Die nach der Rekatholisierung eingetragene Seite 2 in lateinischer Sprache http://s14.directupload.net/file/d/2982/nrsdj48p_jpg.htm
Metten ist eben ewig her - und seit dieser Zeit auch nichts mehr damit zu tun gehabt - ich hoffe aber, dass das Transkript gelungen ist.
2. Jhs X Mensa
§. VII. An Ecclesia fundum habeat?
§. VIII. Quem Fundum habeat Confraternitat[is]?
Matris dolorosae? quae onera?
§. IX. An fundus Ecclesia curetur? & cumulat[is]
in omnibus abservetur?
§. X. Quis obligetur Ecclesiam aedificare, rep[a]
rare, & coemeterii muros?
Caput III. De Parocho
§ I. An Parochus sit Clericus v. Regulans
§. II. An Investitus v. Tantum admissus sit
§. III. An Parochia incorporata? cui? & quae jure
§. IV. Quid pro Cathedratico? Seminaristico?
unde quid ad Capitulum dandum?
§. V. An Cooperator adsit? & unde Salarium?
§. VI. Quot? quae horrea? cubilia? cellaria adsin[t]
§. VII. Quis aedificet acdem Parochialem?
§. VIII Quae prata, agri, piscinae, horti, Sylvae ad
Parochum pertinentes?
§. IX. Quos Subditos Parochia & Parochus habeat
quae servitia? & Servitutes praestandaeo?
§.X. Quae decimae ad Parochum pertineant?
Ich sage jetzt schon danke
und einen schönen Abend
Gerd [der heute von einem weiteren Enkelkind gefordert wurde!]
VII Ob die Kirch(gemeinde) Land besitzt/besitzen soll.
VIII Welcher Grundbesitz soll der Bruderschaft (confraternitas) der Schmerzensmutter gehören? Welche Lasten (interpretationsbedürftig: Verpflichtungen? Abgaben? Baulasten?) [bestehen darauf]?
IX Ob das Land durch die Kirche bewirtschaftet werden soll? Und die Häufung (cumulatio) [der Pfründen] in jeder Hinsicht bewahrt (observetur) werden soll?
X Wer soll verpflichtet werden, die Kirche zu errichten und auszubessern und die Mauern des Friedhofs?
Kap. III Über den Pfarrer
I Ob der Pfarrer ein [von der Kirche bestellter] Geistlicher oder (vel) ein Ordensbruder (regularis) ist/sein soll?
II Ob er die Investitur oder nur eine Zulassung erhalten hat/haben soll?
III Ob die Pfarre eingegliedert sein soll? Unter welche Institution? Und nach welchem (quo) Recht?
IV Was [spricht] für ein Cathedraticum, ein Seminaristicum [das sind spez. kirchl. Abgaben]? Woher [kämen sie]? Was müsste an das Kapitel abgeführt werden?
V Ob ein Mitarbeiter vorhanden sein soll? Und woher seine Bezahlung [käme]?
VI Wieviele und was für Vorratsgebäude, Schlafräume, Weinkeller sollen vorhanden sein?
VII Wer soll das Pfarrhaus (aedem) bauen?
VIII Welche Wiesen, Äcker, Fischteiche, Gärten, Wälder sollen dem Pfarrer gehören?
IX Welche Untergebenen sollen die Pfarre und der Pfarrer haben? Welche Abgaben und Dienste sollen [ihr] geleistet werden (praestandae)?
X Welche Zehnte sollen dem Pfarrer gehören?
Bei „§. IX.“ lese ich „ An fundus Ecclesiae curetur? & cumulat[io] in omnibus observetur?“ - das kann m.E. auch „Ob der Kirchenbesitz verwaltet und ob (dabei) in jeder Hinsicht auf Zuwachs Acht gegeben werden soll.“
Zu „Cap. III §. II: An Investitus ...“ „Ob er (der Pfarrer) mit der Pfarrstelle zu belehnen oder bloß zuzulassen sei.“ Zum hist. Verständnis: cf. http://tinyurl.com/c58ma97
Würde diesem mittelalterlichen Begriffsverständnis von „investitutus“ als einer nur symbolischen Bekleidung des Amtes ohne persönliche Ausübung der Amtsfunktion, einer Ehrenstelle also, nicht widersprechen, dass im vorliegenden Satz der investitus mehr gilt als der tantum admissus?
Ich hatte den Begriff als Verb aufgefasst und mit „Investitur erhalten“ quasi unübesetzt gelassen, da ich mir über seine Verwendung nicht sicher bin. Zum einen scheint Investitur im 18. Jh. teilweise synonym mit Institutio verwendet worden zu sein:
Zum anderen scheint es sich dabei um die mit dem Amt verbundene Einsetzung in den Besitz einer Pfründe zu handeln. (Vgl. wiederum http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Artikel: Investiren) Dann würde hier etwa gefragt werden, ob mit der Pfarrstelle auch eine Pfründe verliehen werden solle.
Aber zuerst Kuli, herzlichen Dank und auch besten Dank für den Hinweis auf meine Tranksriptionsfehler. Ich finde diese Hilfe einfach toll.
Die nächste Seite lautet nach meinem Lesen:
Ihs X Mra 3
§ XI. Qui sint condecimatores?
§ XII. Quo deputate Parochi? quo consretudo tempore
Pascali circa schedas confessionales?
§ XIII. De juribus stolo?
Caput IV. De Ludimagistro
§ I. Cui competat jus Ludimagistrum assumendi?
§ II. Quo sintejus obligationes erga Parochium, & Ecclesiam?
§ III. Qui reditus in parata pecunia, in pane, ovis, mani-
pulis? auqui agri, prata ad hoc sorvitium
schola pertinentia?
Danke!
Guten Abend zusammen:
Dies sind die einzelnen Kapitel, die der Verfasser (vermutlich nach 1777) abhandelt:
§ I. Origo Ecclesiae Parochialis.
§ II. An Ecclesia Matrix benedicta, consecra-
ta, & quando? item quando celebretur Fe-
stum Dedicationis Ecclesiae?
§ III. Quot? & qui pagi incorporentur? quales
distinctae functiones Parochiales?
§ IV. Quae Functiones? quae Processiones? quando
Adoratio SS. Altaris sacramenti?
§ V. Quae adsint SS. Reliquiae?
§ VI. Quot? & quae Anniversaria fundata? An
a--mo Ordinariatu confirmata? An Sancty-
simum asservetur? an Lumen perpetuum?
§. VII. An Ecclesia fundum habeat?
§. VIII. Quem Fundum habeat Confraternitas
Matris dolorosae? quae onera?
§. IX. An fundus Ecclesia curetur? & cumulatio
in omnibus observetur?
§. X. Quis obligetur Ecclesiam aedificare, rep[a]
rare, & coemeterii muros?
Die Seiten sind unterschiedlich sortiert und gebunden - das vereinfacht die Arbeit nicht. Die letzten Punkte sind vom Schreiber vorgegeben - aber von anderer Hand weitergeführt.
Register oder sonstige Inhalte sind nicht vorhanden
Zum Ende des gebundenen Buches erscheinen nochmals Vermerke in dieser Schrift.
Die gewaltige Aufgabe ist mir klar - aber der Geistliche jetzt ist Inder - und bevor das Buch die Mäuse auf dem Boden annagen!
Ich habe nur ein *pdf - durcke aber die Seiten aus und mache einen Scan.
XI Wer sollen/würden die Mitzehentherren sein?
XII Welche (quae) Deputate (Naturalabgaben) hat der Pfarrer [zu gewärtigen]? Welcher (quae) Brauch (consuetudo) besteht zur Osterzeit (Paschali) in bezug auf die Beichtzettel?
XIII Über die Stolgebühren (stolae)?
VI Über den Schulmeister
I Wer soll Anspruch haben auf das Recht einen Schulmeister zu stellen (?) ?
II Was sollen seine (Quae sint ejus) Verpflichtungen gegenüber der Pfarre und der Kirche sein?
III Welche Einkünfte an barem Geld, an Brot, an Eiern, an [Stroh-, Reisig-?]Bündeln? Oder (aut) welche Äcker, Wiesen [sollen] zu[m Erbringen] diese[r] Abgaben an die Schule (scholae) gehören?