Latein Wörterbuch - Forum
Übersetzungskontrolle — 342 Aufrufe
Gast23 am 16.12.12 um 14:25 Uhr (Zitieren) I
Ich habe da ein paar Sätze übersetzt, aber ich bin mir da nicht ganz sicher ob ich alles richtig und sinngemäß übersetzt habe. Daher würde es mich sehr glücklich machen, wenn mal jemand sich kurz die Sätze anschauen würde und mir sagen könnte, ob ich alles richtig gemacht habe:



1. Praeterea si quis adulterii crimen commiserit, in exsilium mittatur, heres ex asse ne instituatur !

Übersetzung: Außerdem, falls jemand das Verbrechen des Ehebruchs zustande gebracht habe, werde er/sie/es in Verbannung geschickt, das Haupterbe werde damit nicht beabsichtigt.




2. Vos rogo, ne earum legum obliviscamini, patres conscripti.

Übersetzung: Ich bitte euch, dass ihr nicht derjenigen Gesetze vergessen werdet, meine Herren Senatoren.



3. Equidem memini istius diei recentis, cum Tiberius seditione Pannonica oppressa legiones Romam reduxit .

Übersetzung: Allerdings habe ich an diese jüngsten Tage gedacht, als Tiberius vom Aufruhr der Pannonica unterdrückt worden war und die Legionen Roms zurückgezogen hat.

Re: Übersetzungskontrolle
gabi am 16.12.12 um 14:42 Uhr (Zitieren)
1. ... das Verbrechen des Ehebruchs begangen hat, soll er...,
er soll nicht als Haupterbe eingesetzt werden

2. Ich bitte euch, diese Gesetze nicht zu vergessen, ...

3. Allerdings denke ich an diesen jüngst vergangenen Tag , als T. ,nachdem er den Aufstand in Pannonien unterdrückt hatte, die Legionen nach Rom zurückführte.
Re: Übersetzungskontrolle
Gast23 am 16.12.12 um 15:01 Uhr (Zitieren) I
Dankeschön ;)
 
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