Latein Wörterbuch - Forum
E&L — 766 Aufrufe
paeda am 31.1.13 um 9:54 Uhr (Zitieren) V
... aetate ornatuque paene pares

... bezüglich ihres Alters und ihrer Aufmachung nahezu ebenbürtig?
Re: E&L
gabi am 31.1.13 um 10:05 Uhr (Zitieren) VII
Re: E&L
paeda am 31.1.13 um 10:18 Uhr (Zitieren) VI
Vielen Dank für den Link, Gabi! Das ist wohl der Originaltext, meine Textvorlage wurde für den Übergang konzipiert. Wundert mich etwas, dass zu einem Originaltext, der bei Reclam übersetzt ist, angefragt wird.
Re: E&L
paeda am 31.1.13 um 10:41 Uhr (Zitieren) VI
Schulbuchübersetzungen dürfen, wie ich gerade feststellte, bei dem o. g. Link nicht angefragt werden:

„Bitte fragt nicht nach Schulbuchübersetzungen, da diese aus Copyrightgründen nicht angeboten werden dürfen! Solche Fragen werden ignoriert.“

Dafür dürfen anscheinend Übersetzungen angefragt werden, die es schon offiziell auf dem Buchmarkt gibt!
Irgendwie paradox!
Re: E&L
gast3101 am 31.1.13 um 11:23 Uhr (Zitieren) IV
Nein,gar nicht paradox!
Ausschnitte dürfen eingestellt werden, aber nicht komplette Übersetzungen ganzer Lektionen mit Originaltext. Verlage klagen nie gegen einzelne Sätze oder so.
Re: E&L
gast3101 am 31.1.13 um 11:24 Uhr (Zitieren) V
Man muß auch sagen, dass in Foren trotzdem solche Sachen kreisen, da ja nicht alles überprüft wird.
Re: E&L
gast3101 am 31.1.13 um 11:39 Uhr (Zitieren) V
Zitat von gast3101 am 31.1.13, 11:23Ausschnitte dürfen eingestellt werden


Darf man sich da auf dich berufen?
Re: E&L
filix am 31.1.13 um 11:53 Uhr (Zitieren) VI
Das Problem hat wenigstens zwei Seiten: die Veröffentlichung der lat. Vorlage und die der Übersetzung, die wie in dem im anderen Thread zu E. & L. verlinkten Artikel zu lesen ist, in den Augen der Gerichte eine Urheberrechtsverletzung qua unerlaubter Bearbeitung und Umgestaltung der Vorlage darstellt. Dafür ist der Umfang letztlich irrelevant - d.h. man kann seitens der Urheber
bestenfalls von einer Duldungspraxis sprechen.
 
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