M.M nach ist der Einschub eine Erläuterung des Referenten und nicht Teil der referierten Rede des Clodius. Im Übrigen gilt selbst für eine Einbindung via Relativsatz:
„Der Indikativ steht in den Nebensätzen der obliquen Rede, wenn dieselben nicht integrirende Bestandtheile der obliquen Rede sind, also wenn der Erzählende eigene Bemerkungen und Erklärungen in die Rede oder Meinung eines Anderen einschaltet (
meine Auffassung der dt. Vorgabe), oder wenn die Gedanken in dem Nebensatze zwar zur Rede oder Meinung des anderen gehören, aber objektiv als bestimmte Tatsachen oder als allgemeine Wahrheiten bezeichnet, oder wenn die Gedanken des anderen zugleich als die Gedanken des Erzählenden dargestellt werden; oft auch, wenn der Nebensatz nur eine einfache, für sich bestehende Umschreibung eines substantivischen Begriffs enthält.“ (Kühner II,2 §239
Anm.2.) Aus den angeführten Beispielen: „nam Themistocles [...] certiorem eum fecit id agi, ut pons,
quem ille in Hellesponto fecerat, dissolveretur ac reditu in Asiam excluderetur, idque ei persuasit. (5,2) “