Staatsanwälte in Zivilsachen gibt es heute bei uns nicht; ich habe mir die Information des Georges „selten in Zivilsachen“ so gedeutet, daß damals in Rom hin & wieder bei Schadensersatzprozessen eben doch ein accusator auftreten konnte.
Wie gesagt, so steht es im Georges, und ich lasse mich eines Besseren belehren.
also...
das römische Rechtssytem war ja äusserst dynamisch,
es entwickelte sich beständig weiter
bis Kaiser Iustinian I. das ganze Recht zusammenfasste
und so eine gewisse „Statik“ schuf für die nächsten 1.000 Jahre.
(das berühmte „Corpus Iuris Civilis“).
Ursprünglich hatte jeder römische Vollbürger das Recht auf Klageerhebung
(„in ius vocatio“).
Im Laufe der Zeit wurde die „Prozeßordnung“ immer mal wieder geändert,
auch wer welche Aufgabe hatte wurde immer wieder neu geregelt
(die wohl bekanntesten und weitreichensten „Reformen“
haben Tiberius Sempronius Gracchus, Marius, Sulla und andere durchgeführt.)
Viele wurden davon wieder zurückgenommen oder revidiert,
sodaß der Zustand zur Zeit Ciceros Gerichtstätigkeit
uns als „klassisch“ erscheint.
Cicero stolperte allerdings selbst über die Prozeßordnung in den Tagen
der Aufdeckung der Catilinarischen Verschwörung.)