kaffeefahrt mit Hindernissen ist.
Re: berechtigter Vorwurf?!
Volker am 2.6.12 um 14:09 Uhr (
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ah, ist das die erste Stelle, wo Aeneas von seiner Bestimmung erfährt?