Der Begriff „kleine Freiheit“ hat im Deutschen eine spezielle Bedeutung
und ist so nicht ohne weiteres zu übertragen:
Mit „Freiheit“ ist hier eine Lokalität gemeint.
Es waren freie Plätze in den engbebauten mittelalterlichen Städten,
auf denen bestimmte Regeln galten.
Oder es waren bestimmte Rechtsgrundsätze, sogenannte Immunitäten.
Wenn also „kleine Freiheit“ mit „libertas minor“ (wörtlich: „mindere Freiheit“)
übersetzt wird, dann ist das ein juristischer Ausdruck.
„Raum der Freiheit“ -> „locus libertatis“ (wörtlich: „Ort der Freiheit“)
„Haus der Freiheit“ -> „domus libertatis“