Latein Wörterbuch - Forum
Hilfe bei einer Gratulation — 2408 Aufrufe
H. Weiß-Balzer am 7.6.12 um 19:32 Uhr (
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IWir gratulieren von ganzem Herzen zur exzellenten Approbation und wünschen dem jungen Doktor med. (Name) weiterhin viel Glück und Erfolg.
Bleibe so, wie du bist.
Deine Freunde aus Oxford
Re: Hilfe bei einer Gratulation
nux superior am 8.6.12 um 11:01 Uhr (
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ICuncta cum anima ad approbationi eximiae gratulamus et deinde hui iuveni doctori mediciniae multam felicitatem cupimus.
De amicos tuos ex oxonia.
Re: Hilfe bei einer Gratulation
quaerens am 8.6.12 um 11:13 Uhr (
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Das ist eine „sehr wörtliche“ Übersetzung. Grammatikalisch und sprachlich gäbe es da einiges anzumerken.
Re: Hilfe bei einer Gratulation
criticus am 8.6.12 um 12:24 Uhr (
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@H. Weiß-Balzer
In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Approbation (=Bestallung bei Heilberufen), wenn bestimmte, gesetzliche und in den jeweiligen Berufsordnungen (für Zahnärzte, Tierärzte, Ärzte und Apotheker) vorgeschriebene Bedingungen (u.a. Staatsexamen, persönliche Voraussetzungen) erfüllt sind. Deswegen kann eine Approbation nicht exzellent sein und üblicherweise auch kein Grund für Gratulationen wie bei Staatsexamina, Promotionen, Praxiseröffnungen usw. In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihre Glückwünsche noch einmal neu zu formulieren. Den vorliegenden Übersetzungsvorschlag sollten Sie tunlichst vergessen.
Re: Hilfe bei einer Gratulation
criticus am 8.6.12 um 12:33 Uhr (
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@quaerens, sollen wir den Ü-Vorschlag von ‚nux superior‘ (--> übersetzt: Obernuss) clementer korrigieren oder diese Nuss als sogenannte ‚lateinisch taube N.‘ einfach nur ignorieren, da hier ‚Hopfen und Malz‘ verloren zu sein scheinen. Warten wir mal auf den neuen Übersetzungswunsch von H. Weiß-Balzer.